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Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Gefährdetes Leben: Man­gel­hafter Gesund­heitss­chutz für Geflüchtete mit fatal­en Folgen

Anlässlich des Inter­na­tionalen Tages der Men­schen­rechte am 10. Dezem­ber appel­liert der Flüchtlingsrat mit Nach­druck: Das Recht auf kör­per­liche Unversehrtheit ist ein Menschenrecht.

Eine Gesund­heitsver­sorgung zweit­er Klasse für Geflüchtete darf es nicht geben. Es müssen Lehren aus der ersten Coro­na-Welle gezo­gen wer­den: Masse­nun­terkün­fte gefährden die Gesund­heit von Men­schen. Die einzige Lösung ist eine dezen­trale Unterbringung.

DieEmpfehlun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts für Asy­lun­terkün­fte <https://www.fr.de/politik/coronavirus-robert-koch-institut-fluechtlingsunterkuenfte-forderungen-aenderungen-abstand-quarataene-alarm-zr-13796943.html?fbclid=IwAR0_hxivq5IIg8ubPCURcQjjGBOmsc7YsXR47fqL9G_XwHxpt2Prs2pZcWE>müssen endlich umge­set­zt wer­den. Das bedeutet unter anderem die frühe Erken­nung und präven­tive getren­nte Unter­bringung von Risikop­er­so­n­en, die Bil­dung klein­er Wohnein­heit­en, um Ansteck­un­gen und län­gere Quar­an­tä­nen für größere Grup­pen zu ver­hin­dern, die aktive Ein­beziehung von Bewohner_innen bei Quar­an­tä­nen zur Ver­mei­dung ein­er Re-Trau­ma­tisierung sowie eine umfassende mehrsprachige Infor­ma­tion der Bewohner_innen Der Flüchtlingsrat zeigt anhand dreier Beispiele aus Bran­den­burg, dass eine Gesund­heits­ge­fährdung durch Masse­nun­ter­bringung wissentlich in Kauf genom­men wird: *Fahrläs­sige Kör­per­ver­let­zung in Nauen* Frau E. ist 74 Jahre alt. Sie lei­det an ein­er schw­eren Herz-Kreis­laufer­krankung und ist damit ein­deutig der Per­so­n­en­gruppe mit erhöhtem Risiko für einen schw­eren Ver­lauf im Falle ein­er Infek­tion mit Covid-19 zuzuord­nen. Deshalb stellte sie Anfang Novem­ber einen Antrag auf geeignete Unter­bringung außer­halb der Sam­melun­terkun­ft in Nauen. Sie lebt dort zwar in einem Einzelz­im­mer, teilt sich aber Bad und Küche mit sechs bis sieben weit­eren Fam­i­lien. Im Juli diesen Jahres hat­te eine Frau, die zur Risiko­gruppe zählt, bere­its die Unter­bringung außer­halb der Sam­melun­terkun­ft in ein­er Woh­nung vor Gericht erstrit­ten <https://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/gericht-stellt-anspruch-auf-wohnraum-mit-alleiniger-nutzung-von-kueche-und-bad-ausserhalb-von-sammelunterkuenften-fest/> (VG Pots­dam vom 03. Juli 2020). Der Auszugsantrag von Frau E. aber wurde mündlich abgelehnt. Das Sozialamt könne die Kosten nicht übernehmen. Der schriftliche Bescheid erre­ichte Frau E., als sie bere­its im Pots­damer Kranken­haus lag – Diag­nose: Coro­na pos­i­tiv. Sie wird dort nun seit drei Wochen behan­delt. „/Sie muss kün­stlich beat­met wer­den. Seit Mon­tag liegt sie auf der Inten­sivs­ta­tion, mit­tler­weile mit inneren Blu­tun­gen. Wir dür­fen sie nicht besuchen und machen uns große Sorgen/“, berichtet die Ehe­frau ihres Enkel­sohns. *Quar­an­täne im Con­tain­er in Eisenhüttenstadt

