(MOZ, 5.7.) Neuruppin (MOZ/dpa) Die Staatsanwaltschaft Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin)
will im Fall des getöteten Schülers Marinus Schöberl Ermittlungen gegen zwei
Polizisten nicht mehr ausschließen. Vermutet wird, dass die Beamten vor dem
Landgericht in Neuruppin als Zeugen die Unwahrheit gesagt haben könnten.
Die Rechtsanwälte der Angeklagten hatten am Freitag für die Prüfung der
Aussagen plädiert. Ihre Mandanten seien von diesen Beamten nach ihrer
Festnahmen im November 2002 falsch behandelt worden, so der Vorwurf von den
Anwälten Matthias und Volkmar Schöneburg.
Die Verteidiger werfen den Polizisten vor, die Eltern bewusst von den ersten
Vernehmungen ihrer Söhne ausgeschlossen zu haben. Die Ermittler hätten die
Eltern auch nicht über ihr Recht informiert, sagt der Anwalt aus Berlin.
Laut Gesetz hätten sie aber bei den Vernehmungen ihrer Söhne dabei sein
dürfen. Nach Angaben der Rechtsanwälte wurden die Väter von Marcel Sch. und
Sebastian F. von den Polizisten nach Hause geschickt. Deshalb beantragten
die Anwälte ein Beweisverwertungsverbot für alle Aussagen der Angeklagten
bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft wird voraussichtlich gegen beide -
Eltern und Polizisten — wegen Falschaussage ermitteln.
Ein Urteil in dem Prozess wird Mitte August erwartet. Die Staatsanwaltschaft
wirft den drei Angeklagten aus Potzlow und Templin im Alter von 18 und 24
Jahren vor, den 16-jährigen Marinus Schöberl aus niederen Beweggründen und
zur Verdeckung einer voran gegangenen Körperverletzung ermordet und seine
Leiche in einer Jauchegrube vergraben zu haben. Die Anklage geht von einem
rechtsextremistischen Motiv aus. Am ersten Verhandlungstag hatten die jungen
Männer ihre Beteiligung an der bestialischen Tat gestanden.
Ermittlungen gegen Polizisten gefordert
(LR, 5.7.) Im Prozess zur Ermordung des Schülers Marinus Schöberl aus Potzlow (die
RUNDSCHAU berichtete) hat die Verteidigung staatsanwaltschaftliche
Ermittlungen gegen zwei Polizisten gefordert.
Die Beamten, die für den Mordfall zuständig waren, hätten als Zeugen vor
Gericht die Unwahrheit gesagt, sagte Rechtsanwalt Volkmar Schöneburg gestern
vor dem Landgericht Neuruppin.
Von der Staatsanwaltschaft verlautete am Rande des Prozesses, sie werde
wahrscheinlich sowohl gegen die Polizisten als auch gegen die Eltern der
Angeklagten wegen Falschaussage ermitteln. Eine der beiden Parteien habe vor
Gericht die Unwahrheit gesagt. Die Verteidigung und die Eltern der
Angeklagten hatten den Polizisten vorgeworfen, die Eltern bewusst von den
ersten Vernehmungen ihrer Söhne ausgeschlossen zu haben.
Die Angeklagten, zwei 18-Jährige und ein 24-Jähriger, haben eingeräumt,
Marinus gefoltert und dann grausam getötet zu haben.