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Orthodoxe Juden werfen Ministerin Antisemitismus vor

POTSDAM. Die “geset­zestreue jüdis­che Lan­des­ge­meinde” erhält auch nach
gewonnen­em Prozess noch immer keine staatliche Unter­stützung. Auch die im
Früh­jahr im Staatsver­trag zwis­chen Kul­tur­min­is­terin Johan­na Wan­ka (CDU) und
der großen Jüdis­chen Gemeinde fest­gelegte Regelung, die kleine, orthodox
aus­gerichtete Grup­pierung mit mehr als hun­dert Mit­gliedern angemessen an den
Staats­fi­nanzen zu beteili­gen, scheint das Land Bran­den­burg nicht umset­zen zu
wollen. “Wir prüfen noch das weit­ere Vorge­hen”, sagte Wankas Sprech­er Holger
Drews. 

Dabei ste­hen die Zeichen für das Kul­tur­min­is­teri­um äußerst schlecht. Schon
Mitte Juni hat­te das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht Wankas Behörde unter
Beru­fung auf das bere­its Anfang Mai gefällte Urteil aufge­fordert, die
bish­erige Ablehnung ein­er finanziellen Unter­stützung zu über­prüfen. “Damit
wür­den sich die anhängi­gen Ver­fahren erledi­gen”, schrieb das Gericht. Eine
Stel­lung­nahme sollte eigentlich inner­halb von vier Wochen vorliegen. 

Hin­ter­grund ist, dass die Jus­tiz in zweit­er Instanz fest­gelegt hat­te, neben
der fast zehn Mal größeren Jüdis­chen Gemeinde Bran­den­burg die
“Geset­zestreuen” zumin­d­est angemessen zu fördern — aber bezo­gen auf das Jahr
2000. Im Herb­st ste­hen weit­ere Kla­gen der Gemeinde für die Jahre 2001 bis
2004 an, ver­mut­lich mit ähn­lichen Ergebnissen. 

Das Min­is­teri­um wider­set­zt sich zudem der im neuen Staatsver­trag eindeutig
vorgeschriebe­nen Förderung der “Geset­zestreuen” ab 2005. In einem Brief an
die Gemeinde teilte das Min­is­teri­um mit, dass wed­er für die Gewährung des
jährlichen Zuschuss­es noch für die Errich­tung des Gemeindezentrums
Haushaltsmit­tel zur Ver­fü­gung stün­den. Die geplanten 200 000 Euro an
Zuschüssen für jüdis­che Kul­tus­ge­mein­den wür­den voll­ständig “zur Erfüllung
des Ver­trages zwis­chen dem Land und der Jüdis­chen Gemeinde” benötigt. “Es
bleibt kein Spiel­raum für darüber hin­aus gehende Zuwen­dun­gen”, heißt es in
dem Schreiben. Um über­haupt Leis­tun­gen zu erhal­ten, müssten sich die
“Geset­zestreuen” an die große Jüdis­che Gemeinde wenden. 

“Die bish­erige Förder­prax­is ist aber durch das Gericht­surteil für
rechtswidrig erk­lärt wor­den”, sagte Alexan­der-Simon Nebrat von den
“Geset­zestreuen”. Das Land ver­stoße gegen das Gle­ich­be­hand­lung­sprinzip sowie
gegen das staatskirch­liche Gebot der Neu­tral­ität und Par­ität. Nebrat warf
Wan­ka erneut Anti­semitismus vor. Selb­st den Staatsver­trag beze­ich­nete Nebrat
als rechtswidrig. Er schloss eine Ver­fas­sungs­beschw­erde nicht aus. “Wenn es
anste­ht”, sagte Nebrat. 

“Wir müssen eine Lösung find­en”, räumte Wankas Sprech­er ein. Die Lage sei
und bleibe schwierig. Ein­er Eini­gung wür­den vor allem über­zo­gene Forderungen
der “Geset­zestreuen” entgegenstehen.

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