Kategorien
Uncategorized

Nach der Wahl in den Knast

WITTSTOCK Er wollte in den Witt­stock­er Stad­trat, jet­zt sitzt er im Gefäng­nis: Der NPD-Kan­di­dat Sven Knop aus Witt­stock hat – pikan­ter­weise nur einen Tag nach der Kom­mu­nal­wahl am 26.Oktober – eine zwei­jährige Frei­heitsstrafe frei­willig ange­treten. „Er hat sich zur Strafhaft in der JVA gemeldet und ist dort einge­zo­gen“, bestätigte gestern der derzeit Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Jür­gen Schier­mey­er von der Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft. Denn: Bis zu einem bes­timmten Straf­maß kön­nen Verurteilte den Zeit­punkt, wann sie eine Strafe antreten, selb­st entschei­den. Knop war im Beru­fungsver­fahren der Staat­san­waltschaft zu den zwei Jahren Haft wegen ver­suchter gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt worden. 

Ihm wird vorge­wor­fen, im Jahr 2001 einen dunkel­häuti­gen Jun­gen in Witt­stock gejagt zu haben. Das Opfer war dabei von einem Balkon abgestürzt. Im anschließen­den Prozess waren anfangs nur die drei Mit­täter zu Haft­strafen verurteilt wor­den. Knop ging man­gels Beweise aus dem Ver­fahren im März 2003 zunächst noch straf­frei aus. Da war aber schon bekan­nt, dass er wegen ein­er frem­den­feindlichen Tat bere­its vorbe­straft ist. 

 

Das alles war aber offen­bar kein Grund, Knops Kan­di­datur für die Kom­mu­nal­wahl 2003 in Witt­stock zu ver­hin­dern. Trotz der Verurteilung blieb seine Weste the­o­retisch rein. Das Landgericht in Neu­rup­pin sah jeden­falls keinen Grund, den Witt­stock­er Wahlleit­er Wal­ter Hah­ne­mann darüber zu informieren, dass Knop aus dem Wäh­lerverze­ich­nis zu stre­ichen ist. Kon­se­quenz: Hah­ne­mann fehlte damit die rechtliche Grund­lage, Knop von der Kan­di­datur auszuschließen. So stand der 25-jahrige NPD-Mann am 26.Oktober mit auf dem Stimmzettel. 

 

Dabei hätte er dort keines­falls erscheinen dür­fen. Denn lau Strafge­set­zbuch ist eine Kan­di­datur unmöglich, wenn eine recht­skräftige Verurteilung über ein Straf­maß von min­destens einem Jahr Frei­heit­sentzug aktenkundig ist. Das bestätigte gestern ein Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums. Sven Knop erfüllt diese Voraus­set­zung. Nach Lage der Dinge hätte das Gericht der Melde­be­hörde also mit­teilen müssen, dass er aus dem Wäh­lerverze­ich­nis zu stre­ichen ist. Aber das ist nicht passiert. 

 

Warum, das musste gestern zunächst offen bleiben. Michael Pul­rich ist Press­esprech­er im Landgericht. Er kon­nte mit Erk­lärun­gen nicht dienen. Stattdessen gab er sich zugeknöpft:“Ich sage dazu nichts“, meinte er. 

 

Während bei Sven Knop zumin­d­est die Wäh­ler noch den Einzug ins Par­la­ment ver­hin­derten, war NPD-Kol­lege Math­ias Wirth erfol­gre­ich­er. Er war eben­falls ange­treten und hat­te sat­te Stim­men einge­fahren: 509 Stück – das reichte nicht nur für den Einzug in die Stadtverord­neten­ver­samm­lung. Das Ergeb­nis war sog­ar bess­er als das der meis­ten anderen Kan­di­dat­en. Dabei ist auch Wirth kein unbeschriebenes Blatt. Gegen ihn liegt beim Neu­rup­pin­er Landgericht eine Anklage vor. Das hat die Staat­san­waltschaft gestern bestätigt. Hin­ter­grund: Er soll an den schlim­men Krawallen beteiligt gewe­sen sein, zu denen es in der Nacht zum 14.Oktober 2001 im Witt­stock­er Jugend­club „Havan­na“ gekom­men war. 

Damals war eine als „Geburt­stags­feier“ angemeldete Ver­anstal­tung völ­lig außer Kon­trolle ger­at­en. Spezialkräfte der Polizei hat­ten einge­grif­f­en und 58 Per­so­n­en festgenom­men. Der Jugend­club wurde damals schw­er ver­wüstet. Sach­schaden: etwa 10 000 Mark. 

 

Aber auch Math­ias Wirth stellte sich nie­mand in den Weg. Seine Beteili­gung an diesen Krawallen war erst recht kein Grund, ihn von der Kan­di­datur abzuhal­ten. Er ging buch­stäblich glatt durch. Schließlich ist eine Anklage keine Verurteilung. Somit war seine Kan­di­datur im Gegen­satz zu Knop sog­ar ganz legit­im. Und Wirth hat sein Man­dat laut Wahlleit­er Wal­ter Hah­ne­mann auch bere­its angenommen. 

 

Mit Ver­weis auf die Per­sön­lichkeit­srechte tat­en sich die involvierten Behör­den gestern schw­er, diese Tat­sachen zuzugeben. Kein­er will für die „vergessene Mit­teilung“ an die Witt­stock­er Melde­be­hör­den ver­ant­wortlich sein. 

 

Dass die Wäh­ler bis nach der Wahl von alle­dem nichts ahnen kon­nten, ärg­ert Bürg­er­meis­ter Lutz Schei­de­mann. Schützend stellt er sich vor deinen Stadt­wahlleit­er, der kor­rekt gehan­delt habe. „Hät­ten wir vor der Wahl die junge Ver­gan­gen­heit der NPD-Leute gekan­nt, dann sähe wohl einiges anders aus.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot