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Der «Fall Dolgenbrodt» ist längst noch nicht zu den Akten gelegt

Dol­gen­brodt — Zu DDR-Zeit­en war das 260-See­len-Dorf Dol­gen­brodt (Dahme-Spree) in der Region als beliebtes Woch­enend-Dom­izil vor allem priv­i­legiert­er Ost-Berlin­er bekan­nt — seit zehn Jahren ist das Örtchen südöstlich Berlins über die Gren­zen der Repub­lik hin­aus berüchtigt. In der Nacht vom 31. Okto­ber auf den 1. Novem­ber 1992 bran­nte dort das ehe­ma­lige Kinder­fe­rien­heim der Berlin­er Ver­gas­er- und Fil­ter­w­erke ab. Tags darauf hät­ten dort 86 Asyl­be­wer­ber einziehen sollen. Es war Brand­s­tiftung, der damals 18-jährige Sil­vio Jack­ows­ki war der Feuer­teufel, und die Drahtzieher waren Leute aus dem Ort, die sich mit ein paar 1000 Mark ein aus­län­der­freies Dol­gen­brodt erkaufen wollten.
So viel wurde nach ein­er Rei­he spek­takulär­er Prozesse klar, doch auch zehn Jahre danach ist der Fall nicht abgeschlossen; Recht­san­walt Jens Muschn­er ist weit­er dran an dem «Fall Dol­gen­brodt» — «und wenn es sein muss noch 30 Jahre lang», so der Jurist. Denn noch läuft der zivil­rechtliche Prozess der Gothaer All­ge­meinen Ver­sicherung gegen den verurteil­ten Brand­s­tifter Jack­ows­ki. Die Ver­gas­er- und Fil­ter­w­erke waren näm­lich gegen Feuer ver­sichert, Sep­tem­ber 1993 beka­men sie von der Gothaer 265 000 Mark Entschädi­gung aus­gezahlt. Nach der Verurteilung Jack­owskis Jan­u­ar 1996 gin­gen die Schaden­er­satzansprüche der Fil­ter­w­erke gegen ihn an die Ver­sicherung über — und die will ihr Geld von dem Königs Wuster­hausen­er zurück. «Jack­ows­ki hat Grund­stücke, eine Bau­fir­ma, wird mit dick­en Autos gese­hen — da muss Geld da sein», meint Anwalt Muschn­er. Er ließ recher­chieren, schal­tete die pro­fes­sionellen Liq­uid­itäts-Durch­leuchter «Kred­itre­form» ein und schick­te den Gerichtsvol­lzieher. Ohne Ergeb­nis. Grund­stücke belastet, Fir­ma insol­vent. Zudem seien die Schaden­er­satzansprüche ver­jährt, behauptet Jack­ows­ki. Das Landgericht Frank­furt (O.) sah das im April 2002 anders, und das Ober­lan­des­gericht hat vor ein­er Woche Jack­owskis Antrag auf Prozesskosten­hil­fe für eine Beru­fung abgelehnt — der Königs Wuster­hausen­er habe keine Aus­sicht auf einen Sieg vor Gericht. «Das Frank­furter Urteil ist ein Voll­streck­ungsti­tel, der ist 30 Jahre gültig, und so lange geben wird nicht auf», so Muschn­er. «Der Fall ist für uns so ein­deutig, da geht es ums Geld, vor allem aber ums Prinzip.»

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