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(Anti-)Rassismus

Rassistische Polizeikontrolle in Eberswalde

Am Dien­stag, den 10.10.2017, gegen 10 Uhr wur­den zwei soma­lis­che Män­ner mit dun­kler Haut­farbe am Bahn­hof Eber­swalde auf dem Bahn­steig von zwei Polizist*innen ohne ersichtlichen Anlass kon­trol­liert, neben ihnen laufende Men­schen mit “weißer” Haut­farbe wur­den nicht kontrolliert.
Die bei­den Betrof­fe­nen wur­den von den Polizist*innen unfre­undlich, her­ablassend und aggres­siv behan­delt. Sie mussten sich ausweisen, wur­den abge­tastet, ihre Taschen und Ruck­säcke wur­den durch­sucht und sie wur­den mit ein­er Videokam­era gefilmt. Obwohl die Betrof­fe­nen nach dem Grund für die Kon­trollen fragten, gaben die Polizist*innen darauf keine Antwort.
Mit „Racial Pro­fil­ing“ wird die Meth­ode beze­ich­net, das Erschei­n­ungs­bild – also etwa Haut­farbe oder Gesicht­szüge – ein­er Per­son als Entschei­dungs­grund­lage für polizeiliche Maß­nah­men wie Per­so­n­enkon­trollen, Ermit­tlun­gen und Überwachun­gen her­anzuziehen. Rechtlich dür­fen Ver­dachtsmo­mente nur auf das Ver­hal­ten von Per­so­n­en und auf objek­tive Beweise, nicht aber auf ihr Erschei­n­ungs­bild gestützt
wer­den. Im Jahr 2012 stufte das Oberver­wal­tungs­gericht Rhein­land-Pfalz “Racial Pro­fil­ing” als ille­gal ein, weil es gegen das Diskri­m­inierungsver­bot des Grundge­set­zes verstoße.
Die „Ini­tia­tive Barn­im für alle“ fordert die Polizei auf, die diskri­m­inierende Meth­ode des „Racial Pro­fil­ing“ in Zukun­ft nicht mehr anzuwen­den. Außer­dem sollte sich die Polizeileitung bei den Betrof­fe­nen für die erniedri­gende Behand­lung entschuldigen.

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