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Antifaschismus Law & Order

Tat und Opfer rücken in den Hintergrund

Die Beweisauf­nahme im Mord­prozess gegen Sven P. und Chris­t­ian W. vor dem Landgericht Neu­rup­pin, kommt erneut nicht zum Ende. Nach­dem die Kam­mer den Befan­gen­heit­santrag gegen den Vor­sitzen­den Richter abgelehnt hat­te, lehnte wiederum wie erwartet der Vertei­di­ger von Sven P. die gesamte Kam­mer ab. Die Ver­hand­lung wurde auf näch­sten Dien­stag vertagt.

Der Vertei­di­ger von Sven P. fühlt sich durch die Äußerung des Vor­sitzen­den Richters über seine unqual­i­fizierten Beweisanträge grob her­abgewürdigt und sieht durch die durchgängige Ablehnung der Beweisanträge seine Rechte als Vertei­di­ger eingeschränkt. Der Richter nahm das Wort unqual­i­fiziert gestern nicht mehr in den Mund. Er sprach stattdessen von Beweisanträ­gen, die wed­er Hand noch Fuß hätten.

Statt seine Chance zu nutzen, diesen Wider­spruch in sein­er Ablehnung der Kam­mer her­auszuar­beit­en und so die Kam­mer zumin­d­est in die Gefahr der Befan­gen­heit zu rück­en, blieb er hier recht unpräzise und pochte weit­er auf zusät­zliche DNS-Analy­sen, die Uwe L., der den Getöteten gefun­den hat­te, als möglichen Täter oder Mit­täter belas­ten könnten.

Der Staat­san­walt stellte in sein­er Erwiderung klare Fra­gen, die gegen weit­ere DNS-Analy­sen und damit gegen den Befan­gen­heit­santrag sprachen. Wenn Sven P. nicht an der Tat beteiligt gewe­sen sein will, warum präsen­tierte er dann ein falsches Ali­bi. Wie kommt die Mis­chspur in der Gen­ma­te­r­i­al von Sven P. gefun­den wurde auf die Taschen­lampe, die neben dem toten Bernd K. gefun­den wurde? Wenn Sven P. meint, nicht an der Tat beteiligt gewe­sen zu sein, warum bricht er dann nicht endlich sein Schweigen?

Die Ange­höri­gen von Bernd K. empfind­en das Vorge­hen der Vertei­di­gung mit­tler­weile als entwürdi­gend. Für sie ver­schwindet hin­ter den zahlre­ichen die Ver­hand­lung läh­menden Beweis- und Befan­gen­heit­santrä­gen die eigentlich Ursache des Prozess­es, die Ermor­dung des Vaters, des Ehe­mannes, des Bruders.

Prozesss­plit­ter

Der Berlin­er Recht­san­walt Wol­fram Narath, ehe­ma­liger Chef der ver­bote­nen Wik­ing Jugend und ein bekan­nter Vertei­di­ger von Per­so­n­en aus der recht­en Szene, hat­te für diesen Ver­hand­lungstag die Pflichtvertei­di­gung von Chris­t­ian W. über­nom­men. Narath war bere­its am drit­ten Prozesstag im Gespräch mit den Vertei­di­gern der bei­den Angeklagten gese­hen worden.

Chris­t­ian W. brach das erste Mal sein Schweigen. „Dann sagen sie das doch gle­ich!“ pflaumte er den Vor­sitzen­den Richter an nach­dem der einen Satz zum The­ma Revi­sion wieder­holte, den sein Vertei­di­ger Narath akustisch nicht ver­standen hat­te. Sein erst­ma­liger Ver­such, nach Prozes­sun­ter­brechung mit Sven P. Kon­takt aufzunehmen, wurde von ein­er Jus­tizwacht­meis­terin ener­gisch unterbunden.

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