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Nehm ermittelt noch immer in Cottbus

COTTBUS. Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm ermit­telt noch immer gegen eine fün­fköp­fige Gruppe islamistis­ch­er Fun­da­men­tal­is­ten mit Sitz in Cot­tbus. “Die Ermit­tlun­gen gestal­ten sich schwierig und zäh”, sagte Frauke-Katrin Scheuten, die Sprecherin der Bun­de­san­waltschaft, am Don­ner­stag. Zwar habe es bei Woh­nungs­durch­suchun­gen vor vier Wochen keine Anhalt­spunk­te über konkrete Anschlagsvor­bere­itun­gen auf US-Ein­rich­tun­gen in Deutsch­land gegeben. Doch es gebe immer noch einen Anfangsver­dacht, dass die Män­ner aus Cot­tbus, Groß Ger­au Hes­sen) sowie Lein­felden-Ech­ter­din­gen (Baden-Würt­tem­berg) Ter­ro­rak­te geplant hät­ten. Einzel­heit­en wollte sie nicht nen­nen. Nur ein­er der Män­ner, der 41-jährige Tayeb C., sitzt in Haft. Gegen den in Cot­tbus leben­den Algerier liegt ein Abschiebe­haft­be­fehl vor. Er soll als Kopf der Gruppe Anschlagsvor­bere­itun­gen koor­diniert haben.
Vor einem Monat hat­te das Mag­a­zin “Focus” von dem Ver­dacht gegen die Gruppe berichtet. Daraufhin hat­te der Gen­er­al­bun­de­san­walt “in Abwe­ichung vom Ermit­tlungskonzept noch am gle­ichen Tag und damit vorzeit­ig” Durch­suchungs­beschlüsse für elf Woh­nun­gen erwirkt. Dabei wur­den Mobil­tele­fone, Schrift­ma­te­r­i­al und Bankun­ter­la­gen sichergestellt, jedoch kein Sprengstoff gefun­den. Ein konkreter Ver­dacht habe sich nicht erhärtet, hieß es. Vier der fünf Beschuldigten kamen wieder auf freien Fuß.
Unter­dessen hat Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) die umstrit­tene Raster­fah­n­dung vertei­digt. Es han­dle sich um eine geeignete Maß­nahme zur Gefahren­ab­wehr, antwortete Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Bish­er seien in Bran­den­burg 19 558 Per­so­n­en über­prüft wor­den. Ziel sei es, mögliche “Schläfer” und kon­spir­a­tiv han­del­nde poten­zielle Straftäter zu ent­tar­nen. Ges­tartet wurde die Fah­n­dung nach den Ter­ro­ran­schlä­gen in den USA vom 11. Sep­tem­ber 2001. Unter den Über­prüften seien 19 335 Per­so­n­en nicht­deutsch­er Staat­sange­hörigkeit. Die restlichen 223 Per­so­n­en seien deutsche Staats­bürg­er mit aus­ländis­ch­er Herkun­ft. Die Per­so­n­en stammten über­wiegend aus islamisch geprägten Staaten.

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