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Opfer wegen seiner Hautfarbe gedemütigt

(Nord­kuri­er) Mit den Plä­doy­ers wurde gestern die Hauptver­hand­lung vor dem Strafgericht in Pren­zlau gegen Mar­co S. (23), Daniel S. (20), Daniel M. (17) und Nicole B. (16) bis
zur Urteilsverkün­dung fortgesetzt.Alle vier hat­ten sich für die Geschehnisse in der Nacht vom 16. zum 17. August zu ver­ant­worten, an denen sie mit unter­schiedlich­er Inten­sität beteiligt waren. Der
Zufall hat­te sie am 17. August um 0.20 Uhr im Bere­ich des Neustädter Dammes in Pren­zlau zusam­menge­führt. Daniel S. und der Neben­kläger Duweit N., die sich bis dato nicht kan­nten, befan­den sich in einer
ver­balen Auseinan­der­set­zung über den geeigneten Weg zur Tankstelle,
wo bei­de gemein­sam ein Bier trinken woll­ten. Zuvor hat­te Daniel S.
Duweit N. “angepö­belt”. Sie erregten die Aufmerk­samkeit der drei
weit­eren Angeklagten, die just in diesem Moment mit einem zuvor von
Mar­co S. und Daniel M. in Zichow entwen­de­ten roten Pkw den Neustädter
Damm befuhren.Marco S. und Nicole B. ver­ließen das Fahrzeug, um
sich “ziel­gerichtet einen Far­bigen vorzunehmen”, führte der
Staat­san­walt aus. Sowohl er, als auch der Richter sahen es als
erwiesen an, dass sich die anderen bei­den Angeklagten eben­falls aus
niederen Beweg­grün­den daran beteiligten, den Mann aus Sierra
Leone “durch Schläge und Tritte zu demüti­gen”, ohne von Duweit N.
provoziert wor­den zu sein. “Sie haben sich einen Menschen
vorgenom­men, nur weil er ein ander­s­far­biges Gesicht, eine andere
Haut­farbe wie sie selb­st haben”, führte der Richter aus. So sah er es
im Ergeb­nis der zweitägi­gen Ver­hand­lung als erwiesen an, dass alle
vier Angeklagten auf den 34-jähri­gen Neben­kläger eingeschla­gen und -
getreten haben, wobei sich Mar­co S. und Daniel S. “maßge­blich
her­vor­tat­en.” “Seine Seele verän­dert” Dass Duweit N. mit
ver­gle­ich­sweise glimpflichen kör­per­lichen Ver­let­zun­gen davonkam, sei
dem Umstand geschuldet, dass ihm die Flucht gelang, betonte seine
Recht­san­wältin: “Ich habe sel­ten so viel Igno­ranz, Arroganz,
Dummheit, Men­schen­ver­ach­tung und Gle­ichgültigkeit erlebt wie bei den
Angeklagten. Das Wort Mitleid ken­nen sie nicht, höchstens
Selb­st­mitleid. Haben Sie ein­mal über­legt, was sie meinem Mandanten
ange­tan haben? Wie sie in nur zehn Minuten seine Seele verändert
haben?”, wandte sie sich direkt an die Angeklagten. Von diesen
nutzten Mar­co S., Daniel S. und Daniel M. ihr let­ztes Wort vor der
Urteilsverkün­dung, um sich bei dem Neben­kläger zu entschuldigen.
Nicole B. wollte nichts sagen. Sprach­los, nach vorn gebeugt und mit
hän­gen­den Köpfen ver­nah­men dann alle vier den Urteilsspruch des
Richters. Wegen Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in zwei
Fällen, fahrläs­siger Trunk­en­heit im Verkehr und vorsät­zlichen Fahrens
ohne Fahrerlaub­nis verurteilte er Mar­co S. zu ein­er dreijährigen
Haft­strafe ohne Bewährung. Der Richter sah es gle­ichzeit­ig als
erwiesen an, dass die Umstände der Inbe­sitz­nahme des Pkw in Zichow
durch Mar­co S. und Daniel M. einen Raub in nicht min­der­schw­erem Fall
darstellen. So legte er Daniel M. gemein­schaftlichen Raub,
gefährliche Kör­per­ver­let­zung und zweima­liges Fahren ohne
Fahrerlaub­nis zur Last und sprach eine Jugend­strafe von einem Jahr
und sechs Monat­en aus. Dass er diese zu ein­er zweijährigen
Bewährungszeit aus­set­zte, begrün­dete der Richter unter anderem damit,
dass bei dem Angeklagten sich eine aus­län­der­feindliche Einstellung
noch nicht man­i­festiert habe. Durch sein Leben im elterlichen
Haushalt, den fes­ten Aus­bil­dungsplatz gebe es für Daniel M. eine
gün­stige Sozial­prog­nose. Daniel S. wurde dage­gen zu einer
Jugend­haft­strafe von einem Jahr und zwei Monat­en verurteilt, Nicole
B. zu ein­er zehn­monati­gen Jugend­haft, in bei­den Fällen ohne
Bewährung. Unter anderem sei es “das bru­tale Vorge­hen”, das bei
Daniel S. ein Ver­büßen der Jugend­strafe fordere, selb­st wenn bei ihm,
wie der Vertei­di­ger aus­führte, eine “entwick­lungs­be­d­ingte
Reifeverzögerung” vorhan­den sei. Die “Schwere der Schuld”
recht­fer­tige eben­so eine Jugend­haft­strafe für die 16-jährige
Angeklagte. “Bis heute zeigt sich bei ihr kein Ansatz von Schuld oder
Reue, sie hat sich in kein­er Weise von ihren Tat­en dis­tanziert”, so
der Richter. Ob die Urteile recht­skräftig wer­den, bleibt abzuwarten.
Einige der Vertei­di­ger stell­ten bere­its in Aus­sicht, inner­halb der
vorgegebe­nen Wochen­frist Beru­fung einzule­gen. Ural Memet, der als
Aus­län­der­beauf­tragter des Land­kreis­es Uck­er­mark den Prozess
ver­fol­gte, kom­men­tierte das Urteil so: “Es ist hart, aber gerecht.”

