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Polizei fordert zum Denunzieren von AntifaschistInnen auf

Fah­n­dungsplakate, die zuerst Anfang August auf der Inter­net­seite der Bran­den­burg­er Polizei zu betra­cht­en waren, fordern die Bevölkerung dazu auf, 28 Per­so­n­en zu denun­zieren, die sich am 30. Okto­ber 2004 in Pots­dam ange­blich des Straftatbe­standes des Land­friedens­bruch­es schuldig gemacht haben.

Was war geschehen?

Am 30. Okto­ber 2004 hat­te ein bun­desweit agieren­der Neon­az­iberufs­demon­strant einen Auf­marsch angemeldet, der durch die Pots­damer Innen­stadt gehen sollte. Nach dem aber AntifaschistIn­nen den offiziellen zivilge­sellschaftlichen Aufrufen gefol­gt waren und u. a. die Nazistrecke zur Innen­stadt sper­rten, kam es zum Schlag­stock-ein­satz der Polizei, die gehal­ten war den Nazis eben jenen Weg frei zu machen. Auf­grund der Mas­siv­ität des antifaschis­tis­chen Wider­standes (wobei nicht die Zivilge­sellschaft gemeint ist) kapit­ulierte die Polizei hier jedoch und schlug den Nazis stattdessen eine Auswe­ichroute vor, die den braunen Mob schließlich durch Babels­berg führte. Gegen den deut­lich und vielfach bekun­de­ten Willen der Pots­damer Bevölkerung hat­te die Polizei den Nazis eine Demon­stra­tion ermöglicht. 

Fast ein Jahr später nun, sollen Kri­tik­erIn­nen der Nazide­mo und des Polizeiein­satzes mit Repres­sion belegt wer­den. Vorverurteilun­gen jedoch, graphisch gestal­tet im Stil der Kill­fan­dung gegen die RAF, sind völ­lig inakzept­abel, das polizeiliche Hof­fen auf Denun­zierung gar, ist an Frag­würdigkeit nicht zu toppen.

Außer­dem erin­nert uns die Inter­net­seite an diverse Anti-Antifa-Seit­en, auf denen offen zu Gewalt aufgerufen wird. Der Polizei scheint es offen­bar egal zu sein, dass Nazis so Fotos von AntifaschistIn­nen in die Hände fallen.

Wir appel­lieren deshalb an die antifaschis­tis­che Sol­i­dar­ität aller und erin­nern dies­bezüglich an das unbe­d­ingte Recht und die Pflicht gegenüber den ver­fol­gten Genoss­enIn­nen keine Aus­sagen bei der Polizei oder anderen Staats- und Ver­fas­sungs-schut­zor­ga­nen der BRD zu machen.

Die Betrof­fe­nen sind aufge­fordert, sich bei ihrem EA, einem/einer Vertrauensanwalt/Vertrauensanwältin oder ihrer Roten Hil­fe zu melden.

Keine Krim­i­nal­isierung des antifaschis­tis­chen Wider­standes! Antifa heißt Angriff! Schafft Rote Hilfe!

Rote Hil­fe

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