COTTBUS. Generalbundesanwalt Kay Nehm ermittelt noch immer gegen eine fünfköpfige Gruppe islamistischer Fundamentalisten mit Sitz in Cottbus. “Die Ermittlungen gestalten sich schwierig und zäh”, sagte Frauke-Katrin Scheuten, die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, am Donnerstag. Zwar habe es bei Wohnungsdurchsuchungen vor vier Wochen keine Anhaltspunkte über konkrete Anschlagsvorbereitungen auf US-Einrichtungen in Deutschland gegeben. Doch es gebe immer noch einen Anfangsverdacht, dass die Männer aus Cottbus, Groß Gerau Hessen) sowie Leinfelden-Echterdingen (Baden-Württemberg) Terrorakte geplant hätten. Einzelheiten wollte sie nicht nennen. Nur einer der Männer, der 41-jährige Tayeb C., sitzt in Haft. Gegen den in Cottbus lebenden Algerier liegt ein Abschiebehaftbefehl vor. Er soll als Kopf der Gruppe Anschlagsvorbereitungen koordiniert haben.
Vor einem Monat hatte das Magazin “Focus” von dem Verdacht gegen die Gruppe berichtet. Daraufhin hatte der Generalbundesanwalt “in Abweichung vom Ermittlungskonzept noch am gleichen Tag und damit vorzeitig” Durchsuchungsbeschlüsse für elf Wohnungen erwirkt. Dabei wurden Mobiltelefone, Schriftmaterial und Bankunterlagen sichergestellt, jedoch kein Sprengstoff gefunden. Ein konkreter Verdacht habe sich nicht erhärtet, hieß es. Vier der fünf Beschuldigten kamen wieder auf freien Fuß.
Unterdessen hat Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) die umstrittene Rasterfahndung verteidigt. Es handle sich um eine geeignete Maßnahme zur Gefahrenabwehr, antwortete Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Bisher seien in Brandenburg 19 558 Personen überprüft worden. Ziel sei es, mögliche “Schläfer” und konspirativ handelnde potenzielle Straftäter zu enttarnen. Gestartet wurde die Fahndung nach den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001. Unter den Überprüften seien 19 335 Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit. Die restlichen 223 Personen seien deutsche Staatsbürger mit ausländischer Herkunft. Die Personen stammten überwiegend aus islamisch geprägten Staaten.
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