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PDS klagt gegen Innenministerium

V‑Mann-Affäre: PDS kündigt Klage an

(Berlin­er Zeitung, Mar­tin Kles­mann) POTSDAM. In der V‑Mann-Affäre um den Neon­azi Toni S. kündigte die
innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Land­tags­frak­tion, Ker­stin Kaiser-Nicht,
am Don­ner­stag den Gang vor das Lan­desver­fas­sungs­gericht an. Per Organklage
soll das mehrfach von den SPD- und CDU-Vertretern abgelehnte Recht auf
Aktenein­sicht erstrit­ten wer­den, sagte die Poli­tik­erin, die der
Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag angehört.
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat­te Anfang Novem­ber die PDS-Anträge auf
Aktenein­sicht endgültig abgelehnt. Damit ver­hin­dere er die Aufk­lärung der
Affäre, sagte Kaiser-Nicht. Der V‑Mann soll im Feb­ru­ar 2001 eine geplante
Razz­ia der Polizei gegen Neon­azis ver­rat­en haben. Die Rolle des verbeamteten
V‑Mann-Führers blieb sein­erzeit dubios. 

PDS klagt gegen Innenministerium

V‑Mann-Affäre: Aktenein­sicht abgelehnt

(MAZ) POTSDAM — Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hat Straftat­en seiner
recht­sex­tremen V‑Leute nach Auf­fas­sung der PDS-Frak­tion möglicherweise
länger geduldet und stärk­er gedeckt, als bish­er bekan­nt ist. Zur Überprüfung
dieses Ver­dacht­es, der durch ein Urteil des Berlin­er Landgerichts bestärkt
wird, will die PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht ihr in Artikel 56 der
Lan­desver­fas­sung ver­brieftes Recht auf Aktenein­sicht vor dem
Ver­fas­sungs­gericht des Lan­des ein­kla­gen. Dieses Vorge­hen kündigten
Kaiser-Nicht und der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der Frak­tion, Heinz
Viet­ze, gestern in Pots­dam an. 

Damit reagierten die PDS-Poli­tik­er auf eine Entschei­dung des
Innen­min­is­teri­ums. Ressortchef Jörg Schön­bohm (CDU) hat­te in einem Schreiben
vom 6. Novem­ber Land­tagsab­ge­ord­neten das Recht aberkan­nt, Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes einzuse­hen. Es gebe zwin­gende öffentliche und private
Inter­essen der Geheimhal­tung, die über dem Aktenein­sicht­srecht der
Abge­ord­neten stün­den. Für Kaiser-Nicht ist diese Begrün­dung “in hohem Grade
lächer­lich” und ein Indiz dafür, dass Innen­min­is­teri­um und Geheim­di­enst kein
Inter­esse an ein­er umfassenden Aufk­lärung haben. 

Tat­säch­lich unter­stellt Schön­bohm in sein­er Argu­men­ta­tion, dass die
PDS-Poli­tik­erin Aktenein­sicht miss­brauchen könne, um Geheimes öffentlich zu
machen. Schön­bohm begrün­det jedoch an kein­er Textstelle seinen Ver­dacht des
Geheimnisver­rats durch Kaiser-Nicht. Nach Artikel 56 der Landesverfassung
muss es allerd­ings zwin­gende Gründe für die Ablehnung des
Aktenein­sicht­srechts geben. 

Im Gegen­satz zu Schön­bohms Verdäch­ti­gun­gen ist die PDS-Poli­tik­erin sog­ar von
Amts wegen zu beson­der­er Geheimhal­tung verpflichtet. Kaiser-Nicht vertritt
die PDS in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK), die den
Ver­fas­sungss­chutz über­prüfen soll. Per Ver­fas­sungss­chutzge­setz ist jedes
Mit­glied der PKK zur “Ver­schwiegen­heit über Angele­gen­heit­en verpflichtet”,
die Inter­na des Dien­stes berühren. 

