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Antifaschismus

Potzlowmörder Marcel S. wird nicht vorzeitig entlassen

Pin­now — Der zu achtein­halb Jahren Jugend­strafe verurteilte Pot­zlow-Täter Mar­cel S. kommt vor­erst nicht früher aus der Haft frei. Das meldete am Mittwoch dieser Woche die Deutsche Presse-Agen­tur (dpa). Ob dabei ein neu zu erstel­len­des Prog­nose- bzw. Gefährlichkeits-Gutacht­en eine Rolle spielte, das vom zuständi­gen Gericht im August let­zten Jahres in Auf­trag gegeben wor­den war, war vom Sprech­er des Amts­gerichts Bad Freien­walde auf Nach­frage von gegenrede.info nicht zu erfahren.

Das Ver­fahren sei nicht öffentlich und nach Jugend­strafrecht zu beurteilen, erläuterte der Gerichtssprech­er, er habe gar nicht erst in die Akte geschaut. Der 23-Jährige Mar­cel S. habe seinen Antrag auf vorzeit­ige Haf­tent­las­sung in der ver­gan­genen Woche zurückgenom­men. Im let­zten Som­mer war Mar­cel S. anstaltsin­tern noch eine “pos­i­tive Entwick­lung” bescheinigt wor­den, was in der Regel zur Folge hat, dass die Rest­strafe zur Bewährung aus­ge­set­zt wird.

Mar­cel S. war 2003 wegen Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu achtein­halb Jahren Jugend­haft verurteilt wor­den. Er hat­te als Haupt­täter mit seinem älteren Brud­er Mar­co und einem weit­eren Kom­plizen, Sebas­t­ian F., 2002 den 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow gequält und getötet. Danach versenk­ten die drei Recht­sex­trem­is­ten die Leiche in ein­er Jauchegrube.

Mar­co S. ver­büßt wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Haft­strafe von 15 Jahren.

Sebas­t­ian F. , der damals wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu drei Jahren Jugend­strafe verurteilte und nach zwei Jahren zur Bewährung ent­lassene dritte Täter, sitzt seit März 2008 erneut im Gefäng­nis. Im August 2008 wurde er wegen zwei Kör­per­ver­let­zun­gen und des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tion zu weit­eren Haft­strafen von ins­ge­samt zwei Jahren und fünf Monat­en verurteilt. Dazu muss er noch das eine Jahr nach­sitzen, da seine Bewährung aufge­hoben wurde.

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