Berlin, 27. März 2009
2007 hat das Verwaltungsgericht Potsdam in drei Musterverfahren in erster
Instanz entschieden, den Bescheid des Verteidigungsministeriums zur
militärischen Nutzung aufzuheben. Daher durfte die Bundeswehr das Gelände
bisher nicht militärisch nutzen. Dagegen hat die Bundeswehr Beschwerde
eingelegt. Heute hat das Oberverwaltungsgericht die Aufhebung des
Nutzungsbescheids bestätigt.
Zunächst war während der Ausführungen der MilitärvertreterInnen die
Arroganz der Macht im Saal zu spüren: Die Bundeswehr habe einen
verfassungsmäßigen Auftrag und genieße deshalb bestimmte Privilegien —
beispielsweise brauche sie keine Baugenehmigungen. Sie bestanden darauf:
„Wir sind den Weg gegangen, den wir seit 50 Jahren immer gegangen sind.“
Dabei beriefen sie sich auf das „Landbeschaffungsgesetz“ von 1935. Remo
Klinger, Anwalt der Bombodrom-Gegner, setzte genau dort an: “Das ist ein
Gesetz von 1935, es diente der Weltkriegsvorbereitung und wurde 1955 einfach
reaktiviert. Dieses Gesetz entspricht nicht den Mindestanforderungen unseres
heutigen Rechtsstaates.” Richter Kipp äußerte ebenfalls
verfassungrechtliche Bedenken angesichts dieses Gesetzes und verwies damit
indirekt auf das Bundesverfassungsgericht. Er hätte von der Bundeswehr
mindestens ein “Planfeststellungsverfahren light” erwartet. „So nicht!“
läßt sich sein Urteil zusammenfassen: Die Bundeswehr darf auch weiterhin
nicht Krieg üben in der Kyritz-Ruppiner Heide.
Dazu sagte Markus Euskirchen, einer der SprecherInnen des Aktionsbündnisses
Rosa Heide: „Wir freuen uns über die heutige Gerichtsentscheidung. Sie
belegt wieder einmal die Unfähigkeit der Bundeswehr, einen rechtlich
wasserdichten Nutzungsbescheid für die Inbetriebnahme ihres
Bombenabwurfplatzes zu erlassen. Heute hat die autoritäre Gesinnung, die in
der Bundeswehr herrscht, einen juristischen Denkzettel verpasst bekommen.“
Genau hier liege aber auch das Problem: Mit jeder Entscheidung gegen ihre
Versuche, das Bombodrom durchzusetzen, bekomme die Bundeswehr wichtige
Hinweise für ihr weiteres Vorgehen. Was, wenn die Bundeswehr demnächst
einen „verbesserten“ Nutzungsbescheid vorlegt und sich zu einem formal
demokratischeren Verfahren durchringt? Was, wenn die Gerichte dann keine
Einwände mehr gegen die Militarisierung der Heide zulassen? Endgültig zu
verhindern sei die Aufnahme des militärischen Übungsbetriebes auf dem
juristischen Weg also nicht, auch wenn die heutige Gerichtsentscheidung sich
zunächst anders anhöre. „Aber diese Entscheidung bedeutet Zeitgewinn.
Immerhin. Gut für alle Betroffenen und gut für weitere Aktivitäten zur
politischen Verhinderung des Bombodroms“, so Euskirchen weiter.
Das Aktionsbündnis Rosa Heide werde daher auf dem umstrittenen Gelände
weitere Aktionen organisieren und hat angekündigt — wie auch schon in den
vergangenen Jahren – in den Tagen vom 13. bis zum 17. August 2009 mehrere
Tage auf dem Platz zu campen, die umliegenden Dörfer zu besuchen und dafür
deutschland- und europaweit einzuladen, um so die soziale Basis dafür zu
schaffen, das Bombodrom politisch zu verhindern. Denn nach der Einschätzung
des Aktionsbündnisses, so Euskirchen, „wird nur der Druck einer starken
und vielseitigen Bewegung gegen die Pläne der Bundeswehr den
Bombenabwurfplatz endgültig verhindern.“
Aktionsbündnis Rosa Heide
Weitere Informationen:
www.sichelschmiede.org/Analyse/Juristisches.htm
www.freieheide-nb.de
www.g8andwar.de
www.ClowsFREIHEIDe.de.tl
E‑Mail: g8undkrieg@so36.net