Kategorien
Uncategorized

Offenbar alle Angeklagten schuldfähig

POTSDAM. Die psy­chi­a­trischen Gutacht­en kom­men bish­er zu einem ein­deuti­gen Ergeb­nis: Bei keinem der jun­gen Män­ner, die im August 2001 den 61-jähri­gen Obdachlosen Dieter Manzke zu Tode prügel­ten, lässt sich eine eingeschränk­te Schuld­fähigkeit fest­stellen. Auch für den jüng­sten der fünf Angeklagten, den 17-jähri­gen Uwe R., schloss dies Gutachter Alexan­der Böh­le am Mon­tag vor dem Landgericht Pots­dam aus. Noch fehlt aber die psy­chol­o­gis­che Beurteilung des 21-jähri­gen mut­maßlichen Haupt­täters Dirk R.

Böh­le sagte, beson­ders der 17-jährige Uwe R. habe nach der Tat gemit Schamge­fühlen zu kämpfen. Er ist des Totschlags angeklagt, im Gegen­satz zu den anderen Tätern, die sich alle wegen Mordes ver­ant­worten müssen. Laut Gutacht­en ist der 17-jährige Gym­nasi­ast bish­er noch nie durch aggres­sives Ver­hal­ten aufge­fall­en. Im Gegen­teil, er sei den anderen “gefügig bis devot” begeg­net, habe sich als der “kleine Brud­er” gefühlt, beson­ders gegenüber dem Ältesten in der Gruppe, dem 22-jähri­gen Dirk B. 

Möglicher­weise habe Uwe R. mit der Tat­beteili­gung seine Män­l­lichkeit beweisen wollen. Der Psy­chologe sprach von einem “Mannbarkeit­sritu­al”. R. hat­te ges­tanden, dem wehrlosen Dieter Manzke mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschla­gen zu haben. 

Dem ältesten Angeklagten, Dirk B., bescheinigte der Gutachter eine “stark verzögerte Pubertät­skrise” die immer noch anhalte. Den­noch habe er in der Gruppe den Ruf eines “Mod­er­a­tors” gehabt, der anderen hil­ft. Auch Dirk B. sei bis­lang nicht aggres­siv gewe­sen, sagte Böh­le. Der 22-Jährige soll den­noch nach der Tat — bei der die fünf ihrem Opfer allein 16 Rip­pen und etliche Gesicht­sknochen brachen — gesagt haben: “Jet­zt haben wir mal jeman­den richtig zusammengeschlagen.”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot