NEURUPPIN Der Prozess gegen Sven K., die Brüder Daniel und Dennis E. sowie Karsten St. gestern vor dem Neuruppiner Amtsgericht endete nicht wie geplant mit einem Urteil. Gerade mal die Anklage wurde verlesen.
Die wirft den vier jungen Männern im Alter von 21 bis 23 Jahren gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vor. Danach, so der Staatsanwalt, feierten die vier Angeklagten, die der rechten Szene angehören sollen, mit Gleichgesinnten in der Wohnung von Dennis E. Alkohol machte die Runde, die Musik heizte die Feiernden zusätzlich an: Musik mit fremdenfeindlichen Texten, so auch die indizierte CD “Herrenrasse” der Gruppe Macht und Ehre. Derart aufgestachelt fiel der Gruppe ein, dass bei einem Nachbarn häufig ein “Neger” zu Besuch ist. Alle waren sich einig, “dem eins auf die Fresse zu hauen”. Gesagt, getan.
Gemeinsam rannten alle in den vierten Stock zur Wohnung von Daniel A. Die geschlossene Wohnungstür wurde eingetreten. “Wo ist der Neger?”, soll Dennis St. gerufen haben. Der 18-Jährige ist dafür bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Der so beschimpfte Manuel G. hatte sich aus Angst auf den Balkon geflüchtet und kletterte von dort aus auf den Nachbarbalkon. “Da ist er ja!” Dennis St. hatte den Flüchtenden entdeckt. In panischer Angst schwang sich Manuel G. über die Brüstung, um auf den darunter gelegenen Balkon zu gelangen. Doch statt in Sicherheit landete er drei Stockwerke tiefer auf dem Erdboden. Trotz seiner Verletzungen gelang ihm die Flucht.
In der Zwischenzeit wurde der Wohnungsinhaber von mindestens zwei seiner ungebetenen Gäste mit Fäusten geschlagen. Ein anderer zertrümmerte mit der Hand die Scheibe der Wohnzimmertür. Einer trat die Tür der Schrankwand ab. Dann machten sich alle auf die Suche nach Manuel G. Dennis E. mit einer Eisenstange bewaffnet, Karsten S. hatte einen Schlagring im Auto. Von diesem Tathergang geht die Staatsanwaltschaft aus. Die Angeklagten wollten sich gestern nicht dazu äußern.
Bevor der in einem Jugendverfahren bereits verurteilte Dennis St. als Zeuge aus der Haft vorgeführt werden sollte, erhielten die Verteidiger die Protokolle seiner Verhandlung. 29 Seiten in einer knappen Stunde durchzuarbeiten: Das sei eindeutig zu wenig Zeit, fanden übereinstimmend die Anwälte. Das Gericht gab ihnen Recht. Bis nächste Woche haben sie nun Zeit zum Aktenstudium. Die Verhandlung wird am 14. März fortgesetzt.