jW fragte Benedikt Schirge, Pressesprecher der Bürgerinitiative FREIe HEIde.
F: Mitte der Woche sind beim Verwaltungsgericht in Potsdam zwölf Klagen gegen die von Bundesverteidigungsminister Peter Struck angekündigte Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes »Bombodrom« in der Ruppiner Heide eingereicht worden. Wer klagt?
An erster Stelle die betroffenen Gemeinden. Sie waren von Beginn an gegen den Bombenabwurfplatz und haben sich vor Gericht bereits erfolgreich gewehrt. Es klagen zudem zwei Umweltverbände; der NABU aus Brandenburg und der BUND aus Mecklenburg. Und nicht zuletzt haben sich den Klagen zwei Unternehmen angeschlossen – eines kommt aus der Tourismus-
branche –, weil sie sich durch die ständige Lärmbelästigungen beeinträchtigt fühlen.
F: Warum wurden diese Klagen überhaupt nötig? Im Dezember 2000 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Nutzung des ehemaligen sowjetischen Geländes doch bereits verboten.
Aber nur befristet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ein erstes Urteil vom Oberverwaltungsgericht leider abgeschwächt und lediglich auf einem förmlichen Planfeststellungsverfahren bestanden. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Platz zwar militärisches Gebiet. Er durfte aber solange nicht militärisch genutzt werden, wie mit den Betroffenen nicht ein solches Anhörungsverfahren durchgeführt wurde.
F: Und das ist inzwischen geschehen?
Ja, aber nur sehr schlampig. Die Bundeswehr hatte nur ein Dutzend Seiten freigegeben, was für ein so riesiges Unternehmen einfach skandalös ist. Das ganze Verfahren blieb extrem oberflächlich. Wir haben heute immer noch den Eindruck, daß die Bundeswehr keine Fakten vorbringen will. Dadurch gibt es aber viele Anhaltspunkte für die neuen Klagen. Zwar können wir das Bombodrom nicht gerichtlich verbieten lassen, weil es in Deutschland leider immer noch Sonderrechte fürs Militär gibt. Uns bleibt aber die Möglichkeit, gegen die Rahmenbedingungen vorzugehen.
F: Was bedeutet das für die laufenden Klagen?
Zum einen ist davon auszugehen, daß die Klagen per se eine aufschiebende Wirkung haben. Bis auf weiteres kann die Bundeswehr mit dem Übungsbetrieb also nicht beginnen. Zudem hat die Bundeswehr versäumt, in der Anhörung einen Vollzug mitzuteilen. Die Verantwortlichen haben sich offenbar nicht besonders darum gekümmert, welche Richtlinien es dazu in der bundesdeutschen Rechtsprechung gibt. Das wirft natürlich ein Schlaglicht auf die Haltung der Militärs im laufenden Rechtsstreit. Nun haben sie merken müssen, daß es auch für das Militär Gesetze gibt.
F: Wie werden Sie unabhängig von den Klagen weiter vorgehen?
Ein Schwerpunkt wird weiterhin auf der Öffentlichkeitsarbeit liegen. In den vergangenen Jahren haben wir viele Versprechen gemacht bekommen, insbesondere von SPD-Spitzenpolitikern. Nichts davon ist eingehalten worden. Inzwischen hat der Fall auch auf EU-Ebene Relevanz, was uns für die Öffentlichkeitsarbeit zugute kommt. Wir werden uns also weiter nach Partnern umsehen, um das Bombodrom zu verhindern.