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(Anti)militarismus

Oberverwaltungsgerichtsentscheidung über die militärische Nutzung des Bombodromgeländes

Berlin, 27. März 2009

 

2007 hat das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam in drei Muster­ver­fahren in erster
Instanz entsch­ieden, den Bescheid des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur
mil­itärischen Nutzung aufzuheben. Daher durfte die Bun­deswehr das Gelände
bish­er nicht mil­itärisch nutzen. Dage­gen hat die Bun­deswehr Beschw­erde
ein­gelegt. Heute hat das Oberver­wal­tungs­gericht die Aufhe­bung des
Nutzungs­beschei­ds bestätigt.

Zunächst war während der Aus­führun­gen der Mil­itärvertreterIn­nen die
Arro­ganz der Macht im Saal zu spüren: Die Bun­deswehr habe einen
ver­fas­sungsmäßi­gen Auf­trag und genieße deshalb bes­timmte Priv­i­legien —
beispiel­sweise brauche sie keine Bau­genehmi­gun­gen. Sie bestanden darauf:
„Wir sind den Weg gegan­gen, den wir seit 50 Jahren immer gegan­gen sind.“
Dabei beriefen sie sich auf das „Landbeschaf­fungs­ge­setz“ von 1935. Remo
Klinger, Anwalt der Bom­bo­drom-Geg­n­er, set­zte genau dort an: “Das ist ein
Gesetz von 1935, es diente der Weltkriegsvor­bere­itung und wurde 1955 ein­fach
reak­tiviert. Dieses Gesetz entspricht nicht den Min­destanforderun­gen unseres
heuti­gen Rechtsstaates.” Richter Kipp äußerte eben­falls
ver­fas­sun­grechtliche Bedenken angesichts dieses Geset­zes und ver­wies damit
indi­rekt auf das Bun­desver­fas­sungs­gericht. Er hätte von der Bun­deswehr
min­destens ein “Plan­fest­stel­lungsver­fahren light” erwartet. „So nicht!“
läßt sich sein Urteil zusam­men­fassen: Die Bun­deswehr darf auch weit­er­hin
nicht Krieg üben in der Kyritz-Rup­pin­er Heide.

Dazu sagte Markus Euskirchen, ein­er der SprecherIn­nen des Aktions­bünd­niss­es
Rosa Hei­de: „Wir freuen uns über die heutige Gericht­sentschei­dung. Sie
belegt wieder ein­mal die Unfähigkeit der Bun­deswehr, einen rechtlich
wasserdicht­en Nutzungs­bescheid für die Inbe­trieb­nahme ihres
Bomben­ab­wurf­platzes zu erlassen. Heute hat die autoritäre Gesin­nung, die in
der Bun­deswehr herrscht, einen juris­tis­chen Denkzettel ver­passt bekom­men.“
Genau hier liege aber auch das Prob­lem: Mit jed­er Entschei­dung gegen ihre
Ver­suche, das Bom­bo­drom durchzuset­zen, bekomme die Bun­deswehr wichtige
Hin­weise für ihr weit­eres Vorge­hen. Was, wenn die Bun­deswehr dem­nächst
einen „verbesserten“ Nutzungs­bescheid vor­legt und sich zu einem for­mal
demokratis­cheren Ver­fahren durchringt? Was, wenn die Gerichte dann keine
Ein­wände mehr gegen die Mil­i­tarisierung der Hei­de zulassen? Endgültig zu
ver­hin­dern sei die Auf­nahme des mil­itärischen Übungs­be­triebes auf dem
juris­tis­chen Weg also nicht, auch wenn die heutige Gericht­sentschei­dung sich
zunächst anders anhöre. „Aber diese Entschei­dung bedeutet Zeit­gewinn.
Immer­hin. Gut für alle Betrof­fe­nen und gut für weit­ere Aktiv­itäten zur
poli­tis­chen Ver­hin­derung des Bom­bo­droms“, so Euskirchen weiter.

Das Aktions­bünd­nis Rosa Hei­de werde daher auf dem umstrit­te­nen Gelände
weit­ere Aktio­nen organ­isieren und hat angekündigt — wie auch schon in den
ver­gan­genen Jahren – in den Tagen vom 13. bis zum 17. August 2009 mehrere
Tage auf dem Platz zu camp­en, die umliegen­den Dör­fer zu besuchen und dafür
deutsch­land- und europaweit einzu­laden, um so die soziale Basis dafür zu
schaf­fen, das Bom­bo­drom poli­tisch zu ver­hin­dern. Denn nach der Ein­schätzung
des Aktions­bünd­niss­es, so Euskirchen, „wird nur der Druck ein­er starken
und viel­seit­i­gen Bewe­gung gegen die Pläne der Bun­deswehr den
Bomben­ab­wurf­platz endgültig verhindern.“

Aktions­bünd­nis Rosa Heide 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen:
www.sichelschmiede.org/Analyse/Juristisches.htm
www.freieheide-nb.de
www.g8andwar.de
www.ClowsFREIHEIDe.de.tl

E‑Mail: g8undkrieg@so36.net

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