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Potzlow-Mord Ende Mai vor Gericht

NEURUPPIN Der Mord an dem 17-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus Potzlow
(Uck­er­mark) wird vom 26. Mai an vor dem Landgericht Neu­rup­pin verhandelt.
Die Anklage der Staat­san­waltschaft — Ver­dacht des gemein­schaftlichen Mordes
aus niederen Beweg­grün­den — sei jet­zt zuge­lassen wor­den, sagte
Gerichtssprech­er Frank Jüt­tner gestern. Laut Staat­san­waltschaft haben zwei
17-Jährige aus Pot­zlow und Tem­plin sowie ein 23-jähriger Pot­zlow­er den
Schüler im Juli 2002 grausam mis­shan­delt, getötet und in eine Jauchegrube
gewor­fen. Die Beschuldigten sollen der recht­en Szene angehören. 

Die bru­tale Tat hat­te bun­desweit Entset­zen aus­gelöst. Die bereits
skelet­tierte Leiche des Schülers war erst im Novem­ber 2002 auf dem Gelände
ein­er ehe­ma­li­gen Stal­lan­lage ent­deckt wor­den. Ein­er der Tatverdächtigen
hat­te die Stelle, wo der Tote lag, im Bekan­ntenkreis erwäh­nt. Laut Anklage
sollen die drei Beschuldigten das Opfer aus “einem Überlegenheitsgefühl”
her­aus getötet haben. Ihnen habe nicht gepasst, dass Mar­i­nus eine
Sprach­störung und blond gefärbte Haare hatte. 

Die Tat selb­st soll von bish­er kaum gekan­nter Grausamkeit geprägt gewesen
und einem Film der amerikanis­chen Nazi-Szene nachemp­fun­den wor­den sein. “So
was Schreck­lich­es erleben wir sel­ten”, hat­te Ober­staat­san­walt Gerd
Schnittch­er erk­lärt. Um die grausamen Qualen zu verdeck­en, sei der Schüler
umge­bracht und in der Jauchegrube ver­steckt worden. 

Die Jugend­kam­mer des Landgerichts habe bere­its einen Antrag abgelehnt, das
Ver­fahren eines der 17-Jähri­gen abzutren­nen und nicht öffentlich zu
ver­han­deln, sagte Jüt­tner. Alle Beschuldigten soll­ten sich unter gleichen
Bedin­gun­gen vertei­di­gen, was der Wahrheits­find­ung diene. Inwieweit das
gesamte Ver­fahren öffentlich ver­han­delt wird, muss die Kam­mer im
Prozessver­lauf entschei­den. Laut Staat­san­waltschaft legten die beiden
Jün­geren — zwei Lehrlinge — Teilgeständ­nisse ab; der 23-Jährige schweigt zu
den Vorwürfen. 

Für das Ver­fahren wur­den bish­er 30 Zeu­gen benan­nt. Es wird mit zehn
Ver­hand­lungsta­gen gerech­net. Das Urteil ist früh­estens am 18. Juni zu
erwarten.

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