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Ostprignitz-Ruppin drangsaliert Flüchtlinge mit illegalen Sozialhilfekürzungen

Seit Novem­ber let­zten Jahres prangt ein Infozettel im Sozialamt Neu­rup­pin. Flüchtlinge, „die in einem anderen Land bere­its einen Asy­lantrag gestellt haben“, sollen weniger Geld bekom­men. Grund sei das vom Bun­destag beschlossene Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz.

Betrof­fen sind alle Flüchtlinge im Land­kreis, die unter die soge­nan­nte Dublin-III-Verord­nung fall­en. Sie sollen in das EU-Land abgeschoben wer­den, in das sie zuerst ein­gereist sind. Nun kürzt ihnen das Sozialamt Neu­rup­pin die Sozialleis­tun­gen um das monatliche Taschen­geld von 143 Euro. Die Fol­gen: Die Betrof­fe­nen kön­nen sich keine Fahrkarten mehr kaufen, keine Handy-Karten, keine beson­deren Lebens­mit­tel, sie kön­nen AnwältIn­nen nicht mehr bezahlen. Es bleibt ihnen nur ein Exis­tenzmin­i­mum, das zum Über­leben aus­re­ichen soll.

Tat­säch­lich wurde mit dem neuen Gesetz die Sozialleis­tun­gen für bes­timmte Flüchtlinge unter das men­schen­würdi­ge Exis­tenzmin­i­mum gesenkt, nach Ansicht viel­er Exper­tIn­nen ein klar­er Ver­fas­sungs­bruch. Denn das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat­te im Jahr 2012 entsch­ieden: „Auch eine kurze Aufen­thalts­dauer oder Aufen­thaltsper­spek­tive in Deutsch­land recht­fer­tigt es im Übri­gen nicht, den Anspruch auf Gewährleis­tung eines men­schen­würdi­gen Exis­tenzmin­i­mums auf die Sicherung der physis­chen Exis­tenz zu beschränken. Die in Art. 1 Abs. 1 Grundge­setz garantierte Men­schen­würde ist migra­tionspoli­tisch nicht zu rel­a­tivieren.“ Doch die Bun­desregierung spielt auf Zeit, bis das Bun­desver­fas­sungs­gericht das ver­fas­sungswidrige Gesetz kassiert.

Dieses ver­fas­sungswidrige Gesetz hat das Sozialamt Neu­rup­pin nun falsch gele­sen und eigen­mächtig noch ein­mal ver­schärft. Denn nach dem Gesetz sollen nicht Flüchtlinge im Dublin-III-Ver­fahren gekürzte Leis­tun­gen erhal­ten, son­dern Flüchtlinge, die nach einem Beschluss der EU in andere Län­der „umge­siedelt“ wur­den und sich der Zwang­sum­sied­lung widersetzen.
Im Sep­tem­ber 2015 hat­te die EU die Umsied­lung von 160.000 Flüchtlin­gen aus Griechen­land und Ital­ien beschlossen, bis Anfang Jan­u­ar wur­den ger­ade ein­mal 272 eritreis­che und syrische Flüchtlinge nach Finn­land, Schwe­den und Lux­em­burg umgesiedelt.

Gegen die rechtswidri­gen Leis­tungskürzun­gen wurde von eini­gen Betrof­fe­nen Wider­spruch ein­gelegt, Kla­gen beim Sozial­gericht sind anhängig. Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat kom­men­tiert die Prax­is des Sozialamts: „Die ille­galen Leis­tungskürzun­gen zeigen, welch­er Geist durch die Asyl­rechtsver­schär­fun­gen aus der Flasche ent­lassen wurde:

Drangsalierung und Abwehr von Flüchtlin­gen, Schluss mit der Willkom­men­skul­tur. Dass das Sozialamt das Recht offen­sichtlich beugt, ist eine Folge davon. Sozialmin­is­terin Diana Golze sollte dieser
ille­galen Prax­is umge­hend ein Ende bereiten.“

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