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(Anti-)Rassismus Law & Order

Prozess gegen rassistische Diskoschläger endete im Freispruch

Hasan K. wurde am 19. August 2007 vor dem Musikzelt in Bernau bru­tal zusam­mengeschla­gen. Davor und dabei fie­len ras­sis­tis­che Beschimp­fun­gen wie „Scheiß Kanake“, „Scheiß Aus­län­der“. Mehr als zwei Jahre nach der Tat wurde nun, am 8. Okto­ber 2009, ein Urteil gegen die Angeklagten René L. und René S. verkün­det. Die Bernauer Kon­takt- und Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, die den Prozess beobachtet hat und den Geschädigten seit 2007 betreut, ist ent­täuscht über die Länge, den Ver­lauf und das Ergeb­nis des Prozesses.

 

 

Die Tat

In der Nacht des 19. August 2007 war Hasan K. im Musikzelt, ein­er Bernauer Disko, um gemein­sam mit Freund_innen zu feiern. Als er kurz nach draußen ging, wurde er durch René S. ras­sis­tisch beschimpft. Nach einem Wort­ge­fecht schlu­gen S. und min­destens ein weit­er­er Täter auf Hasan ein. Die Schläge und Tritte ver­let­zten ihn schw­er. Auch als Hasan bewusst­los am Boden lag, trat­en die Täter weit­er auf ihn ein. Ein Fre­und Hasans brachte ihn schließlich ins Kranken­haus. Kiefer­höh­len­bruch, Prel­lun­gen, Hämatome und ein her­aus gebroch­en­er Zahn wur­den dort diag­nos­tiziert. Mehrere Tage musste er im Kranken­haus behan­delt wer­den, noch lange danach war er auf Grund der Ver­let­zun­gen in ärztlich­er Behandlung. 

 

Der Prozess

Über zwei Jahre hin­weg dauerte der Prozess. In fünf Ver­hand­lungsta­gen hat­te das Gericht ver­sucht, den Tather­gang und die Täter­schaft der bei­den Angeklagten zu klären. 

Viele Zeug_innen, darunter Gäste des Musik­szeltes, der Türste­her der Disko sowie Polizeibeamte, wur­den ver­nom­men. Auf­fäl­lig war dabei, dass sich Gäste und Türste­her kaum an die Tat und die Täter erin­nern kon­nten oder woll­ten. Nach der lan­gen Ver­fahrens­dauer war die Erin­nerung bei Vie­len sehr lück­en­haft. Andere woll­ten sich offen­sichtlich nicht erin­nern. Auch Äußerun­gen fie­len, wonach Zeug_innen Angst vor ein­er Aus­sage hät­ten, so seien die Angeklagten als Schläger in der Stadt bekannt. 

 

Nie­mand schritt ein

Beson­deres erschreck­end: Sowohl Gäste als auch Türste­her sahen wie auf Hasan eingeschla­gen wurde, grif­f­en jedoch nicht ein und riefen auch nicht die Polizei. Die Täter wollen die meis­ten auch nicht erkan­nt haben. Der Türste­her des Musikzeltes, dessen Auf­gabe es ist, in solchen Sit­u­a­tio­nen einzuschre­it­en, tat nichts. Trotz sein­er schlecht­en Erin­nerung, schloss er sog­ar die Beteili­gung der Angeklagten aus. Die Angeklagten, mit denen er befre­un­det ist, seien zwar häu­figer im Musikzelt, doch aus­gerech­net am Tatabend seien sie nicht dort gewe­sen. Die mut­maßliche Falschaus­sage und wom­öglich unter­lassene Hil­feleis­tung des Türste­hers wurde durch das Gericht nicht weit­er ver­fol­gt. Als Türste­her arbeit­et er nicht mehr und auch das Musikzelt gibt es heute nicht mehr. 

 

Fehlver­hal­ten der Polizei

Nicht nur die lück­en­hafte Erin­nerung der Zeug_innen, auch das Fehlver­hal­ten der Polizei und die Pas­siv­ität des Gerichts ver­hin­derten eine umfassende Aufk­lärung. Allein die Anwältin der Neben­klage sorgte für tief­ere Auseinan­der­set­zung um die Tat aufzuklären. 

 

Der Angeklagte René L. hat einen Zwill­ings­brud­er, der eben­so wie René der Polizei bekan­nt ist. Doch trotz des Wis­sens der Polizei um bei­de Brüder, prüften sie die Täter­schaft nicht aus­re­ichend. Und so wurde nur ein­er der Bei­den in Gewahrsam genom­men. Am Tatabend sollen jedoch bei­de anwe­send gewe­sen sein, davon geht das Gericht nun aus.

 

Während der Gewahrsam­nahme ges­tand René L. am Abend in eine Schlägerei mit Hasan K. und René S. ver­wick­elt gewe­sen zu sein. Vor Gericht zog er dieses Geständ­nis jedoch zurück. Er sei unter Druck geset­zt wor­den und ihm sei ein Anwalt ver­wehrt wor­den. Der Anwalt war vor der Polizei­wache abgewiesen wor­den, so stellte es sich am Ende der Ver­hand­lung her­aus. Ein weit­er­er Fehler, der den Freis­pruch von L. begünstigte. 

 

Das Urteil

René S. betonte in seinem Schluss­wort am 8.Oktober, dass er sich nicht erk­lären kann, warum er angeklagt sei und hier sitze. Das sah der Richter anders und verurteilte René S. zu ein­er Geld­strafe von 90 Tagessätzen á 40 € und zur Über­nahme der Verfahrenskosten. 

René L. hat­te am Ende Glück. Er musste freige­sprochen wer­den, weil ihm die Tat­beteili­gung nicht zweifels­frei zuge­ord­net wer­den kon­nte. Denn auch sein Zwill­ings­brud­er Rico war zur Tatzeit im Musikzelt. Wer zugeschla­gen hat­te, kon­nte nicht ein­deutig gek­lärt werden. 

 

Die Bernauer Kon­takt- und Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt ist ent­täuscht über das Urteil. Hasan K., der durch die Tat schw­er ver­let­zt wurde, hat­te in der Folge des Angriffs nicht nur mit den kör­per­lichen Beein­träch­ti­gun­gen die zu Arbeits- und Ver­di­en­staus­fall führten, son­dern auch mit einem Berg von Papieren zu kämpfen. Dass nun die bei­den Täter ohne (große) Strafe, davon gekom­men sind, trägt nicht dazu bei, Ver­trauen in den Rechtsstaat zu stärken.

 

Ein falsches Sig­nal für Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt!

 

 

Leser_in­nen-Brief zum Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 9.Oktober

 

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