In der Erstauf­nahme in Eisen­hüt­ten­stadt wer­den alle neuank­om­menden Geflüchteten vor­sor­glich unter Quar­an­täne gestellt, so auch Frau Rasha S. (Name geän­dert) aus Syrien. Selb­st nach zwei neg­a­tiv­en Tests wurde ihre Quar­an­täne nicht been­det. Eine Fam­i­lie in der Con­tainerun­terkun­ft, zu der Frau S. keinen direk­ten Kon­takt gehabt hat­te, war pos­i­tiv auf das Virus getestet wor­den. Bäder und Zim­mer müssen sich die Geflüchteten mit anderen teilen. „Wenn sie uns in Quar­an­täne steck­en, dann doch wenig­stens so, dass wir die Abstand­sregeln ein­hal­ten kön­nen. Wenn ein­er pos­i­tiv ist, ver­längert sich die Quar­an­täne für alle“, so Frau S. Was Frau S. beson­ders belastet, sind die Zustände, die in den Con­tain­ern herrschen. Davon berichtet sie in ein­er E‑Mail an den Flüchtlingsrat

Quar­an­täne im Con­tain­er in Eisenhüttenstadt

In der Erstauf­nahme in Eisen­hüt­ten­stadt wer­den alle neuank­om­menden Geflüchteten vor­sor­glich unter Quar­an­täne gestellt, so auch Frau Rasha S. (Name geän­dert) aus Syrien. Selb­st nach zwei neg­a­tiv­en Tests wurde ihre Quar­an­täne nicht been­det. Eine Fam­i­lie in der Con­tainerun­terkun­ft, zu der Frau S. keinen direk­ten Kon­takt gehabt hat­te, war pos­i­tiv auf das Virus getestet wor­den. Bäder und Zim­mer müssen sich die Geflüchteten mit anderen teilen. „Wenn sie uns in Quar­an­täne steck­en, dann doch wenig­stens so, dass wir die Abstand­sregeln ein­hal­ten kön­nen. Wenn ein­er pos­i­tiv ist, ver­längert sich die Quar­an­täne für alle“, so Frau S. „Was Frau S. beson­ders belastet, sind die Zustände, die in den Con­tain­ern herrschen. Davon berichtet sie in ein­er E‑Mail an den Flüchtlingsrat. Umgeben von einem Bauza­un fühlt sie sich wie im Gefäng­nis. Die Mülleimer quellen über, die Duschen sind dreck­ig und zum Teil kaputt, das Essen spär­lich und schlecht. Es fehlen Desin­fek­tion­s­mit­tel; Toi­let­ten­pa­pi­er und Hand­seife wer­den nur ein Mal in der Woche verteilt. Frau S. schließt sich nachts in ihr Zim­mer ein – wieder­holt wurde ver­sucht, von außen in ihr Zim­mer einzu­drin­gen. Sie erzählt ein­er Fre­undin in Berlin, dass sie Angst habe. Sie fühlt sich allein gelassen von den Sozialar­bei­t­en­den und schlecht informiert. Nach eini­gen Tagen kann sie in eines der Häuser der Erstauf­nahme umziehen. Nun aber ohne Zugang zum Außen­bere­ich. Als sie bit­tet, draußen Luft schnap­pen zu dür­fen, dro­ht ihr eine Sozialar­bei­t­erin, sie mit den pos­i­tiv Getesteten einzuschließen.„Nach neun Tagen in Quar­an­täne erlei­det Rasha S. eine Panikat­tacke. Sie wird ins örtliche Kranken­haus ein­geliefert. Der Arzt emp­fiehlt eine schnell­st­mögliche Ent­las­sung aus der Erstauf­nahme und befürchtet eine Suizidge­fährdung bei län­gerem Aufen­thalt. Nach Rück­kehr in die Erstauf­nahme muss Frau S. für weit­ere drei Tage in Quar­an­täne bleiben. Auch danach darf sie nicht zurück zu ihrem Fre­und ziehen, der in ein­er Woh­nung in Berlin lebt.