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Polizei leistete sich schwere Ermittlungspannen

Während des Prozess­es um den lebens­ge­fährlichen Angriff auf den Deutsch-Äthiopi­er in Pots­dam sind mehrere Ver­fehlun­gen der Polizei ans Licht gekom­men. So wurde etwa die Spuren­sicherung nicht von Spezial­is­ten, son­dern von ein­fachen Polizis­ten erledigt. Auch bei der Zeu­gen­be­fra­gung leis­teten sich die Beamten grobe Schnitzer. 

Pots­dam — Im Prozess um den fol­gen­schw­eren Über­fall auf den Deutsch-Äthiopi­er Ermyas M. sind schw­er­wiegende Ermit­tlungspan­nen ans Licht gekom­men. So wur­den nach der Pots­damer Attacke in der Oster­nacht 2006 die Spuren nicht von den Spezial­is­ten der Krim­i­nalpolizei gesichert, son­dern von ein­fachen Streifen­polizis­ten. Dies berichtete ein beteiligter Beamter am Fre­itag vor dem Landgericht Pots­dam. Vertei­di­ger Matthias Schöneb­urg sprach von ein­er großen Panne. 

Der Streifen­polizist, der als ein­er der ersten am Tatort war, räumte Män­gel bei der Spuren­sicherung ein. Zahlre­iche umher­liegende Glass­cher­ben von ver­schiede­nen Bier­flaschen seien in ein­er Papiertüte aufge­sam­melt wor­den. An ein­er Scherbe stell­ten die Ermit­tler später eine ver­wis­chte DNA-Spur fest, die nicht mehr mit let­zter Sicher­heit einem der Angeklagten zuge­ord­net wer­den kon­nte. Der Polizist hat­te am frühen Mor­gen jenes 16. April 2006 eige­nen Angaben zufolge die Krim­inal­tech­nik ange­fordert. „Dies wurde verneint, aus welchen Grün­den auch immer“, sagte er. 

„Das ist eine große Panne“, erk­lärte Recht­san­walt Matthias Schöneb­urg, der den Angeklagten Björn L. vertei­digt. „Üblich ist, dass bei solchen Fällen von Kör­per­ver­let­zung die Spezial­is­ten von der Kripo kom­men.“ Auch auf den Tatort­fo­tos sei fast nichts zu erken­nen. „Die sind schwarz“, sagte Schöneb­urg. Der Streifen­beamte, der die Bilder gemacht hat­te, räumte ein: „Die kann man im Prinzip vergessen.“ 

Auch die Wahrnehmungen eines Tax­i­fahrers blieben unklar, der während der Tat zwei Mal an der Hal­testelle vor­bei fuhr. Der Mann habe aus­ge­sagt, zwei Män­ner hät­ten auf einen Dunkel­häuti­gen einge­treten, sagte eine Polizistin. Sie habe aber nicht nachge­fragt, auf welche Weise und wie stark dies geschehen sei. Später bei der Staat­san­waltschaft schilderte der Fahrer, der auch vor Gericht gehört wer­den soll, den Ablauf anders. Danach sollte der Dunkel­häutige nach einem der anderen Män­ner getreten haben. 

Erschw­ert wird die Aufk­lärung auch wegen der Gedächt­nis­lück­en M.s nach dessen lebens­bedro­hen­den Kopfver­let­zun­gen. „Ich habe defin­i­tiv keine Erin­nerung“, sagte der 38-Jährige vor den Richtern. Er äußerte sich nicht dazu, ob er die bei­den Angeklagten wieder­erken­nt. In ein­er TV-Sendung hat­te er gesagt: „Wenn ich ehrlich bin, die bei­den waren es.“ Die Angeklagten bestre­it­en aber jede Beteili­gung. Sie hat­ten vor Gericht erk­lärt, nicht am Tatort gewe­sen zu sein. 

M. berichtete, er wisse nur noch, dass er den Abend vor der Tat mit sein­er Frau bei ein­er Grill­par­ty in einem Nach­bar­garten ver­bracht habe. Dort habe er etwa drei Bier und einen Schnaps getrunk­en, sagte der Neben­kläger. Gegen 3 Uhr sei er los­ge­gan­gen, um noch einen Fre­und zu besuchen. Seine Frau bestätigte diese Angaben im Wesentlichen. 

Die 32-Jährige berichtete außer­dem von einem Tele­fonat, das ihr Handy zum Zeit­punkt der Attacke erre­ichte. Als sie abgenom­men habe, seien zunächst nur Schritte und Hun­dege­bell zu hören gewe­sen. Kurz darauf habe ein Mann gesagt: „Lass uns abhauen.“ Dies sei jedoch nicht die Stimme gewe­sen, die mit ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen auf ihrer Mail­box zu hören war. 

Das Gerät hat­te Beschimp­fun­gen wie „Ey Nig­ger“ und „Scheißnig­ger“ mit­geschnit­ten, weil Ermyas kurz vor der Tat ver­sucht hat­te, seine Frau zu erre­ichen. In der knapp zwei Minuten lan­gen Auf­nahme ist eine Auseinan­der­set­zung zwis­chen M. und anderen Män­nern zu hören.

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