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Prozess zum Naziübergriff in Quitzöbel

(Rup­pin­er Anzeiger) NEURUPPIN Der 26-Jährige Dani­lo L. aus Per­leberg muss sich seit gestern wegen ver­sucht­en Mordes in Tatein­heit mit gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht ver­ant­worten. Die Staat­san­waltschaft wirft dem sich zu sein­er recht­sex­tremen Weltan­schau­ung beken­nen­den Angeklagten vor, seine Tat am 2. August 2003 auf einem Dorffest in Quitzö­bel (Prig­nitz) aus niedri­gen Beweg­grün­den her­aus verübt und den Tod seines Opfers bil­li­gend in Kauf genom­men zu haben. 

In einem von seinem Anwalt ver­lese­nen Schrift­stück zeigt sich der Angeklagte geständig, dass er mehrere male mit seinen Springer­stiefeln auf das 23 jährige Opfer einge­treten habe. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, sein Opfer zu ermor­den. Viele Zeu­gen wichen in ihren gestri­gen Aus­sagen mas­siv von dem Inhalt ihrer polizeilichen Vernehmung ab. Einige räumten ein, in der Tat­nacht von einem Mit­glied der recht­en Szene für den Fall ein­er Aus­sage mit dem Tod bedro­ht wor­den zu sein. Dieser Mann soll gestern im Gericht­saal gesessen haben. 

Die Erin­nerungslück­en von Quitzöbel

Weil ihm die Tech­no-Begeis­terung seines Opfers nicht passte, soll ein 26-Jährige mit Springer­stiefeln zuge­treten haben 

NEURUPPIN Dani­lo L. kön­nte heute Straßen­bauer sein. Doch seine Gesin­nung war ihm wichtiger. Die war und ist rechts, und führte dazu, dass er 1995 seine Lehre nach einem Monat abbrach. Sein Meis­ter hat­te ihn vor die Alter­na­tive gestellt: Aus­bil­dung oder seine rechte Ein­stel­lung. „Da habe ich mich für meine Gesin­nung entsch­ieden“, berichtete der 26-Jährige gestern. 

Als Dani­lo L. am 2. August 2003 mit Kumpeln das dorffest von Quitzö­bel (Prig­nitz) besuchte, kon­nten sich mehrere Fes­t­be­such­er ein Bild davon machen, dass dieser seine recht­sex­treme Ein­stel­lung nicht abgelegt hat: In seine haut seinen mehrer Hak­enkreuze ein­tä­towiert. Auch die Tat, zu der es auf diesem dör­flichen Vergnü­gen kam, soll laut Staat­san­waltschaft ihre Ursache in der recht­sex­tremen, men­schen­ver­ach­t­en­den Ein­stel­lung des Angeklagten begrün­det liegt. Nur weil Michael A. Tech­no-Musik mag, soll er Opfer von Dani­lo L. gewor­den sein. „Auch wegen sein­er recht­en Gesin­nung und weil er Tech­no-Musik für ver­ab­scheuungswürdig hält“, habe er den Entschluss gefasst, den 23-Jähri­gen zu mis­shan­deln, heißt es in der Anklageschrift. Während das Opfer die Vision des Staat­san­walts bestätigt, stre­it­et der Angeklagte dieses Tat­mo­tiv ab. Über seinen Anwalt ließ der mehrfach Vorbe­strafte ver­laut­baren, dass er Michael A. wegen ein­er früheren Prügelei, von der er gehört hat­te, ange­sprochen habe. Weil dieser aber nicht reagierte, sei er wütend gewor­den und habe sein Opfer erst zwei bis vier mal getreten, später nochmals mehrfach getreten.
Richter Gert Weg­n­er sah sich vor allem mit erin­nerungss­chwachen Zeu­gen kon­fron­tiert. „Daran kann ich mich nicht mehr erin­nern, das ist schon so lange her“, war wohl der im Saal des Neu­rup­pin­er Landgerichts gestern am häu­fig­sten zu hörende Satz. „In der Prig­nitz scheinen viele an Erin­nerungsver­lust zu lei­den. Ist das typ­isch für die Gegend?“, fragte der etwas ent­nervt wirk­ende Richter. Immer­hin, durch die Kon­fronta­tion mit ihren polizeilichen Aus­sagen vom August 2003 kam eini­gen Zeu­gen doch etlich­es bekan­nt vor – auch bezüglich des Tat­mo­tivs. So etwa bei dem 18-Jähri­gen Schüler Kevin B. aus Havel­berg. Wollte dieser sich anfangs nicht daran erin­nern kön­nen, das der Täter mit Springer­stiefeln zuge­treten habe, so räumte er nach den Vorhal­ten aus dem Polizeipro­tokoll ein: „Die Erin­nerung kommt wieder.“ 15–20 Tritte mit voller Wucht habe das Opfer abbekom­men. Auch die Hak­enkreuz- Tat­toos kamen dem Zeu­gen wieder halb­wegs in den Sinn: „Kann sein.“ Auf Nach­frage des Richters erk­lärte Kevin B., nicht rechts zu sein, son­dern „keine Mei­n­ung“ zu haben. Allerd­ings störe es ihn nicht, wenn jemand recht­sex­treme Ansicht­en hat und das mit einem Hak­enkreuz Tat­too unterstreicht. 

Das Schweigen der Zeu­gen kön­nte eine Ursache sein in der Dro­hung eines jun­gen Mannes haben, der noch in der Tat­nacht nach dem Abzug der Polizei gedro­ht habe: „Wer aus­sagt, ist Tod!“ Der Angeklagte selb­st war es, der den Richter darauf aufmerk­sam machte, dass sich eben jen­er Mann, an dessen Bomber­jacke ein Aufnäher „White Pow­er“ prangte, im Zuschauer­raum befinde. Dessen 14-Jähriger Brud­er wiederum belastete den Angeklagten. Die Springer­stiefel, mit denen Dani­lo L. bis zu 15 mal zuge­treten habe, hät­ten Stahlkap­pen gehabt. Da der Zeuge jedoch verse­hentlich keine Belehrung erhielt, bleiben seine Aus­sagen wert­los. Der Prozess wird am kom­menden Dien­stag fortgesetzt.

Bru­taler Angriff auf Techno-Fan

Prozess gegen recht­en Schläger

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Im Prozess um die bru­tale Attacke gegen einen Tech­no-Fan in
Quitzö­bel (Prig­nitz) hat der Angeklagte ein Geständ­nis abgelegt. Er habe in
angetrunk­en­em Zus­tand mehrfach auf das 23-jährige Opfer eingetreten,
bedauere den Vor­fall aber, ließ der Angeklagte zum Prozes­sauf­takt am
Dien­stag von seinem Vertei­di­ger ver­lesen. Dem 26-Jähri­gen aus Per­leberg, der
sich selb­st der recht­en Szene zurech­net, wird ver­suchter Mord vorgeworfen.
Er soll das Opfer mehrfach mit Springer­stiefeln gegen Oberkör­p­er und Gesicht
getreten haben. Der Ange­grif­f­ene erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma. 

Der Über­griff hat­te am Rande eines Dorffestes Anfang August 2003
stattge­fun­den, auf das der Angeklagte mit ein­er Gruppe Gleichgesinnter
gegan­gen war. Laut Staat­san­waltschaft griff er den jun­gen Mann an, weil
dieser sich als Fan der bei Recht­sradikalen ver­pön­ten Tech­no-Musik zu
erken­nen gab. Der Täter habe den Tod des Opfers bil­li­gend in Kauf genommen.
Mehrere Zeu­gen bestätigten vor Gericht diese Ver­sion. Der Angeklagte selbst
wies das zurück und erk­lärte, dass sein Angriff ein Racheakt gewe­sen sei.
Der Schläger war noch am Tatort festgenom­men wor­den. Der Prozess wird am 27.
Jan­u­ar fort­ge­set­zt. Mit dem Urteil wird für den 29. Jan­u­ar gerechnet.

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