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V‑Mann-Affäre: Akteneinsicht ist prinzipielle Frage

ND: Das Lan­desver­fas­sungs­gericht hat kür­zlich entsch­ieden, es sei nicht recht­ens gewe­sen, dass die Regierung Ihnen die Aktenein­sicht im Falle des V‑Mannes des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., ver­wehrte. Wie geht es nun weiter?

Kaiser-Nicht: Ich warte darauf, dass die Lan­desregierung ihren ablehnen­den Bescheid jet­zt zurückzieht und mir einen Ter­min für die Aktenein­sicht nennt. 


Die Ver­fas­sungsrichter monierten aber lediglich, dass die Regierung die Ablehnung mit ange­blich notwendi­ger Geheimhal­tung begrün­dete und dabei nicht aus­re­ichend berück­sichtigte, dass Sie Mit­glied der für den Ver­fas­sungss­chutz zuständi­gen Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) sind. Es wäre doch möglich, dass die Regierung Ihnen jet­zt erneut die Aktenein­sicht ver­weigert– nur mit ein­er neuen Argumentation?

Juris­tisch wäre das the­o­retisch möglich, wenn man zum Beispiel mit dem Daten­schutz argu­men­tiert. Trotz­dem dürfte eine Ablehnung schw­er fall­en. Das ließe doch Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen. Es entstünde der Ver­dacht, die Regierung hat Geset­ze ver­let­zt und möchte dies verbergen. 


Toni S., im Jahr 2002 unter anderem verurteilt, weil er die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” ver­trieb, behauptete vor Gericht, dass der Ver­fas­sungss­chutz ihm dabei Rück­endeck­ung zugesichert hat­te. Was tun Sie, wenn Sie dies bei der Aktenein­sicht bestätigt finden?

Ich würde den Fall Toni S. in der PKK noch ein­mal zum The­ma machen. Wenn die PKK sich dann öffentlich erk­lärt, kön­nte ich ein Min­der­heit­en­vo­tum abgeben. Ich darf allerd­ings nur poli­tisch bew­erten. Daran halte ich mich. Wenn bish­er Fak­ten aus der PKK nach außen drangen, dann nicht durch mich. 


Warum nehmen Sie die Aktenein­sicht so wichtig?

Das ist eine prinzip­ielle Frage. Die PKK agierte bish­er lei­der eher als eine Art Ver­trauen­srat der Regierung. Die PKK hat das Recht auf Aktenein­sicht. Wenn sie darauf auch in Zweifels­fällen verzichtet, läuft die par­la­men­tarische Kon­trolle ins Leere. 


Es gibt derzeit Diskus­sio­nen um die Zusam­menset­zung der PKK.

Hier geht es darum, wie sich die Mehrheitsver­hält­nisse im Land­tag in der PKK wider­spiegeln. Bish­er hat­te die SPD zwei Sitze, CDU und PDS hat­ten je einen. Inzwis­chen gab es Wahlen, bei denen die PDS kräftig zulegte. Unser­er Frak­tion erscheint es logisch, dass die PDS als Oppo­si­tion auch in der PKK zwar in der Min­der­heit bleibt, wir aber zwei Vertreter entsenden. Dies wäre möglich, wenn aus der PKK ein fün­fköp­figes Gremi­um wird. 


Wen würde die PDS entsenden?

Ich bleibe zunächst in der PKK, bis der Fall Toni S. gek­lärt ist. Dazu würde aller Voraus­sicht nach der Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg kommen. 

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