ND: Das Landesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, es sei nicht rechtens gewesen, dass die Regierung Ihnen die Akteneinsicht im Falle des V‑Mannes des Brandenburger Verfassungsschutzes, Toni S., verwehrte. Wie geht es nun weiter?
Kaiser-Nicht: Ich warte darauf, dass die Landesregierung ihren ablehnenden Bescheid jetzt zurückzieht und mir einen Termin für die Akteneinsicht nennt.
Die Verfassungsrichter monierten aber lediglich, dass die Regierung die Ablehnung mit angeblich notwendiger Geheimhaltung begründete und dabei nicht ausreichend berücksichtigte, dass Sie Mitglied der für den Verfassungsschutz zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) sind. Es wäre doch möglich, dass die Regierung Ihnen jetzt erneut die Akteneinsicht verweigert– nur mit einer neuen Argumentation?
Juristisch wäre das theoretisch möglich, wenn man zum Beispiel mit dem Datenschutz argumentiert. Trotzdem dürfte eine Ablehnung schwer fallen. Das ließe doch Spielraum für Interpretationen. Es entstünde der Verdacht, die Regierung hat Gesetze verletzt und möchte dies verbergen.
Toni S., im Jahr 2002 unter anderem verurteilt, weil er die CD “Noten des Hasses” der Neonazi-Band “White Aryan Rebels” vertrieb, behauptete vor Gericht, dass der Verfassungsschutz ihm dabei Rückendeckung zugesichert hatte. Was tun Sie, wenn Sie dies bei der Akteneinsicht bestätigt finden?
Ich würde den Fall Toni S. in der PKK noch einmal zum Thema machen. Wenn die PKK sich dann öffentlich erklärt, könnte ich ein Minderheitenvotum abgeben. Ich darf allerdings nur politisch bewerten. Daran halte ich mich. Wenn bisher Fakten aus der PKK nach außen drangen, dann nicht durch mich.
Warum nehmen Sie die Akteneinsicht so wichtig?
Das ist eine prinzipielle Frage. Die PKK agierte bisher leider eher als eine Art Vertrauensrat der Regierung. Die PKK hat das Recht auf Akteneinsicht. Wenn sie darauf auch in Zweifelsfällen verzichtet, läuft die parlamentarische Kontrolle ins Leere.
Es gibt derzeit Diskussionen um die Zusammensetzung der PKK.
Hier geht es darum, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag in der PKK widerspiegeln. Bisher hatte die SPD zwei Sitze, CDU und PDS hatten je einen. Inzwischen gab es Wahlen, bei denen die PDS kräftig zulegte. Unserer Fraktion erscheint es logisch, dass die PDS als Opposition auch in der PKK zwar in der Minderheit bleibt, wir aber zwei Vertreter entsenden. Dies wäre möglich, wenn aus der PKK ein fünfköpfiges Gremium wird.
Wen würde die PDS entsenden?
Ich bleibe zunächst in der PKK, bis der Fall Toni S. geklärt ist. Dazu würde aller Voraussicht nach der Innenpolitiker Hans-Jürgen Scharfenberg kommen.