Kategorien
Uncategorized

Neues Urteil im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin — Im Ver­fahren um den grausi­gen Mord an dem Jugendlichen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern das frühere Urteil mod­er­at verän­dert. Der 19-jährige Angeklagte Sebas­t­ian F. erhielt drei statt zwei Jahre Jugend­haft. Er bleibt aber vor­läu­fig frei, da wed­er Staat­san­waltschaft noch Gericht eine Flucht­ge­fahr sehen. Die Neu­rup­pin­er Richter ord­neten zudem für den Angeklagten Mar­co S. (25), der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes verurteilt wor­den war, die Ein­weisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Alko­hol­prob­lem geheilt wer­den. Die neue Ver­hand­lung war notwendig, weil der Bun­des­gericht­shof (BGH) das erste Neu­rup­pin­er Urteil teil­weise aufge­hoben hatte. 

Mar­co S., sein Brud­er Mar­cel und Sebas­t­ian F. hat­ten den 16 Jahre alten Schöberl stun­den­lang mis­shan­delt. Mar­cel S. sprang sog­ar auf den Hin­terkopf des Opfers, das die Tor­tur nicht über­lebte. Das Urteil gegen Mar­cel S., achtein­halb Jahre Jugend­haft, bean­standete der BGH nicht. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te die drei Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2003 verurteilt. Aber nicht hart genug, meinte die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und ging in Revi­sion. Im August verkün­dete dann der BGH, Sebas­t­ian F. habe Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge began­gen. Die Neu­rup­pin­er Kam­mer hat­te lediglich auf gefährliche Kör­per­ver­let­zung und weit­ere Tat­en erkan­nt. Der BGH forderte, das Landgericht Neu­rup­pin müsse das Straf­maß für Sebas­t­ian F. neu festsetzen. 

Außer­dem sei zu prüfen, ob Mar­co S. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsver­wahrung genom­men wird. Bei ein­er Sicherungsver­wahrung kommt der Täter nach Ver­büßung der Haft nicht frei, weil die Jus­tiz befürchtet, dass er weit­ere Ver­brechen begeht. 

Staat­san­walt Kai Clement forderte gestern die Sicherungsver­wahrung für den mehrfach vorbe­straften Mar­co S., der nach der Tat in Pot­zlow noch zwei weit­ere Men­schen geschla­gen hat­te. In Bran­den­burg gebe es wegen der öffentlichen Finanznot keine Ther­a­piemöglichkeit­en, sagte Clement. Das Gericht war nicht überzeugt: Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang wegzus­per­ren, weil sich ein Land keine angemessene Ther­a­pie leis­ten kann, sagte Richter Gert Weg­n­er. Das Ver­fahren ist mit dem neuen Urteil endgültig abgeschlossen. 

Pot­zlow-Mord: Härtere Strafen für zwei Täter


Bun­des­gericht­shof kri­tisierte Urteil des Landgerichts

NEURUPPIN. Mehr als zwei Jahre nach dem bru­tal­en Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) hat das Landgericht Neu­rup­pin die Strafe für einen der drei Angeklagten ver­schärft. Die 1. Große Strafkam­mer erhöhte am Dien­stag das Urteil für den 19-jähri­gen Mit­täter Sebas­t­ian F. von zwei auf drei Jahre Jugend­strafe. Die Strafe von 15 Jahren Haft gegen den 24-jähri­gen Mitangeklagten Mar­co Sch. wurde bestätigt. Er muss aber in ein­er Entziehungsanstalt wegen sein­er Alko­hol­prob­leme ther­a­piert wer­den. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te einzelne Punk­te des Urteils in dem Mord-Prozess aufgehoben. 

“Die Urteile sind lei­der im Sinne der Angeklagten aus­ge­fall­en”, sagte Thomas Weichert. Der Recht­san­walt ver­tritt die Eltern des ermorde­ten Schülers. Der Fall hat­te wegen sein­er beson­deren Bru­tal­ität bun­desweit für Auf­se­hen gesorgt. Die drei rech­tex­tremen Täter hat­ten Mar­i­nus, einen Jun­gen aus der Nach­barschaft, stun­den­lang gequält. Sie hat­ten ihn wegen sein­er Hiphop-Klei­dung als “Unter­men­schen” ange­se­hen, als Juden beschimpf, schließlich getötet und in ein­er Jauchen­grube verscharrt. 

Die Staat­san­waltschaft war gegen das ursprüngliche Urteil in Revi­sion gegan­gen. Der BGH kri­tisierte aber nur das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten, nicht aber der vom Gericht ermit­telte Tat­ablauf. Nur die Verurteilung des Haupt­täters Mar­cel Sch. zu achtein­halb Jahren Jugend­haft wegen Mordes wurde uneingeschränkt akzeptiert. 

Mit seinen Kumpa­nen hat­te Mar­cel Sch. das Opfer nach den nächtlichen Mis­shand­lun­gen am Mor­gen des 13. Juli 2002 in einen ehe­ma­li­gen Stall gezwun­gen, in die Kante eines Stein­trogs zu beißen. Mit bei­den Füßen sei er dann auf den Kopf des Schülers gesprun­gen, schilderte der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er den Ablauf des Ver­brechens. Mar­co Sch. habe dem Opfer anschließend mehrfach einen Stein auf den Kopf geworfen. 

