Pinnow — Der zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilte Potzlow-Täter Marcel S. kommt vorerst nicht früher aus der Haft frei. Das meldete am Mittwoch dieser Woche die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Ob dabei ein neu zu erstellendes Prognose- bzw. Gefährlichkeits-Gutachten eine Rolle spielte, das vom zuständigen Gericht im August letzten Jahres in Auftrag gegeben worden war, war vom Sprecher des Amtsgerichts Bad Freienwalde auf Nachfrage von gegenrede.info nicht zu erfahren.
Das Verfahren sei nicht öffentlich und nach Jugendstrafrecht zu beurteilen, erläuterte der Gerichtssprecher, er habe gar nicht erst in die Akte geschaut. Der 23-Jährige Marcel S. habe seinen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung in der vergangenen Woche zurückgenommen. Im letzten Sommer war Marcel S. anstaltsintern noch eine “positive Entwicklung” bescheinigt worden, was in der Regel zur Folge hat, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Marcel S. war 2003 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte als Haupttäter mit seinem älteren Bruder Marco und einem weiteren Komplizen, Sebastian F., 2002 den 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl in Potzlow gequält und getötet. Danach versenkten die drei Rechtsextremisten die Leiche in einer Jauchegrube.
Marco S. verbüßt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 15 Jahren.
Sebastian F. , der damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilte und nach zwei Jahren zur Bewährung entlassene dritte Täter, sitzt seit März 2008 erneut im Gefängnis. Im August 2008 wurde er wegen zwei Körperverletzungen und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisation zu weiteren Haftstrafen von insgesamt zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Dazu muss er noch das eine Jahr nachsitzen, da seine Bewährung aufgehoben wurde.