Am Dienstag, den 10.10.2017, gegen 10 Uhr wurden zwei somalische Männer mit dunkler Hautfarbe am Bahnhof Eberswalde auf dem Bahnsteig von zwei Polizist*innen ohne ersichtlichen Anlass kontrolliert, neben ihnen laufende Menschen mit “weißer” Hautfarbe wurden nicht kontrolliert.
Die beiden Betroffenen wurden von den Polizist*innen unfreundlich, herablassend und aggressiv behandelt. Sie mussten sich ausweisen, wurden abgetastet, ihre Taschen und Rucksäcke wurden durchsucht und sie wurden mit einer Videokamera gefilmt. Obwohl die Betroffenen nach dem Grund für die Kontrollen fragten, gaben die Polizist*innen darauf keine Antwort.
Mit „Racial Profiling“ wird die Methode bezeichnet, das Erscheinungsbild – also etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge – einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. Rechtlich dürfen Verdachtsmomente nur auf das Verhalten von Personen und auf objektive Beweise, nicht aber auf ihr Erscheinungsbild gestützt
werden. Im Jahr 2012 stufte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz “Racial Profiling” als illegal ein, weil es gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoße.
Die „Initiative Barnim für alle“ fordert die Polizei auf, die diskriminierende Methode des „Racial Profiling“ in Zukunft nicht mehr anzuwenden. Außerdem sollte sich die Polizeileitung bei den Betroffenen für die erniedrigende Behandlung entschuldigen.
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