Mar­co Sch., der mehrfach vorbe­strafte und alko­ho­lab­hängige 24-jährige Brud­er des Haup­tangeklagten, war bere­its zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Aber das Gericht musste noch klären, ob er als notorisch­er Straftäter eine so große Gefahr für die All­ge­mein­heit darstellt, dass zu lebenslanger Sicherungsver­wahrung verurteilt wird. Das hat­te Staat­san­walt Kai Clement gefordert. “Er hat einen Hang, gefährliche Straftat­en zu bege­hen und ist eine Gefahr”, sagte er. Zwar trinke der Angeklagte seit seinem zwölften Leben­s­jahr, sei abhängig und habe die Tat­en meist nur unter Alko­hole­in­fluss began­gen. Aber eine opti­male Ther­a­pie sei prak­tisch nicht möglich. “Er ist eine unver­mei­d­bar tick­ende Zeit­bombe”, sagte Clement. 

Das Gericht sah dies anders und fol­gte dem Antrag der Vertei­di­gung und der Ein­schätzung des psy­chi­a­trischen Gutachters. “Mar­co Sch. wird zur Unter­bringung in ein­er Entziehung­sein­rich­tung verurteilt”, sagte der Richter. 

Selb­st wenn es in der Real­ität derzeit keine opti­malen Ther­a­pieein­rich­tun­gen gäbe, sei es “unver­hält­nis­mäßig”, den Täter lebenslang in Sicherungsver­wahrung abzuschieben, ohne eine Entziehungs­ther­a­pie zu versuchen. 

Die ursprüngliche Strafe gegen den Mit­täter Sebas­t­ian F. hat­te der BGH als zu mild bemängelt. 

Grund: Der Recht­sex­trem­ist stand zwar beim eigentlichen Mord nur unbeteiligt daneben, war aber doch an den Mis­shand­lun­gen unmit­tel­bar davor beteiligt gewe­sen. Er müsse also wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt wer­den. Doch die vier Jahre, die der Staat­san­walt forderte, hielt Richter Weg­n­er für zu hoch: “Drei Jahre sind im Jugen­drecht für einen vorher nicht vorbe­straften Angeklagten eine harte Strafe.” 


Haft­strafe im Mord­fall von Pot­zlow verschärft


Mit­täter in Revi­sion­sprozeß zusät­zlich wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt

Neu­rup­pin — Ein­er der drei Täter im Mord­fall von Pot­zlow (Uck­er­mark), bei dem ein Schüler zu Tode gemartert wurde, muß statt zwei nun drei Jahre ins Gefäng­nis. Außer­dem muß ein­er der Haupt­täter, Mar­co Sch., wegen sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wer­den. Das ist das Ergeb­nis des Revi­sion­sprozess­es um das spek­takuläre Ver­brechen vom Som­mer 2002, der gestern vor der Beru­fungskam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin stat­tfand. Die Sicherungsver­wahrung für Mar­co Sch., wie sie die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te, lehnte die Kam­mer unter Vor­sitz von Richter Gert Wegen­er jedoch ab. 

Sebas­t­ian F. (19) erhielt gestern eine Jugend­strafe von drei Jahren wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und mehrfach­er Nöti­gung. Im ersten Prozeß vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht im Som­mer 2003 war der Angeklagte aus Tem­plin allein wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu nur zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Die Kor­rek­tur des Straf­maßes war nötig gewor­den, weil der Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitver­ant­wor­tung von Sebas­t­ian F. am Tod des damals 17jährigen Schülers Mar­i­nus Schöberl sieht, obwohl er an der Tötung­shand­lung selb­st nicht unmit­tel­bar beteiligt war. F. sei jedoch an den vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zun­gen mit zahlre­ichen Schlä­gen und Trit­ten beteiligt gewe­sen. Dadurc
h habe er die “Gewalt­spi­rale” mitge­dreht, die in dem Tod des Jun­gen endete, wie Richter Wegen­er gestern sagte. 

Der zier­liche, mit einem Sprach­fehler belastete Son­der­schüler Mar­i­nus war von Haupt­täter Mar­cel Sch. (18) am frühen Mor­gen des 12. Juli 2002 in einem Schweinestall bei Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise umge­bracht wor­den. Zuvor war er von den drei Tätern in ein­er Woh­nung im Ort stun­den­lang geschla­gen, getreten und gedemütigt wor­den. Sebas­t­ian F. hat­te auf den mal­trätierten Jun­gen uriniert. Das Motiv für die Quälerei: Mar­i­nus trug Hip-Hosen und sein Haar blond gefärbt. Allen Tätern attestierte ein Gutachter recht­sradikale Gesinnung. 

Mar­cel Sch. und sein älter­er Brud­er Mar­co (23), an dessen 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes gestern nichts geän­dert wurde, zwan­gen den Jun­gen schließlich, in die Steinkante eines Schweinet­ro­ges zu beißen. Dann sprang Mar­cel mit bei­den Füßen voran auf den Hin­terkopf des am Boden kauern­den Opfers. Sebas­t­ian F. ver­ließ geschockt den Tatort. Mar­cel Sch. tötete Mar­i­nus dann durch zwei wuchtige Hiebe mit einem Gas­be­ton­stein auf den Kopf. Dann ver­schar­rten alle zusam­men den Toten in ein­er Jauchegrube vor dem Stall. Dort wurde Mar­i­nus erst Monate später am 15. Novem­ber 2002 gefunden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot