POTSDAM. Die psychiatrischen Gutachten kommen bisher zu einem eindeutigen Ergebnis: Bei keinem der jungen Männer, die im August 2001 den 61-jährigen Obdachlosen Dieter Manzke zu Tode prügelten, lässt sich eine eingeschränkte Schuldfähigkeit feststellen. Auch für den jüngsten der fünf Angeklagten, den 17-jährigen Uwe R., schloss dies Gutachter Alexander Böhle am Montag vor dem Landgericht Potsdam aus. Noch fehlt aber die psychologische Beurteilung des 21-jährigen mutmaßlichen Haupttäters Dirk R.
Böhle sagte, besonders der 17-jährige Uwe R. habe nach der Tat gemit Schamgefühlen zu kämpfen. Er ist des Totschlags angeklagt, im Gegensatz zu den anderen Tätern, die sich alle wegen Mordes verantworten müssen. Laut Gutachten ist der 17-jährige Gymnasiast bisher noch nie durch aggressives Verhalten aufgefallen. Im Gegenteil, er sei den anderen “gefügig bis devot” begegnet, habe sich als der “kleine Bruder” gefühlt, besonders gegenüber dem Ältesten in der Gruppe, dem 22-jährigen Dirk B.
Möglicherweise habe Uwe R. mit der Tatbeteiligung seine Mänllichkeit beweisen wollen. Der Psychologe sprach von einem “Mannbarkeitsritual”. R. hatte gestanden, dem wehrlosen Dieter Manzke mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.
Dem ältesten Angeklagten, Dirk B., bescheinigte der Gutachter eine “stark verzögerte Pubertätskrise” die immer noch anhalte. Dennoch habe er in der Gruppe den Ruf eines “Moderators” gehabt, der anderen hilft. Auch Dirk B. sei bislang nicht aggressiv gewesen, sagte Böhle. Der 22-Jährige soll dennoch nach der Tat — bei der die fünf ihrem Opfer allein 16 Rippen und etliche Gesichtsknochen brachen — gesagt haben: “Jetzt haben wir mal jemanden richtig zusammengeschlagen.”