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Prozess um Mord an Obdachlosem: Alle Angeklagten geständig

berlin­er morgenpost:

Prozess um Mord an Obdachlosem: Alle Angeklagten geständig

dpa Pots­dam — Im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen haben gestern alle fünf Angeklagten vor dem Pots­damer Landgericht Geständ­nisse abgelegt. Sie räumten ein, das 61 Jahre alte Opfer geschla­gen und getreten zu haben. Als Motiv gaben die Män­ner im Alter von 17 bis 22 Jahren an, dass der Obdachlose eine Lek­tion erhal­ten und ver­jagt wer­den sollte. Ihre eigene Tat­beteili­gung schwächt­en die Angeklagten jew­eils ab. Das Opfer war kurze Zeit nach dem Über­fall im August ver­gan­genen Jahres an seinen Ver­let­zun­gen gestorben.

Nach Überzeu­gung der Staat­san­waltschaft woll­ten die Angeklagten «grund­los Pen­ner ver­prügeln, weil sie deren Lebensweise mis­sacht­en». Dazu waren sie in den Bun­ga­low einge­drun­gen, in dem sich der Obdachlose am Tatabend aufhielt. Vier der Män­ner sind wegen Mordes aus niederen Beweg­grün­den angeklagt. Dem Jüng­sten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er laut Staat­san­waltschaft erst später dazu stieß und nichts von den Motiv­en der Anderen wusste.

Ein­er der Angeklagten — ein 21-Jähriger — räumte ein, das Opfer habe sich «irgend­wann in die Hose gemacht». Daraufhin habe ein­er der Anderen gesagt: «Das machen Leute kurz vor dem Ster­ben.» Den­noch riefen sie nach Worten des 21-Jähri­gen nicht den Notarzt. Nach­dem sie den Obdachlosen kon­tinuier­lich geschla­gen und getreten hät­ten, habe er geröchelt und geblutet, sei aber weit­er geprügelt wor­den. Später, als der Angeklagte an den Tatort zurück­kehrte, lag das Opfer noch immer reg­los im Gebüsch. «Da wusste ich, wir sind zu weit gegan­gen», sagte der 21-Jährige.

Der 17-jährige Angeklagte gab an, sich mit den Anderen nach dem Über­fall in der Woh­nung des 22-Jähri­gen getrof­fen zu haben. Dabei habe dieser die Tat mit einem Lied der «Böh­sen Onkelz» in Verbindung gebracht — «Du kannst 1000 Tode ster­ben» — und gesagt: «Den ersten Tod ist der Typ gestor­ben, als wir in den Bun­ga­low kamen.» Nach Darstel­lung des jüng­sten Angeklagten freute sich der 22-Jährige über die Einzel­heit­en der Tat und wie der Obdachlose geblutet habe.

Drei der Män­ner behaupten, vor dem Angriff jew­eils zwis­chen 12 und 18 Flaschen Bier getrunk­en zu haben. Ein 21-Jähriger hat­te nach der Fes­t­nahme erk­lärt: «Im Wesentlichen ging es nur darum, dass wir unseren Spaß haben wollten.» 

berlin­er zeitung:

Wir woll­ten doch nur unseren Spaß”
Angeklagte geste­hen Tötung eines Obdachlosen

POTSDAM. Fol­gte man den Aus­sagen der Angeklagten vor dem Pots­damer Landgericht, dann dürfte der 61-jährige Dieter Manzke gar nicht tot sein. Denn die fünf jun­gen Män­ner, die sich wegen Mordes und Totschlags an dem obdachlosen Dahle­witzer ver­ant­worten müssen, räu­men nur stückchen­weise ihren Anteil an der Tat vom August vorigen Jahres ein. Doch Dieter Manzke starb einen qualvollen Tod: Bei dem Über­fall, den sie alle ges­tanden haben, brachen die fünf ihm mehrere Rip­pen, das Schlüs­sel­bein und die Augen­höhlen. Das Rip­pen­fell riss, Magen und Darm waren ver­let­zt. Manzke erstick­te schließlich an seinem eige­nen Blut.
Ron­ny R. dage­gen, ein­er der vier wegen Mordes Angeklagten, sagt, er habe Manzke nur “leicht gegen den Ober­schenkel” getreten. Vorge­wor­fen wer­den ihm weit schw­erere Tritte mit Stahlkap­pen-Schuhen. Auch soll er ver­sucht haben, das wehrlose, betrunk­ene Opfer mit einem Stock im Anus trak­tiert zu haben, was der 19-Jährige bestre­it­et. Statt dessen sitzt er im Gerichtssaal mit ein­er Bibel in den Hän­den, spricht von psy­chol­o­gis­ch­er Betreu­ung, Suizidgedanken und dass ihm “die Sache sehr, sehr Leid” tue. Er erin­nert sich dabei an wenige Details. Nur wie viel Bier er getrunk­en habe, das weiß er noch genau: “So vierzehn bis fün­fzehn Nulldreier.”

Kaum anders die anderen: Ralf W., 21 Jahre alt, erin­nert sich nur noch daran, “so zwei- oder dreimal zugeschla­gen” zu haben. Den Rest der Fra­gen von Richter und Staat­san­walt beant­wortet er meist mit “Kann sein”. Kann sein, dass er “so in der Rich­tung betrunk­en” gewe­sen sei. Kann sein, dass Dieter Manzke noch geröchelt habe, als sie ihn weit­er schlu­gen und auf ihn ein­trat­en. Nur dass er ver­sucht habe, die anderen an weit­eren Bru­tal­itäten zu hin­dern, dass fällt Ralf W. wieder ein. Er sei ja auch “nach­den­klich” gewe­sen nach der Tat, nach­dem sie Manzke in einem Gebüsch hat­ten liegen lassen. In der­sel­ben Nacht kehrten Ralf W. und Ron­ny R. sog­ar noch mal zurück zum Tatort, um nachzuschauen, was mit ihrem Opfer sei. “Und als Sie fest­stell­ten, dass er tot ist?”, fragt Richter Klaus Przy­bil­la. “Da hab ich gedacht: Scheiße!”, sagt Ralf W. 

Selb­st Dirk B., neben dem 21-jähri­gen Dirk R. ein­er der mut­maßlichen Haupt­täter, weiß nur noch von zwei bis drei Schlä­gen ins Gesicht und auf Manzkes Brust. “Blutige Hände” habe er danach gehabt. Und dass er Manzke einen Jogurt ins Gesicht gekippt habe, weiß er noch. “Aber nicht geschmiert, wie hier gesagt wurde”, darauf legt der 22-Jährige Wert. Dirk R. sei der Haupt­täter — mit Schlä­gen und Trit­ten an den Kopf, auf den Arm, in die Gen­i­tal­ien des Opfers. Das sagen auch die anderen vier, während Dirk R. bei jedem Vor­wurf nur den Kopf schüt­telt oder sich von seinem Anwalt die betr­e­f­fende Stelle in den Akten zeigen lässt. Kurz nach der Tat hat­te er der Polizei gesagt, sie alle hät­ten an dem Abend doch nur “ihren Spaß” haben wollen. 

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