Für die PDS stellt sich die Ablehnung des Antrags auf Aktenein­sicht somit
als Willkürakt des Innen­min­is­teri­ums und als Bruch der Landesverfassung
durch das Innen­res­sort dar. “Sie wollen um jeden Preis ver­hin­dern, dass ich
Aktenein­sicht nehme, weil ich dann den Kern­bere­ich des Verfassungsschutzes
berühre”, fol­gert Kaiser-Nicht. 

Pikan­ter­weise will nicht nur das Innen­min­is­teri­um dies ver­hin­dern, sondern
auch die Mehrheit der PKK. Das vierköp­fige Gremi­um set­zt sich aus zwei
Abge­ord­neten der SPD und jew­eils einem Vertreter der CDU sowie der PDS
zusam­men. Die Mehrheitsver­hält­nisse in der PKK spiegeln somit die
Machtver­hält­nisse der Großen Koali­tion in Bran­den­burg wider. 

Die aus SPD und CDU beste­hende PKK-Mehrheit hat bish­er stets verhindert,
dass die PKK das ihr zuste­hende Recht auf Aktenein­sicht ausübte. Um die
Kon­trollmöglichkeit der par­la­men­tarischen Oppo­si­tion einzuschränken, hat die
PKK-Mehrheit am 23. Sep­tem­ber sog­ar entsch­ieden, dass es sich bei der
“Aktenein­sicht auss­chließlich (um) ein Grup­pen­recht” der PKK als Gremium
handele. 

Als Schön­bohm den Antrag der PDS-Abge­ord­neten auf Aktenein­sicht ablehnte,
betonte der Min­is­ter: “Die von der PKK vertretene Recht­sauf­fas­sung teile ich
und habe sie zur Grund­lage mein­er Entschei­dung gemacht.” 

PDS will auf Aktenein­sicht in V‑Mann-Affäre klagen

Abge­ord­nete: Koali­tion behin­dert Aufklärung

(LR) Der Stre­it in der Bran­den­burg­er V‑Mann-Affäre um den Neon­azi Toni S. spitzt
sich erneut zu. Die innen­poli­tis­che Sprecherin der oppo­si­tionellen PDS,
Ker­stin Kaiser-Nicht, kündigte gestern die Anrufung des
Lan­desver­fas­sungs­gericht­es an. 

Mit ein­er Organ­klage soll das mehrfach von der Koali­tion­s­mehrheit aus SPD
und CDU abgelehnte Recht auf Aktenein­sicht erstrit­ten wer­den, erk­lärte die
Poli­tik­erin, die der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Landtag
angehört. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) habe Anfang Novem­ber nach einer
vier­monati­gen Bear­beitungszeit die PDS-Anträge auf Aktenein­sicht endgültig
abgelehnt. Damit ver­hin­dere er die Aufk­lärung der seit Som­mer in der
öffentlichen Kri­tik ste­hen­den Vor­würfe zum Ein­satz des V‑Mannes, betonte
Kaiser-Nicht. Die PDS habe bish­er stets ver­sucht, alle Möglichkeit­en der
par­la­men­tarischen Kon­trolle über den Ver­fas­sungss­chutz auszuschöpfen. Alle
Anträge auf Aktenein­sicht seien durch die Koali­tion abgeschmettert worden. 

Ein ander­er V‑Mann hat­te im Feb­ru­ar 2001 eine geplante Razz­ia der Polizei
gegen Neon­azis ver­rat­en. Nach wie vor gebe es große Unklarheit­en über den
Ein­satz der vom Ver­fas­sungss­chutz geführten V‑Leute, meinte die
PDS-Poli­tik­erin. Die Begrün­dung von Innen­min­is­ter Schön­bohm, dass durch eine
Ein­sicht in die Akten des Ver­fas­sungss­chutzes Indiskre­tio­nen möglich wären,
sei inakzeptabel. 

Das Ermit­tlungsver­fahren der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft gegen einen
V‑Mann-Führer ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

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