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Abschiebehäftlinge ohne Beratung

Flüchtlingsrat kri­tisiert Zustände im Abschiebek­nast Eisen­hüt­ten­stadt. Medi­zinis­che Ver­sorgung und seit Jahren angemah­nte Rechts­ber­atung nicht gewährleis­tet. Innen­min­is­teri­um ver­weist auf Hil­fe durch Jesuit­en. Die wurde vor drei Jahren beendet

(TAZ, Heike Kleffn­er) Mas­sive Kri­tik an den Zustän­den im Abschiebege­wahrsam Eisen­hüt­ten­stadt üben
der Flüchtlingsrat Bran­den­burg und Vertreter des Deutschen Anwaltsvereins.
Die Zustände seien “unmen­schlich”. Im Zen­trum der Proteste ste­hen die
medi­zinis­che Ver­sorgung der Abschiebe­häftlinge und deren man­gel­nder Zugang
zu ein­er unab­hängi­gen Rechtsberatung. 

Bere­its im Jahr 2000 hat­te das Europäis­che Komi­tee zur Ver­hü­tung von Folter
(CPT) den Abschiebek­nast besucht und anschließend gefordert, den Häftlingen
Zugang zu ein­er unab­hängi­gen, regelmäßi­gen und kosten­losen Rechts­ber­atung zu
gewähren. Seine Kri­tik veröf­fentlichte das Komi­tee im März 2003 zusam­men mit
ein­er Stel­lung­nahme der Bundesregierung. 

Darin hieß es, dass “in Erman­gelung” ander­er ser­iös­er Ange­bote, z. B. durch
die Recht­san­walt­skam­mer, eine Rechts­ber­atung in Eisen­hüt­ten­stadt nur durch
die keineswegs unpartei­is­chen in Eisen­hüt­ten­stadt täti­gen Mitar­beit­er der
Abschiebe­haf­tanstalt, der Zen­tralen Aus­län­der­be­hörde und der Außen­stelle des
Bun­de­samtes für Asyl erfol­gen könne. Inten­sive Bemühun­gen, so die Beteuerung
der Bun­desregierung, kom­pe­tente Insti­tu­tio­nen für diese Auf­gabe zu gewinnen,
seien bis­lang erfol­g­los geblieben. 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ver­weist gerne darauf, dass seit dem
CTP-Besuch drei Jahre ver­gan­gen seien. Im Übri­gen erhiel­ten die inhaftierten
Flüchtlinge regelmäßig Besuche durch den Jesuit­en­flüchtlings­di­enst, der auch
Beratun­gen durch­führe. Doch auch das Min­is­teri­um ist nicht auf der Höhe der
Zeit. Der Jesuit­en­flüchtlings­di­enst hat nach eige­nen Angaben seine
Rechts­ber­atun­gen bere­its im Früh­jahr 2001 been­det. Sei­ther rate man der
Lei­t­erin des Abschiebege­wahrsams drin­gend, eine kosten­lose Beratung durch
Anwälte zu genehmi­gen. Alle Ange­bote der Arbeits­ge­mein­schaft Aus­län­der- und
Asyl­recht im Deutschen Anwaltsvere­in wur­den durch das Potsdamer
Innen­min­is­teri­um aber bis­lang abgelehnt. 

Zudem, so der Flüchtlingsrat, “ist die medi­zinis­che Ver­sorgung der
Inhaftierten nicht gewährleis­tet”. In Gedächt­nis­pro­tokollen, die der taz
vor­liegen, beschreibt eine mit­tler­weile abgeschobene Viet­namesin, dass sie
im zweit­en Monat schwanger war, als sie im Okto­ber 2003 in Eisenhüttenstadt
inhaftiert wurde. Kurze Zeit später litt die 37-Jährige über drei Wochen an
mas­siv­en Blu­tun­gen, die in der Haft nicht behan­delt wur­den. Am 1. Dezember
wurde ihr von einem Arzt, zu dem sie von den Sicher­heit­skräften der Anstalt
gebracht wurde, dann mit­geteilt, dass sie das Kind ver­loren habe. 

“Erkrank­te Häftlinge wer­den, falls über­haupt eine Ver­sorgung stattfindet,
nicht darüber aufgek­lärt, was mit ihnen geschieht”, so Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Psy­chisch kranke Häftlinge wür­den mit Gewalt
ruhig gestellt, anstatt sie medi­zinisch zu behan­den. So wurde eine
Keni­aner­in im Okto­ber let­zten Jahres nach eige­nen Angaben mehrere Stunden
lang an ein Bettgestell gefesselt.

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