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Neue Klagen gegen Bombodrom: Macht die Bundeswehr, was sie will?


jW fragte Benedikt Schirge, Press­esprech­er der Bürg­erini­tia­tive FREIe HEIde.
 

F: Mitte der Woche sind beim Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam zwölf Kla­gen gegen die von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck angekündigte Inbe­trieb­nahme des Trup­penübungsplatzes »Bom­bo­drom« in der Rup­pin­er Hei­de ein­gere­icht wor­den. Wer klagt? 

An erster Stelle die betrof­fe­nen Gemein­den. Sie waren von Beginn an gegen den Bomben­ab­wurf­platz und haben sich vor Gericht bere­its erfol­gre­ich gewehrt. Es kla­gen zudem zwei Umweltver­bände; der NABU aus Bran­den­burg und der BUND aus Meck­len­burg. Und nicht zulet­zt haben sich den Kla­gen zwei Unternehmen angeschlossen – eines kommt aus der Tourismus-
branche –, weil sie sich durch die ständi­ge Lärm­beläs­ti­gun­gen beein­trächtigt fühlen. 

F: Warum wur­den diese Kla­gen über­haupt nötig? Im Dezem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht die Nutzung des ehe­ma­li­gen sow­jetis­chen Gelän­des doch bere­its verboten. 

Aber nur befris­tet. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat­te ein erstes Urteil vom Oberver­wal­tungs­gericht lei­der abgeschwächt und lediglich auf einem förm­lichen Plan­fest­stel­lungsver­fahren bestanden. Nach Ansicht des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es ist der Platz zwar mil­itärisches Gebi­et. Er durfte aber solange nicht mil­itärisch genutzt wer­den, wie mit den Betrof­fe­nen nicht ein solch­es Anhörungsver­fahren durchge­führt wurde. 

F: Und das ist inzwis­chen geschehen? 

Ja, aber nur sehr schlampig. Die Bun­deswehr hat­te nur ein Dutzend Seit­en freigegeben, was für ein so riesiges Unternehmen ein­fach skan­dalös ist. Das ganze Ver­fahren blieb extrem ober­fläch­lich. Wir haben heute immer noch den Ein­druck, daß die Bun­deswehr keine Fak­ten vor­brin­gen will. Dadurch gibt es aber viele Anhalt­spunk­te für die neuen Kla­gen. Zwar kön­nen wir das Bom­bo­drom nicht gerichtlich ver­bi­eten lassen, weil es in Deutsch­land lei­der immer noch Son­der­rechte fürs Mil­itär gibt. Uns bleibt aber die Möglichkeit, gegen die Rah­menbe­din­gun­gen vorzugehen. 

F: Was bedeutet das für die laufend­en Klagen? 

Zum einen ist davon auszuge­hen, daß die Kla­gen per se eine auf­schiebende Wirkung haben. Bis auf weit­eres kann die Bun­deswehr mit dem Übungs­be­trieb also nicht begin­nen. Zudem hat die Bun­deswehr ver­säumt, in der Anhörung einen Vol­lzug mitzuteilen. Die Ver­ant­wortlichen haben sich offen­bar nicht beson­ders darum geküm­mert, welche Richtlin­ien es dazu in der bun­des­deutschen Recht­sprechung gibt. Das wirft natür­lich ein Schlaglicht auf die Hal­tung der Mil­itärs im laufend­en Rechtsstre­it. Nun haben sie merken müssen, daß es auch für das Mil­itär Geset­ze gibt. 

F: Wie wer­den Sie unab­hängig von den Kla­gen weit­er vorgehen? 

Ein Schw­er­punkt wird weit­er­hin auf der Öffentlichkeit­sar­beit liegen. In den ver­gan­genen Jahren haben wir viele Ver­sprechen gemacht bekom­men, ins­beson­dere von SPD-Spitzen­poli­tik­ern. Nichts davon ist einge­hal­ten wor­den. Inzwis­chen hat der Fall auch auf EU-Ebene Rel­e­vanz, was uns für die Öffentlichkeit­sar­beit zugute kommt. Wir wer­den uns also weit­er nach Part­nern umse­hen, um das Bom­bo­drom zu verhindern.

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