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Nur 4300 Asylbewerber in Brandenburger Flüchtlingsheimen

Fehlpla­nun­gen bei Asylbewerberheimen

Stark zurück­ge­gan­gener Aus­län­der­an­teil als Ursache

(LR) Der wichtig­ste Grund für den seit Jahren zurück­ge­hen­den Aus­län­der­an­teil in Bran­den­burg ist das Ver­siegen des Asyl­be­wer­ber-Stroms. Weil dieser Rück­gang nicht vorauszuse­hen war, hat sich die öffentliche Hand bei den
Unter­bringung­sheimen kosten­in­ten­siv verplant.
Ger­ade ein­mal 4300 Asyl­be­wer­ber leben heute in den verbliebe­nen 38 Gemein­schaft­sun­terkün­ften Bran­den­burgs. Zusam­men mit den aus­ländis­chen Flüchtlin­gen sind es in den ver­gan­genen vier Jahren rund 8500 Per­so­n­en gewe­sen, die sich im Bun­des­land befind­en. Das ist kein Ver­gle­ich zu den 32 000 Flüchtlin­gen, die es 1992 in Bran­den­burg gegeben hat­te. Damals wur­den den Angaben der Press­es­telle des Sozialmin­is­teri­ums zufolge 134 Über­nach­tungswohn­heime betrieben. 

Seit 1993, nach dem Schen­gen-Abkom­men, sank die Asyl­be­wer­berzahl drama­tisch, so dass leer­ste­hende Heime auch wieder aufgelöst wer­den kon­nten. Das Prob­lem: Die Kreise als Betreiber hat­te sich zumeist mit langjähri­gen Verträ­gen an
die Betreiber der Heime gebun­den, die nun zum größten Teil nicht mehr benötigt wur­den. Damit wurde Geld für leer­ste­hende Heime gezahlt. Laut Press­es­tellen-Mitar­bei­t­erin Clau­dia Szces hat es eine «lan­desweit kon­trol­lierte und
sys­tem­a­tis­che Schließung von Über­gangswohn­heimen» gegeben. Bei Heim­schließun­gen bestünde immer­hin die Möglichkeit, die Gebäude «für andere soziale Zwecke zu
nutzen». 

Bedeckt hält sich indessen die Press­es­telle bei der Frage, wie hoch die Schaden­er­satzansprüche waren, die mit dieser Entwick­lung auf die öffentliche Hand zugekom­men waren. Wenn den Kom­munen durch vorzeit­ige Auflö­sung von Betreiberverträ­gen Kosten ent­standen waren, dann wur­den sie «nach Einzelfall­prü­fung in angemessen­er Höhe» erstat­tet. «Eine Auflis­tung dieser Schadenersatzansprüche
liegt nicht vor.» 

Wieder in Rela­tion zueinander

Seit Mitte der 90er-Jahre ste­hen Kapaz­ität und Asyl­be­wer­berzahl wieder in Rela­tion zueinan­der. Noch immer ist der Prozess der Reduzierung nicht abgeschlossen. Laut Sozialmin­is­ter Gün­ter Baaske (SPD) wurde Anfang Feb­ru­ar das
Asyl­be­wer­ber­heim Müncheberg (Märkisch-Oder­land) wegen Ablauf des Ver­trages mit dem Betreiber geschlossen. Heime gibt es unter anderem in Kuners­dorf, Liet­zen, Voss­berg und Wald­siev­ers­dorf. Für einen Asyl­be­wer­ber zahlte die öffentliche Hand im Jahr 2002 Baaske zufolge eine Jahres­pauschale von über 6000 Euro für Ernährung, Unterkun­ft, Heizung, Bek­lei­dung, Gesund­heits- und Kör­perpflege, Gebrauchs‑, Ver­brauchs­güter, Betreu­ung und Bedürfnisse des per­sön­lichen Lebens.
Für 80 Asyl­be­wer­ber ist ein Betreuer vorgesehen. 

Jährlich rund 500 Abschiebungen

Einen «Sprung» nach oben hat es bei den Heim­be­wohn­erzahlen let­zt­ma­lig 1999/2000 gegeben, als 300 Bürg­erkriegs­flüchtlinge aus dem Koso­vo nach Brandenburg
kamen. Die große Mehrheit der in Bran­den­burg leben­den Aus­län­der – zumeist Polen, Viet­name­sen, Angolan­er und Mocam­bi­quan­er –kam schon zu DDR-Zeit­en als Ver­tragsar­beit­er ins bran­den­bur­gis­che Gebi­et. Weniger als zwei Prozent der 2,6 Mil­lio­nen Bran­den­burg­er sind Aus­län­der. Das Innen­min­is­teri­um gibt an, dass jährlich rund 500 Aus­län­der in ihre Heimat abgeschoben wer­den. Hinzu
kommt noch ein­mal eine ähn­lich hohe Zahl von Asyl­be­wer­bern, deren Antrag abgelehnt wor­den war. 

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