Kategorien
(Anti-)Rassismus

Rassismus erkennen und überwinden

Am 6. Dezem­ber 2008 jährt sich der 18. Todestag von Amadeu Anto­nio. Aus diesem Anlass ver­anstal­tet die Barn­imer Kam­pagne „Light me Amadeu“ zum zweit­en mal eine anti­ras­sis­tis­che Demon­stra­tion in Eber­swalde. Zum einen um an Amadeu zu erin­nern, zum anderen um Forderun­gen wie „Res­i­den­zpflicht und Gutschein­sys­tem abschaf­fen“ in die Öffentlichkeit zu tra­gen. Im let­zten Jahr beteiligten sich etwa 230 Men­schen aller Alters­grup­pen an der Demon­stra­tion. Auch wir, die Antifaschis­tis­che Aktion Bernau, unter­stützen in diesem Jahr die Aktion und wollen auf die Missstände in der Gesellschaft aufmerk­sam machen.

Wer war Amadeu Antonio?

Amadeu Anto­nio lebte als Ver­tragsar­beit­er in Eber­swalde. In der Nacht vom 24. auf den 25. Novem­ber 1990 zog eine Gruppe von etwa 50 Recht­sex­trem­is­ten mit Base­ballschlägern durch die Stadt, um Jagd auf „Schwarze“ zu machen. In ein­er Gast­stätte trafen sie auf drei Men­schen mit dun­kler Haut­farbe, die sie bru­tal ver­prügel­ten. Während zwei der Opfer teils schw­er ver­let­zt flücht­en kon­nten, erwachte der 28-jährige Amadeu nicht mehr aus dem Koma. Er starb zwei Wochen später an den Fol­gen des ras­sis­tis­chen Überfalls.

Nach der Wiedervere­ini­gung war er eines der ersten Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt. Fünf der rech­tex­tremen Täter wur­den im Sep­tem­ber 1992 vom Bezirks­gericht Frankfurt/Oder zu Bewährungs- und max­i­mal vier­jähri­gen Haft­strafen verurteilt. Wer genau die tödlichen Schläge aus­führte, war nicht nachzuweisen.

Zur Erin­nerung an diese Tat und zum Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus wurde 1998 die Amadeu Anto­nio Stiftung gegründet.

Ras­sis­mus eine Erfind­ung von der extremen Rechten? 

Dass Ras­sis­mus ein gesamt­ge­sellschaftlich­es Prob­lem ist und es sich nicht in die rechte Ecke abschieben lässt, sollte jedem und jed­er klar sein. Ger­ade am Beispiel Bran­den­burg wird das sichtbar.

Das Land Bran­den­burg ist nicht nur unter den ersten fünf wenn es um rechte Gewalt­tat­en geht. In Sachen Ras­sis­mus führt das Land Bran­den­burg die Tabelle an. 49,7 % der Bevölkerung ab 14 Jahren befür­worten Aus­sagen wie „Die Bun­desre­pub­lik ist durch die vie­len Ausländer_innen in einem gefährlichen Maß über­fremdet.“ oder „Wenn Arbeit­splätze knapp wer­den, sollte man die Ausländer_innen wieder in ihre Heimat zurückschick­en.“ (Decker/Brähler: Vom Rand zur Mitte, 2006).

Doch bei einem „Ausländer_innenanteil“ von durch­schnit­tlich 1,9 % in Bran­den­burg klin­gen solche Aus­sagen absurd. Ger­ade in ländlichen Regio­nen des Bun­des­lan­des ist der Anteil noch viel geringer, doch die ras­sis­tis­chen Vorurteile viel ausgeprägter.

Gren­zen auf für alle – auch inner­halb der BRD 

Immer dann wenn Flüchtlinge z.B. Freund_innen und Ver­wandte außer­halb „ihres Land­kreis­es“ besuchen sowie zu Ärzten oder Recht­san­wäl­ten fahren wollen, kann ihnen das zum Ver­häng­nis wer­den. Seit 1982 unter­liegen Asyl­suchende, deren Anträge noch bear­beit­et wer­den, ein­er Aufen­thalts­beschränkung nach dem Asylver­fahrens­ge­setz §56 – der soge­nan­nte Residenzpflicht.

Sie dür­fen den Bezirk/Landkreis der Aus­län­der­be­hörde, in dem sie gemeldet sind, nicht ver­lassen. Unter Umstän­den kann sich ein Asylver­fahren über einen sehr lan­gen Zeitraum erstreck­en, was im Extrem­fall dazu führt, dass ein Flüchtling bis zu zehn Jahren an diesem Gesetz gebun­den bleibt.

Eine soge­nan­nte „Ver­lassenser­laub­nis“ für eine kleine Reise zu erhal­ten ist oft sehr aufwändig, und die Genehmi­gung hängt vom Wohlwollen der Aus­län­der­be­hörde ab. Wird man dann ohne eine Genehmi­gung außer­halb seines gemelde­ten Gebi­etes polizeilich kon­trol­liert, so lan­det man als Flüchtling im Wieder­hol­ungs­fall vor Gericht. Zur Folge hat dies eine hohe Geld­buße oder einen Gefäng­nisaufen­thalt bis zu 2 Jahren.

Zu guter Let­zt wird man als „vorbe­straft“ im polizeilichem Führungszeug­nis geführt. Damit ist die Anerken­nung als Asylsuchende/r fast automa­tisch ver­hin­dert wor­den. Beson­ders Men­schen mit ver­muteter afrikanis­ch­er, asi­atis­ch­er oder lateinamerikanis­ch­er Herkun­ft wer­den viel öfter kontrolliert.

Die speziellen Geset­ze für Flüchtlinge führen dazu, dass Jurist_innen oder Polizist_innen, oft am Sinn dieser Geset­ze zweifeln. „Über deren Sinn oder Unsinn habe ich nicht zu befind­en, aber ich muss Sie (lei­der) bestrafen / kon­trol­lieren / anders behandeln.“

Die offizielle Begrün­dung für die Res­i­den­zpflicht: Sich­er­stel­lung der öffentlichen Sicher­heit und Ord­nung, bessere erteilung der öffentlichen Las­ten und schnellere Erre­ich­barkeit im Asylverfahren.

Und nu? 

Uns ist bewusst dass sich an den ras­sis­tis­chen Ver­hält­nis­sen von heute auf mor­gen nicht viel ändern wird, erst recht nicht durch eine einzelne Demon­stra­tion. Doch dabei soll es auch nicht bleiben. Es gilt sich weit­er­hin gegen Ras­sis­mus stark zu machen. Sei es in der Schule, auf der Arbeit, in der S‑Bahn oder bei behördlichen Ein­rich­tun­gen. Immer dort wo Ras­sis­mus auf­taucht ist es wichtig ihm was ent­ge­gen zuset­zten. Sol­i­darisiert euch mit Flüchtlin­gen und macht auf die Prob­lematik in eurem Umfeld aufmerksam.

In diesem Sinne: Für eine sol­i­darische und gren­zen­lose Gesellschaft.

Anti­ras­sis­tis­che Demo der Kam­pagne “Light me Amadeu”
6.Dezember 08 // 14 Uhr // Kreishaus Eber­swalde (Am Markt)

Infos zur Kam­pagne unter: www.light-me-amadeu.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot