23. Juni 2021 · Quelle: Pro Asyl

Nein zur massenhaften Datenspeicherung!

Gemeinsame Presseerklärung von Pro Asyl und den Landesflüchtlingsräten

Am 25. Juni wird der Bundesrat über den Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister abstimmen. Die Bundesländer sollten ihn ablehnen. Denn die Sammelwut deutscher Behörden birgt Gefahren für Geflüchtete und ist datenschutzrechtlich höchst fragwürdig.

Erk­lärtes Ziel des „Geset­zes zur Weit­er­en­twick­lung des Aus­län­derzen­tral­reg­is­ters“ ist es, die Datenbestände von Nicht­deutschen, ins­beson­dere Geflüchteten, erhe­blich auszuweit­en, zen­tral zu spe­ich­ern und qua­si auf Tas­ten­druck Tausenden von Behör­den zur Ver­fü­gung zu stellen. Die daten­schutzbe­zo­ge­nen Grun­drechte der Betrof­fe­nen wer­den dabei grob über­gan­gen. In der Sachver­ständi­ge­nan­hörung vor dem Innenauss­chuss des Deutschen Bun­destags haben Expert*innen erhe­bliche Daten­schutzbe­denken gel­tend gemacht. Auch PRO ASYL hat­te den Geset­zen­twurf zum Aus­län­derzen­tral­reg­is­ter (AZR) aus­führlich kritisiert.

Inzwis­chen hat die Bun­desregierung zwar einige Verbesserun­gen vorgenom­men, doch diese sind unzure­ichend. Den­noch hat der Geset­zen­twurf am 9. Juni den Bun­destag passiert. Nun ist es an den Län­dern, zu ver­hin­dern, dass hochsen­si­ble Dat­en – etwa über die sex­uelle Ori­en­tierung von Schutz­suchen­den oder die Flucht­geschicht­en der Betrof­fe­nen – ein­er Vielzahl von Aus­län­der­be­hör­den, Polizei­di­en­st­stellen, Sozialämtern, Aus­landsvertre­tun­gen, Auf­nah­meein­rich­tun­gen und weit­eren Behör­den zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Rund 16.500 Behör­den haben Zugriff auf das AZR.

Auch Doku­mente wie Asylbeschei­de und Gericht­sentschei­dun­gen in asyl- und aus­län­der­rechtlichen Ver­fahren sollen kün­ftig im AZR gespe­ichert wer­den. Nach Ansicht von PRO ASYL und den Flüchtlingsräten reicht es nicht aus, dabei bloß einige Pas­sagen zu schwärzen, wie die über­ar­beit­ete Fas­sung es vor­sieht. Nimmt man den grund- und euro­parechtlichen Schutz des Pri­vatlebens ernst, müssten – etwa bei Beschei­den des Bun­de­samts für Migra­tion und Flüchtlinge – sämtliche Absätze gestrichen wer­den, in denen per­sön­liche Angaben gemacht wer­den. Was nach allen notwendi­gen Schwärzun­gen übrig bleibt, dürfte entwed­er vol­lkom­men nut­z­los sein oder ohne­hin über­mit­telt wer­den. Der Ver­wal­tungsaufwand ste­ht also in keinem Ver­hält­nis zum Nutzen. Und mehr noch: Eine Ein­sicht in die (geschwärzten) Doku­mente ist für die Auf­gaben­er­fül­lung der Behör­den schlicht nicht erforder­lich – ihre Spe­icherung ver­fehlt damit eines der wichtig­sten rechtlichen Kri­te­rien für die Zuläs­sigkeit der Datenerhebung. 

Geset­zes­nov­el­le ver­stößt gegen Ver­fas­sungs- und Europarecht

Beson­ders prob­lema­tisch bleibt die Verknüp­fung von Per­so­n­eniden­tität­snum­mern aus dem Herkun­ft­s­land mit dem AZR-Daten­satz. „Damit geht eine erhe­bliche Miss­brauchs­ge­fahr ein­her“, warnt Andrea Kothen von PRO ASYL. Dies birgt „ins­beson­dere das Risiko, dass die Dat­en von Flüchtlin­gen ohne Ken­nt­nis der Betrof­fe­nen an den Ver­fol­ger­staat gelan­gen und die Per­son selb­st oder ihre im Herkun­ft­s­land leben­den Ange­höri­gen dadurch in Gefahr ger­at­en.“ Die Miss­brauchs­ge­fahr wiegt umso schw­er­er, als es im zen­tral­isierten Spe­ich­er- und Abrufver­fahren des AZR kaum wirk­same Kon­trollmech­a­nis­men gibt. Die Instal­la­tion eines „Daten­cock­pits“ nach dem Vor­bild ander­er Reg­is­ter hätte die Möglichkeit­en der Betrof­fe­nen, ein gewiss­es Maß an Kon­trolle über die eige­nen Dat­en zu behal­ten, gestärkt. Ein entsprechen­der Vorschlag der Grü­nen wurde im Geset­zge­bungsver­fahren jedoch nicht berücksichtigt.

Mit der immer weit­er ausufer­n­den Daten­sam­mel­wut in Bezug auf aus­ländis­che Men­schen wird der Daten­schutz kom­plett aus­ge­höhlt. Für Ausländer*innen gilt nur ein Daten­schutz zweit­er Klasse“, erk­lärt Seán McGin­ley, Geschäfts­führer des Flüchtlingsrats Baden-Würt­tem­berg. Tim­mo Scheren­berg, Geschäfts­führer des Hes­sis­chen Flüchtlingsrates, ergänzt: „Ger­ade hier in Hes­sen haben wir ja lei­der einige Erfahrun­gen damit sam­meln kön­nen, wie gespe­icherte Dat­en miss­bräuch­lich abgerufen wer­den kön­nen, wie beispiel­sweise der Skan­dal um den NSU 2.0 ein­drück­lich zeigt. Jet­zt soll ein Gesetz ver­ab­schiedet wer­den, mit dem sehr viel mehr und sehr viel sen­si­blere Dat­en einem sehr viel größeren Per­so­n­enkreis zugänglich gemacht wer­den sollen.“

In viel­er Hin­sicht ist die Geset­zes­nov­el­le nicht mit Ver­fas­sungs- und Euro­parecht zu vere­in­baren. Darauf hat ins­beson­dere das Net­zw­erk Daten­schutzex­per­tise hingewiesen. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte fordern die Län­der daher auf, den Geset­zen­twurf im Bun­desrat abzulehnen. Der Daten­schutz muss auch für Geflüchtete gelten!

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