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Potzlow-Prozess: Ankläger erwägen Ermittlungen gegen Polizei

(MOZ, 5.7.) Neu­rup­pin (MOZ/dpa) Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin (Ost­prig­nitz-Rup­pin)
will im Fall des getöteten Schülers Mar­i­nus Schöberl Ermit­tlun­gen gegen zwei
Polizis­ten nicht mehr auss­chließen. Ver­mutet wird, dass die Beamten vor dem
Landgericht in Neu­rup­pin als Zeu­gen die Unwahrheit gesagt haben könnten. 

 

Die Recht­san­wälte der Angeklagten hat­ten am Fre­itag für die Prü­fung der
Aus­sagen plädiert. Ihre Man­dan­ten seien von diesen Beamten nach ihrer
Fes­t­nah­men im Novem­ber 2002 falsch behan­delt wor­den, so der Vor­wurf von den
Anwäl­ten Matthias und Volk­mar Schöneburg. 

 

Die Vertei­di­ger wer­fen den Polizis­ten vor, die Eltern bewusst von den ersten
Vernehmungen ihrer Söhne aus­geschlossen zu haben. Die Ermit­tler hät­ten die
Eltern auch nicht über ihr Recht informiert, sagt der Anwalt aus Berlin.
Laut Gesetz hät­ten sie aber bei den Vernehmungen ihrer Söhne dabei sein
dür­fen. Nach Angaben der Recht­san­wälte wur­den die Väter von Mar­cel Sch. und
Sebas­t­ian F. von den Polizis­ten nach Hause geschickt. Deshalb beantragten
die Anwälte ein Beweisver­w­er­tungsver­bot für alle Aus­sagen der Angeklagten
bei der Polizei. Die Staat­san­waltschaft wird voraus­sichtlich gegen beide -
Eltern und Polizis­ten — wegen Falschaus­sage ermitteln. 

 

Ein Urteil in dem Prozess wird Mitte August erwartet. Die Staatsanwaltschaft
wirft den drei Angeklagten aus Pot­zlow und Tem­plin im Alter von 18 und 24
Jahren vor, den 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus niederen Beweg­grün­den und
zur Verdeck­ung ein­er voran gegan­genen Kör­per­ver­let­zung ermordet und seine
Leiche in ein­er Jauchegrube ver­graben zu haben. Die Anklage geht von einem
recht­sex­trem­istis­chen Motiv aus. Am ersten Ver­hand­lungstag hat­ten die jungen
Män­ner ihre Beteili­gung an der bes­tialis­chen Tat gestanden. 

 

Ermit­tlun­gen gegen Polizis­ten gefordert

 

(LR, 5.7.) Im Prozess zur Ermor­dung des Schülers Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (die
RUNDSCHAU berichtete) hat die Vertei­di­gung staatsanwaltschaftliche
Ermit­tlun­gen gegen zwei Polizis­ten gefordert. 

 

Die Beamten, die für den Mord­fall zuständig waren, hät­ten als Zeu­gen vor
Gericht die Unwahrheit gesagt, sagte Recht­san­walt Volk­mar Schöneb­urg gestern
vor dem Landgericht Neuruppin. 

 

Von der Staat­san­waltschaft ver­lautete am Rande des Prozess­es, sie werde
wahrschein­lich sowohl gegen die Polizis­ten als auch gegen die Eltern der
Angeklagten wegen Falschaus­sage ermit­teln. Eine der bei­den Parteien habe vor
Gericht die Unwahrheit gesagt. Die Vertei­di­gung und die Eltern der
Angeklagten hat­ten den Polizis­ten vorge­wor­fen, die Eltern bewusst von den
ersten Vernehmungen ihrer Söhne aus­geschlossen zu haben. 

 

Die Angeklagten, zwei 18-Jährige und ein 24-Jähriger, haben eingeräumt,
Mar­i­nus gefoltert und dann grausam getötet zu haben.

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