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Rache für Waldsterben in Brandenburg

Vor Gericht recht­fer­tigt sich der Recht­sex­trem­ist, der im Wahlkampf den Grü­nen-Abge­ord­neten Strö­bele angriff

Das Geständ­nis, den Grü­nen-Par­la­men­tari­er Hans-Chris­t­ian Strö­bele zwei Tage
vor der Bun­destagswahl im Sep­tem­ber 2002 hin­ter­rücks ange­grif­f­en zu haben,
kommt dem Angeklagten vor dem Berlin­er Schöf­fen­gericht nur schw­er über die
Lip­pen. Der vorbe­strafte Recht­sex­trem­ist Ben­dix W., in der Neon­aziszene als
Waf­fen­ex­perte berüchtigt, fal­tet erst die Hände über der blau-grünen
Lodenjacke. 

Er habe an jen­em Mor­gen, als der Direk­tkan­di­dat Flug­blät­ter auf einer
Fußgänger­brücke in seinem Wahlkreis Kreuzberg-Friedrichshain verteilte,
seinen “Abnei­gun­gen gegen die Grü­nen” Aus­druck ver­liehen. Die Partei sei für
“die ganze Umweltzer­störung” an seinem Wohnort Wan­dlitz und für das
Wald­ster­ben in einem bran­den­bur­gis­chen Naturschutzge­bi­et verantwortlich.
Zudem, so der 36-Jährige, sei er per­sön­lich in ein­er “des­o­lat­en Lage”
gewe­sen und habe sich auf dem Heimweg von einem Saufge­lage befunden. 

Den 64-jähri­gen Strö­bele will er “spon­tan” und “mit der flachen Hand” auf
den Hin­terkopf geschla­gen, dann als “Huren­sau” oder “Huren­schwein”
beschimpft haben. Einen Schlag­stock aus Met­all, den Polizis­ten später in W.s
Tasche fan­den, will er dabei nicht einge­set­zt haben. “Wenn ich den
Totschläger ver­wen­det hätte, wäre Strö­bele jet­zt nicht mehr am Leben.” 

Der Abge­ord­nete erlitt eine Gehirn­er­schüt­terung und musste alle Ter­mine bis
zum Wahlt­ag absagen. “Warum haben Sie mich eigentlich ange­grif­f­en?”, wollte
Strö­bele gestern von dem mas­si­gen Zweime­ter­mann wis­sen. Der Poli­tik­er hatte
W. so lange ver­fol­gt, bis er auf eine Polizeistreife stieß. “Ich war
unheim­lich empört und wütend, weil die Tat so feige war.” 

Einen geziel­ten Angriff auf Strö­bele leugnete Bed­nix W. jedoch beharrlich.
Er habe den Abge­ord­neten nicht erkan­nt, son­dern sein­er Wut gegen die Grünen
ganz all­ge­mein freien Lauf gelassen. Sein Opfer, das von einem “knall­harten
Schlag” sprach, hält diese Aus­sage für wenig glaub­würdig. Zeugen
bestätigten, dass der Angeklagte den Info­tisch des Par­la­men­tari­ers eine
Vier­tel­stunde beobachtet hat­te, bevor er zuschlug. Zudem hät­ten an dem
Wahl­stand Plakate mit seinem Namen und Foto gehangen, so Ströbele. 

Ben­dix W. war 1990 erst­mals in Berlin als Neon­azi-Aktivist in Erscheinung
getreten. Er zählt noch immer zum engen Kreis der rechtsextremen
Rock­er­gruppe “Van­dalen” und ist vorbe­straft, unter anderem wegen Verstoßes
gegen das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz. Ein Trio polizeibekannter
Recht­sex­trem­is­ten ver­fol­gte den gestri­gen Prozesstag als Zuschauer. 

Mit dem Angriff auf Strö­bele ver­stieß W., in dessen Laube Ermit­tler eine
Duellpis­tole und ein Porträt von SS-Führer Hein­rich Himm­ler fan­den, gegen
seine Bewährungsaufla­gen. Trotz­dem war er unmit­tel­bar nach der Tat wieder
auf freien Fuß geset­zt wor­den. Strö­bele kri­tisierte zudem, dass es länger
als ein Jahr bis zum Prozess­be­ginn dauerte. Am 9. Dezem­ber soll nun ein
Gutachter fest­stellen, ob Ben­dix W. bei dem Angriff seinen Schlagstock
ein­set­zte. Dann entschei­det sich, ob der Mann mit dem Himm­ler-Bart wegen
gefährlich­er oder lediglich wegen ein­fach­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt
wird.

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