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Neuruppin: Urteile gegen NPD Schläger
Das Amtsgericht Neuruppin verurteilte heute zwei Funktionäre der NPD zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden. Den Angeklagten Dave Trick und Pierre B. wurde vorgeworfen am 19. Mai 2014 einen Wahlhelfer der Linkspartei angriffen zu haben. Der Betroffene wurde damals zu Boden geworfen und mit Schlägen malträtiert. Wenige Tage später wurde Dave Trick als Kandidat der NPD in die Stadtverordnetenversammlung von Neuruppin gewählt. Dieses Mandat hat der 28 Jährige bis heute inne. Pierre B. trat in der Vergangenheit mehrfach als Anmelder von neonazistischen Versammlungen sowie als Redner auf derartigen Veranstaltungen in Erscheinung. Im Jahr 2010 war er zudem Ersatzdelegierter für den Landesparteitag der NPD.
Physischer Kommunalwahlkampf
Zur Tatzeit waren beide Angeklagte gerade damit beschäftigt abgehängte Wahlplakate der NPD in der Bechliner Chaussee wieder aufzuhängen, als der betroffene Zeuge zufällig mit dem Fahrrad vorbeifahren wollte. Der später Geschädigte war als Wahlhelfer der Partei DIE.LINKE unterwegs und verteilte deren Werbezeitungen. Als der Betroffene die beiden Neonazis passieren wollte, soll ihn der Angeklagte Dave Trick zunächst vom Fahrrad gestoßen haben. Anschließend soll sich der NPD Mann auf sein Opfer heraufgesetzt und es zusätzlich geschlagen haben. Der Mitangeklagte Pierre B. soll zudem auf den Kopf des Betroffenen eingetreten haben. Wenig glaubhaft war hingegen die bereits im Vorfeld des Prozesses von der NPD thematisierte Schutzbehauptung, dass beide Angeklagten zuvor von dem Linken bespuckt und beleidigt wurden.
Schuld erwiesen
Nach einem äußerst langwierigen Prozess war das Gericht allerdings von der Täterschaft der beiden Angeklagten überzeugt. Es verurteilteDave Trick wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von 500,00 €. Der in Nauen (Landkreis Havelland) wohnhafte Pierre B. wurde wegen Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung und ebenfalls zur Zahlung einer Geldstrafe von 500,00 € verurteilt. Bei B. kam strafverschärfend dazu, dass er bereits strafrechtlich in Erscheinung trat. Am 11. Dezember 2008 soll er Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und 2011 eine Straftat vorgetäuscht haben. Beide Delikte zogen Geldstrafen nachsich.