Das für gestern angesetzte Verfahren gegen den Cottbuser Rechten Henry K. endete mit einer Einstellung ohne Auflagen. Henry K. war beschuldigt im Januar 2018 im Anschluss an einen rechten Aufmarsch des Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus die Geschäftsführerin der Opferperspektive bedroht und sexistisch beleidigt zu haben, da er diese als politische Gegnerin wahrnahm. (Pressemitteilung Opferperspektive, 22.01.2018 Einschüchterungsversuch gegen Berater_innen der Opferperspektive in Cottbus)
Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt, da die Cottbuser Staatsanwaltschaft es versäumte der Verteidigung des Beschuldigten innerhalb von drei Jahren die Verfahrensakten fristgerecht zuzustellen.
„Erneut platzt ein Verfahren gegen einen Akteur der Cottbuser rechten Szene wegen Verfahrensfehlern der Staatsanwaltschaft Cottbus. Es ist nicht zu akzeptieren, dass die zuständige Strafverfolgungsbehörde nicht in der Lage ist, innerhalb der gesetzlichen Frist Akteneinsicht zu gewähren und dadurch die Rechtsdurchsetzung verhindert.“ so Martin Vesely von der Opferperspektive. “Trotz der jüngsten Personalaufstockungen in Staatsanwaltschaft und Gericht müssen wir in Cottbus weiterhin von einem strukturellen Problem bei der juristischen Strafverfolgung politisch rechtsmotivierter Taten ausgehen. Selbst wenn die seit vielen Jahren anhängigen Verfahren nun Stück für Stück abgearbeitet werden sollten, führen die überlangen Verfahrensdauern letztlich zu Straffreiheit für rechte Täter und zum Vertrauensverlust der Betroffenen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Hier braucht es Lösungen, die jetzt greifen und die so gestaltet sind, dass in den Verfahren der Opferschutz angemessen berücksichtigt wird. Die jahrelang grassierende rechte Gewalt, vor allem zwischen den Jahren 2015 bis 2018, ist in der Stadt weder juristisch, noch gesellschaftlich aufgearbeitet worden“, so Martin Vesely, Berater für Betroffene rechter Gewalt der Opferperspektive in Südbrandenburg.