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Rassistische Gewalt steigt auch in Brandenburg

Für das Jahr 2014 hat der Vere­in Opfer­per­spek­tive bis­lang 92 rechte Gewalt­tat­en (im Vor­jahr 85) reg­istri­ert. Sie richteten sich nach Ken­nt­nis der Beratungsstelle gegen min­destens 149 Betrof­fene. Der Anteil der ras­sis­tisch motivierten Tat­en liegt mit 58 deut­lich höher als im Jahr davor (41) und macht 63 Prozent aller reg­istri­erten Tat­en aus (2013: 48 Prozent). 19 Gewalt­tat­en wur­den aus Hass gegen poli­tis­che Gegner_innen verübt, 11 richteten sich gegen nicht Rechte, 2 gegen sozial Aus­ge­gren­zte / Men­schen mit Behin­derun­gen, jew­eils ein homo­phober und ein anti­semi­tis­ch­er Angriff wur­den erfasst. Es wur­den 76 Kör­per­ver­let­zun­gen — davon 41gefährliche — reg­istri­ert sowie 3 ver­suchte Kör­per­ver­let­zun­gen, 9 Bedro­hun­gen, 2 Brand­s­tiftun­gen, 1 Sachbeschädi­gung und eine sex­uelle Nöti­gung. Von einem hohen Dunkelfeld ist auszuge­hen. Nicht erfasst wur­den Kundge­bun­gen gegen die Auf­nahme von Flüchtlin­gen vor Flüchtling­sheimen und Pri­vat­woh­nun­gen, in denen Flüchtlinge leben. Sie sind von den Ver­anstal­tern als Ein­schüchterung gemeint und wer­den von den Betrof­fe­nen als Bedro­hung emp­fun­den, kön­nen aber sta­tis­tisch nicht als Gewalt­de­likt gew­ertet werden.
Die meis­ten Angriffe wur­den in Cot­tbus reg­istri­ert, gefol­gt vom Land­kreis Spree-Neiße, in dem nach wie vor Sprem­berg mit ein­er agilen gewalt­täti­gen Neon­aziszene einen Schw­er­punkt bildet.
 
Der Anstieg ras­sis­tis­ch­er Gewalt ist nach Ein­schätzung der Opfer­per­spek­tive auf die andauernde und mas­sive Mobil­isierung gegen Flüchtlinge zurück­zuführen (1). Sie wen­det sich let­z­tendlich gegen alle als Migrant_innen wahrgenomme­nen Men­schen. Ras­sis­tisch eingestellte Durchschnittsbürger_innen fühlen sich ermuntert und wer­den zu Gelegenheitstäter_innen, so wie in Pots­dam am 6. Sep­tem­ber, als ein nige­ri­an­is­ch­er Staats­bürg­er seine neue Woh­nung am Schlaatz beziehen will. Zwei Nach­barn stellen sich ihm in den Weg, um ihn nicht ins Haus zu lassen. Sie beschimpfen ihn ras­sis­tisch und erk­lären, er würde hier nicht wohnen. Als er darauf beste­ht, eine Woh­nung gemietet zu haben, sog­ar seine Schlüs­sel zeigt, schlägt ein­er der bei­den ihm ins Gesicht und besprüht ihn mit Pfef­fer­spray. In Elster­w­er­da belei­digt am 13. Mai ein Rechter einen Deutschen libane­sis­ch­er Herkun­ft ras­sis­tisch, als er diesen bei der Arbeit auf einem Garten­grund­stück beobachtet. Er tritt den sichtlich Erkrank­ten zweimal in den Unter­leib und dro­ht ihm mit dem Tod, falls er die Stadt nicht ver­lasse. Der Betrof­fene muss in Folge des Angriffs sta­tionär behan­delt werden.
 
Neben der tat­säch­lichen Zunahme ras­sis­tis­ch­er Gewalt wirken sich ver­mut­lich fol­gende Entwick­lun­gen auf die sta­tis­tis­che Erfas­sung aus: eine langsam zunehmende Sen­si­bil­isierung der Polizei für ras­sis­tis­che Tat­en und damit eine Verbesserung der Doku­men­ta­tion von Hin­weisen auf ras­sis­tis­che Motive und die große Unter­stützung von Asyl­suchen­den durch zahlre­iche Ini­tia­tiv­en. Die soziale Ein­bindung fördert die Bere­itschaft, nach ras­sis­tis­chen Angrif­f­en Anzeige zu erstat­ten und pro­fes­sionelle Hil­fe in Anspruch zu nehmen. Zur Ver­hin­derung langfristiger psy­chis­ch­er Angriffs­fol­gen man­gelt es in Bran­den­burg allerd­ings nach wie vor an qual­i­fizierten Über­set­zungsmöglichkeit­en bei Psy­chother­a­pi­en und ein­er unbürokratis­chen Regelung für Asyl­suchende, nach ras­sis­tis­chen Bedro­hun­gen bzw. Angrif­f­en den Wohnort wech­seln zu kön­nen (soge­nan­nte Umverteilung).
 
Mit Sorge beobachtet der Vere­in die Neuein­rich­tung von großen Sam­mel­lagern ohne abge­tren­nte Wohnein­heit­en. Masse­nun­terkün­fte stig­ma­tisieren die hier Unterge­bracht­en und schüren vor allem in kleinen Ortschaften ras­sis­tis­che Ressen­ti­ments. Die fehlende Pri­vat­sphäre beschädigt nicht nur die Bewohner_innen, sie fördert zudem Gewalt in den Unterkün­ften. Die geringe Ausstat­tung mit qual­i­fizierten Sozialarbeiter_innen ver­schärft die Situation.
Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert die Lan­desregierung dazu auf, die Unter­bringungspoli­tik neu auszuricht­en. Das Innen­min­is­teri­um sollte in Rück­griff auf die Anti­ras­sis­musklausel in der Lan­desver­fas­sung die ihm unter­stell­ten Behör­den anweisen, Kundge­bun­gen gegen die Auf­nahme von Flüchtlin­gen nicht vor deren Woh­nun­gen bzw. Unterkün­ften zu genehmigen.
 
(1) Siehe: Netz gegen Nazis „Ras­sis­tis­che Mobil­isierun­gen gegen Flüchtling­sun­terkün­fte, Rechte Demon­stra­tio­nen und Wahlkampf bei NPD und AfD – Das Jahr 2014 in Brandenburg“

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