NEURUPPIN Der Mord an dem 17-jährigen Marinus Schöberl aus Potzlow
(Uckermark) wird vom 26. Mai an vor dem Landgericht Neuruppin verhandelt.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft — Verdacht des gemeinschaftlichen Mordes
aus niederen Beweggründen — sei jetzt zugelassen worden, sagte
Gerichtssprecher Frank Jüttner gestern. Laut Staatsanwaltschaft haben zwei
17-Jährige aus Potzlow und Templin sowie ein 23-jähriger Potzlower den
Schüler im Juli 2002 grausam misshandelt, getötet und in eine Jauchegrube
geworfen. Die Beschuldigten sollen der rechten Szene angehören.
Die brutale Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Die bereits
skelettierte Leiche des Schülers war erst im November 2002 auf dem Gelände
einer ehemaligen Stallanlage entdeckt worden. Einer der Tatverdächtigen
hatte die Stelle, wo der Tote lag, im Bekanntenkreis erwähnt. Laut Anklage
sollen die drei Beschuldigten das Opfer aus “einem Überlegenheitsgefühl”
heraus getötet haben. Ihnen habe nicht gepasst, dass Marinus eine
Sprachstörung und blond gefärbte Haare hatte.
Die Tat selbst soll von bisher kaum gekannter Grausamkeit geprägt gewesen
und einem Film der amerikanischen Nazi-Szene nachempfunden worden sein. “So
was Schreckliches erleben wir selten”, hatte Oberstaatsanwalt Gerd
Schnittcher erklärt. Um die grausamen Qualen zu verdecken, sei der Schüler
umgebracht und in der Jauchegrube versteckt worden.
Die Jugendkammer des Landgerichts habe bereits einen Antrag abgelehnt, das
Verfahren eines der 17-Jährigen abzutrennen und nicht öffentlich zu
verhandeln, sagte Jüttner. Alle Beschuldigten sollten sich unter gleichen
Bedingungen verteidigen, was der Wahrheitsfindung diene. Inwieweit das
gesamte Verfahren öffentlich verhandelt wird, muss die Kammer im
Prozessverlauf entscheiden. Laut Staatsanwaltschaft legten die beiden
Jüngeren — zwei Lehrlinge — Teilgeständnisse ab; der 23-Jährige schweigt zu
den Vorwürfen.
Für das Verfahren wurden bisher 30 Zeugen benannt. Es wird mit zehn
Verhandlungstagen gerechnet. Das Urteil ist frühestens am 18. Juni zu
erwarten.