24. Februar 2016 · Quelle: Flüchtlingsrat Brandenburg

Ostprignitz-Ruppin drangsaliert Flüchtlinge mit illegalen Sozialhilfekürzungen

Neuruppin - Seit November letzten Jahres prangt ein Infozettel im Sozialamt Neuruppin. Flüchtlinge, „die in einem anderen Land bereits einen Asylantrag gestellt haben“, sollen weniger Geld bekommen. Grund sei das vom Bundestag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Seit Novem­ber let­zten Jahres prangt ein Infozettel im Sozialamt Neu­rup­pin. Flüchtlinge, „die in einem anderen Land bere­its einen Asy­lantrag gestellt haben“, sollen weniger Geld bekom­men. Grund sei das vom Bun­destag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Betrof­fen sind alle Flüchtlinge im Land­kreis, die unter die soge­nan­nte Dublin-III-Verord­nung fall­en. Sie sollen in das EU-Land abgeschoben wer­den, in das sie zuerst ein­gereist sind. Nun kürzt ihnen das Sozialamt Neu­rup­pin die Sozialleis­tun­gen um das monatliche Taschen­geld von 143 Euro. Die Fol­gen: Die Betrof­fe­nen kön­nen sich keine Fahrkarten mehr kaufen, keine Handy-Karten, keine beson­deren Lebens­mit­tel, sie kön­nen AnwältIn­nen nicht mehr bezahlen. Es bleibt ihnen nur ein Exis­tenzmin­i­mum, das zum Über­leben aus­re­ichen soll.

Tat­säch­lich wurde mit dem neuen Gesetz die Sozialleis­tun­gen für bes­timmte Flüchtlinge unter das men­schen­würdi­ge Exis­tenzmin­i­mum gesenkt, nach Ansicht viel­er Exper­tIn­nen ein klar­er Ver­fas­sungs­bruch. Denn das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat­te im Jahr 2012 entsch­ieden: „Auch eine kurze Aufen­thalts­dauer oder Aufen­thaltsper­spek­tive in Deutsch­land recht­fer­tigt es im Übri­gen nicht, den Anspruch auf Gewährleis­tung eines men­schen­würdi­gen Exis­tenzmin­i­mums auf die Sicherung der physis­chen Exis­tenz zu beschränken. Die in Art. 1 Abs. 1 Grundge­setz garantierte Men­schen­würde ist migra­tionspoli­tisch nicht zu rel­a­tivieren.“ Doch die Bun­desregierung spielt auf Zeit, bis das Bun­desver­fas­sungs­gericht das ver­fas­sungswidrige Gesetz kassiert.

Dieses ver­fas­sungswidrige Gesetz hat das Sozialamt Neu­rup­pin nun falsch gele­sen und eigen­mächtig noch ein­mal ver­schärft. Denn nach dem Gesetz sollen nicht Flüchtlinge im Dublin-III-Ver­fahren gekürzte Leis­tun­gen erhal­ten, son­dern Flüchtlinge, die nach einem Beschluss der EU in andere Län­der „umge­siedelt“ wur­den und sich der Zwang­sum­sied­lung widersetzen.
Im Sep­tem­ber 2015 hat­te die EU die Umsied­lung von 160.000 Flüchtlin­gen aus Griechen­land und Ital­ien beschlossen, bis Anfang Jan­u­ar wur­den ger­ade ein­mal 272 eritreis­che und syrische Flüchtlinge nach Finn­land, Schwe­den und Lux­em­burg umgesiedelt.

Gegen die rechtswidri­gen Leis­tungskürzun­gen wurde von eini­gen Betrof­fe­nen Wider­spruch ein­gelegt, Kla­gen beim Sozial­gericht sind anhängig. Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat kom­men­tiert die Prax­is des Sozialamts: „Die ille­galen Leis­tungskürzun­gen zeigen, welch­er Geist durch die Asyl­rechtsver­schär­fun­gen aus der Flasche ent­lassen wurde:

Drangsalierung und Abwehr von Flüchtlin­gen, Schluss mit der Willkom­men­skul­tur. Dass das Sozialamt das Recht offen­sichtlich beugt, ist eine Folge davon. Sozialmin­is­terin Diana Golze sollte dieser
ille­galen Prax­is umge­hend ein Ende bereiten.“

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