Afrikan­er aus Hass geprügelt

Haft­strafen von zehn Monat­en bis drei Jahre für vier junge Leute

(Schw­er­iner Volk­szeitung) Wegen eines bru­tal­en Angriffs auf einen afrikanischen
Asyl­be­wer­ber im August 2002 wur­den vier Ange­hörige der recht­en Szene
zu Haft verurteilt. Das Amts­gericht Pren­zlau ver­hängte gestern
Haft­strafen zwis­chen zehn Monat­en und drei Jahren. Die Angeklagten
wur­den wegen gemein­schaftlich began­genen Raubes und gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung an einem 34-jähri­gen Mann aus Sier­ra Leone
verurteilt. Bei einem 17-jähri­gen Jugendlichen wurde die Strafe von
anderthalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Die vier Täter im Alter von 16 bis 23 Jahren hat­ten das Opfer
belei­digt und bru­tal zusam­mengeschla­gen. Dieser erlitt durch
Faustschläge und Tritte Ver­let­zun­gen im Kopf- und Bauch­bere­ich und
lei­det noch heute unter den psy­chis­chen Fol­gen der Tat. Er trat als
Neben­kläger auf.
Die Staat­san­waltschaft sprach von ein­er mas­siv­en und bru­tal­en Tat.
Die Angeklagten zeigten mit ihrer Hal­tung, ihrem Ausse­hen und ihren
Äußerun­gen, “wessen Geistes Kind” sie seien. “Das in der
polizeilichen Vernehmung Gesagte ist mit das Übel­ste, was ich je
gele­sen habe”, sagte Staat­san­walt Kai Clement im Plä­doy­er und
forderte für alle Angeklagten Frei­heitsstrafen ohne Bewährung von
zehn Monat­en bis drei Jahren.
“Ich habe Angst, auf die Straße zu gehen und kann bis heute nicht
ver­ste­hen, warum ich ange­grif­f­en wurde”, hat­te das Opfer als Zeuge
aus­ge­sagt. “Ich ran­nte um mein Leben und kein­er hat geholfen.”
Aut­o­fahrer hät­ten zwar ange­hal­ten, dann aber nur geguckt und seien
weit­erge­fahren. Die Täter zeigten sich geständig, ein­er bestritt, das
Opfer geschla­gen zu haben. Zeu­gen sagten dage­gen aus, alle vier
hät­ten auf den Asyl­be­wer­ber eingeschla­gen. Pas­san­ten verständigten
die Polizei, die die flüchti­gen Täter wenig später festnahm. 

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