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Zwei Jubiläen und kein Grund zum Feiern

Welt­flüchtlingstag und Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion: Zwei Jubiläen, aber nicht ein Grund zum Feiern

Am 20. Juni jährt sich der Welt­flüchtlingstag – der inter­na­tionale Gedenk­tag für die Schick­sale aller Asyl­suchen­den, Flüchtlinge, Bin­nen­ver­triebe­nen und staaten­losen Men­schen weltweit – zum zwanzig­sten Mal. Gle­ichzeit­ig feiert die Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion in diesem Jahr 70-jähriges Jubiläum. Grund zum Feiern sieht der Flüchtlingsrat Bran­den­burg aber nicht.

Mehr als 80 Mil­lio­nen Men­schen sind aktuell, an diesem Tag, in diesem Moment auf der Flucht. Das sind so viele wie noch nie. Allein im ver­gan­genen Jahr ist die Zahl der Flüch­t­en­den laut UN-Flüchtling­shil­fe weltweit um fast 15 Prozent gestiegen. Doch statt sich entschlossen für einen besseren Schutz dieser Men­schen einzuset­zen, wer­den alle Anstren­gun­gen unter­nom­men, die eige­nen Gren­zen zu schützen und möglichst viele der Men­schen, die bei uns Zuflucht suchen und sich hier ein neues Leben auf­bauen wollen, wieder loszuw­er­den”, kom­men­tiert Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg die gegen­wär­ti­gen Entwick­lun­gen. Die Grund­sätze der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion, einst zurecht als ein völk­er­rechtlich­er Meilen­stein der Nachkriegs­geschichte gefeiert, sieht sie zunehmend aus­ge­höhlt – auch in Bran­den­burg: Immer weniger Geflüchtete erhal­ten einen Schutzs­ta­tus, Bleiberechtsmöglichkeit­en wer­den nicht aus­geschöpft, Ermessensspiel­räume ignori­ert und Abschiebun­gen um jeden Preis und nicht sel­ten unter Anwen­dung von Gewalt durchgesetzt.

Die forcierten Abschiebun­gen aus Bran­den­burg sieht der Flüchtlingsrat ger­ade vor dem Hin­ter­grund der Covid-19-Pan­demie, die im let­zten Jahr beina­he sämtliche Lebens­bere­iche lah­mgelegt hat, beson­ders kri­tisch: Während das Auswär­tige Amt auf­grund der weltweit­en Pan­demie seit über einem Jahr zurecht von Urlaub­sreisen ins Aus­land abrät, wur­den Abschiebun­gen mit Aus­nahme ein­er kurzen Atem­pause im Früh­jahr let­zten Jahres weit­er­hin rig­oros durchge­zo­gen. So beteiligte sich Bran­den­burg an mehr als 20 bun­desweit organ­isierten Sam­me­lab­schiebun­gen in rund 10 Län­der. Hauptziel­län­der der Sam­melchar­ter, an denen Bran­den­burg sich 2020 beteiligte, waren Georgien, Ser­bi­en, Tune­sien und Afghanistan. Hinzu kom­men diverse Abschiebun­gen von Einzelper­so­n­en, unter anderem in andere europäis­che Staat­en auf der Grund­lage der Dublin-Verordnung.

Um die kom­pro­miss­lose Härte zu verdeut­lichen, mit der aus Bran­den­burg abgeschoben wird, ver­weist der Flüchtlingsrat auf jüng­ste Abschiebun­gen nach Afghanistan und Nigeria.

Ende Mai wur­den in ein­er Char­ter­mas­chine ab Düs­sel­dorf auch vier Men­schen aus Bran­den­burg nach Nige­ria abgeschoben. Beson­ders erschreck­end ist dabei, wie lange die Per­so­n­en hier lebten, bevor sie jäh aus ihrem Leben­sum­feld geris­sen und aus Deutsch­land aus­ge­flo­gen wur­den: Zwei von ihnen lebten bere­its seit über 20 Jahren hier, ein­er neun und ein­er sieben Jahre. Drei von ihnen hat­ten deutsche Kinder. Obwohl Bran­den­burg seit vie­len Jahren ihre Heimat war, wur­den wed­er Bleiberechtsmöglichkeit­en noch Härte­fall­regelun­gen aus­geschöpft. Dem Flüchtlingsrat liegen außer­dem Infor­ma­tio­nen vor, dass min­destens eine der Per­so­n­en psy­chisch schw­er belastet war – selb­st dies wurde offen­bar nicht als Hin­derungs­grund gewertet.

Auch bei Ahmad A., der am 9. Feb­ru­ar nach Afghanistan abgeschobe­nen wurde, fuhr die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde in Bran­den­burg lieber eine harte Lin­ie, statt Spiel­räume auszuschöpfen: Er war aus­ge­bilde­ter San­itäter und hat­te sich um Arbeit und einen Aus­bil­dungsplatz bemüht. Er unter­lag jedoch einem Beschäf­ti­gungsver­bot, weil er in der Erstauf­nahme lebte. Die Entschei­dung fiel auch bei ihm auf Abschiebung. In Kab­ul angekom­men berichtete er von Gewal­tan­wen­dung während sein­er Abschiebung – und von sein­er auswe­glosen Sit­u­a­tion vor Ort: „Wir haben ein biss­chen Geld bekom­men, davon kon­nten wir ein Hotel für eine Woche mieten. Heute ist der let­zte Tag. Ab mor­gen weiß ich nicht, was ich machen soll, denn ich habe hier keine Fam­i­lie und kenne niemanden.”

Wed­er der Welt­flüchtlingstag noch der 70-jährige Geburt­stag der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion geben uns in diesem Jahr Grund zum Feiern. Die Flüchtlingskon­ven­tion wollte auch eine Antwort auf das Schick­sal viel­er Jüdin­nen und Juden sein, die von den Nazis ver­fol­gt keine Staat­en fan­den, in denen sie Zuflucht find­en kon­nten. Umso schw­er­er wiegt es, wenn Deutsch­land – und Bran­den­burg – siebzig Jahre später Abschiebun­gen in den Fokus ihrer Flüchtlingspoli­tik rück­en, anstatt Auf­nahme, Asyl und Bleiberechte.

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