29. November 2002 · Quelle: Tagesspiegel

Potzlow: Mutmaßliche Mörder gehören zur Nazi-Szene


An den Wän­den hän­gen Fototafeln mit Bildern von Hitler, Frontsol­dat­en und Nazi-Größen. Im CD-Regal liegen Auf­nah­men mit frem­den­feindlichen Inhal­ten und über dem Ses­sel hängt ein T‑Shirt mit Hak­enkreuz, SS-Runen und der Auf­schrift „Gegen Lings”. Schon vor eini­gen Wochen stieß die Polizei bei der Durch­suchung des Zim­mers vom 17-jähri­gen Mar­cel Sch. aus Pot­zlow in der Uck­er­mark auf zahlre­iche der­ar­tige Uten­silien. Damals ahn­ten die Beamten noch nichts von der schreck­lichen Tat, die bere­its am 12. Juli dieses Jahres in Pot­zlow geschehen war. Mar­cel Sch. soll damals zusam­men mit seinem sechs Jahre älteren Brud­er und dem 17-jähri­gen Sebas­t­ian E. den befre­un­de­ten Mar­i­nus S. aus dem Nach­bar­dorf Ger­swalde getötet und die Leiche in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt haben.

 

„Am recht­sex­trem­istis­chen Hin­der­grund der Tat gibt es keinen Zweifel”, sagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gert Schnittch­er in Neu­rup­pin. Nur weil das Opfer blondierte Haare und eine Hip-Hop-Hose trug, habe es ster­ben müssen. Der älteste der drei Täter wird von den Ermit­tlern sog­ar zum aktiv­en Kern der recht­en Szene in der Uck­er­mark zugerech­net. Erst kurze Zeit vor dem Mord in Pot­zlow hat­te er eine Gefäng­nis­strafe wegen Kör­per­ver­let­zung, Autodieb­stahl und Ver­wen­den von Nazi-Sym­bol­en abge­sessen. Vier Wochen nach der Tat über­fiel er einen afrikanis­chen Asyl­be­wer­ber dun­kler Haut­farbe. Seit­dem ist er wieder in Haft.

 

„Er muss bei ein­er Verurteilung wegen Mordes mit ein­er lebenslan­gen Haft­strafe rech­nen”, sagte Ober­staat­san­walt Schnittch­er. „Für die bei­den Jugendlichen ist das Straf­maß auf zehn Jahre begren­zt.“ Er schätzt die Zahl von aktiv­en Recht­sex­tremen zwis­chen Anger­münde, Pren­zlau und Schwedt auf etwa 30 bis 35 Per­so­n­en. Unberechen­bar seien aber die Mitläufer. Das 17-jährige Opfer von Pot­zlow wurde von seinen Peinigern auch als „Jude“ beschimpft. „Das hat in der recht­en Szene eine klare Bedeu­tung, näm­lich: Du hast kein Recht zum Leben”, erk­lärt Wol­fram Hülse­mann vom Aktions­bünd­nis gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit. Dahin­ter stecke die Ide­olo­gie von der Ungle­ich­w­er­tigkeit der Men­schen. Als geistiger Kopf der recht­sex­tremen Jugend­szene gilt die NPD. Antifaschis­tis­che Grup­pen rech­nen bis heute einen Mord, der 1997 in der Nähe von Pot­zlow geschah, der recht­en Szene zu. Ein Sozialar­beit­er war mit einem Base­ballschläger erschla­gen wor­den. Das Gericht stellte keinen recht­sex­tremen Hin­ter­grund fest, son­dern einen „Stre­it unter zwei Män­nern unter Alko­hole­in­fluss mit tödlichem Ausgang“.

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