>. Umgeben von einem Bauza­un fühlt sie sich wie im Gefäng­nis. Die Mülleimer quellen über, die Duschen sind dreck­ig und zum Teil kaputt, das Essen spär­lich und schlecht. Es fehlen Desin­fek­tion­s­mit­tel; Toi­let­ten­pa­pi­er und Hand­seife wer­den nur ein Mal in der Woche verteilt. Frau S. schließt sich nachts in ihr Zim­mer ein – wieder­holt wurde ver­sucht, von außen in ihr Zim­mer einzu­drin­gen. Sie erzählt ein­er Fre­undin in Berlin, dass sie Angst habe. Sie fühlt sich allein gelassen von den Sozialar­bei­t­en­den und schlecht informiert. Nach eini­gen Tagen kann sie in eines der Häuser der Erstauf­nahme umziehen. Nun aber ohne Zugang zum Außen­bere­ich. Als sie bit­tet, draußen Luft schnap­pen zu dür­fen, dro­ht ihr eine Sozialar­bei­t­erin, sie mit den pos­i­tiv Getesteten einzuschließen. Nach neun Tagen in Quar­an­täne erlei­det Rasha S. eine Panikat­tacke. Sie wird ins örtliche Kranken­haus ein­geliefert. Der Arzt emp­fiehlt eine schnell­st­mögliche Ent­las­sung aus der Erstauf­nahme und befürchtet eine Suizidge­fährdung bei län­gerem Aufen­thalt. Nach Rück­kehr in die Erstauf­nahme muss Frau S. für weit­ere drei Tage in Quar­an­täne bleiben. Auch danach darf sie nicht zurück zu ihrem Fre­und ziehen, der in ein­er Woh­nung in Berlin lebt. *Rauss­chmiss aus der Unterkun­ft in Ober­hav­el* Während die Coro­na-Pan­demie tobt, dro­ht die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Ober­hav­el in einem Schreiben von Mitte Novem­ber mit dem Rauss­chmiss aus der Sam­melun­terkun­ft. Beruf­stätige Geflüchtete mit Aufen­thalt­ser­laub­nis sollen die Unterkün­fte inner­halb von drei Monat­en, also bis Mitte Feb­ru­ar, ver­lassen. Der Land­kreis weist darauf hin, dass er zur Unter­bringung dieser Per­so­n­en­gruppe nicht mehr verpflichtet ist. Das ist wahr. Lei­der ist aber auch wahr, dass die 47 betrof­fe­nen Per­so­n­en zum Teil seit Jahren verzweifelt auf Woh­nungssuche in Hen­nigs­dorf, Berlin und teil­weise ganz Bran­den­burg sind. Der Land­kreis appel­liert, sie soll­ten sich im Nor­den des Kreis­es eine Woh­nung suchen. Er verken­nt dabei jedoch, dass von dort Arbeitsstellen in Berlin kaum oder nur mit erhe­blichem finanziellen und zeitlichen Aufwand mit den öffentlichen Verkehrsmit­teln erre­ich­bar sind. Die Betrof­fe­nen wollen die Sam­melun­terkün­fte, in denen sie in Enge und ohne Pri­vat­sphäre leben, unbe­d­ingt ver­lassen, stoßen aber auf­grund des anges­pan­nten Woh­nungs­mark­tes und ras­sis­tis­ch­er Vorurteile immer wieder auf Ablehnung. Zudem fehlt es an Unter­stützungsange­boten bei der Woh­nungssuche. Sie nun vor die Tür zu set­zen, ist zynisch. Die drei Beispiele aus Bran­den­burg zeigen: Geflüchtete sind durch die Coro­na-Pan­demie physisch und psy­chisch stark belastet, ihre Gesund­heit in Sam­melun­terkün­ften beson­ders gefährdet. Soziale Ungle­ich­heit­en ver­schär­fen sich. Die Human­ität eines Staates, eines Bun­des­lan­des und ein­er Gesellschaft muss sich daran messen lassen, inwiefern sie wil­lens und fähig sind, beson­ders gefährdetes Leben zu schützen. Men­schen­rechte sind uni­ver­sal und nicht verhandelbar.

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