26. Juni 2007 · Quelle: Opferperspektive

Rechter Angriff auf mexikanische Musiker vor Gericht

Vor dem Amts­gericht Oranien­burg müssen sich ab dem 26. Juni 2007 vier Män­ner wegen »gemein­schaftlich­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung« ver­ant­worten. Sie sollen im Herb­st 2005 bei Neu­rup­pin Mit­glieder ein­er mexikanis­che Ska-Band ras­sis­tisch belei­digt und ange­grif­f­en haben. Die
Polizei hat­te den Geschädigten anschließend von ein­er Anzeige abger­at­en und den recht­en Hin­ter­grund des Vor­falls der Öffentlichkeit verschwiegen.

Nach einem Konz­ert in Pots­dam hat­te der Tour­bus der Band Pan­teón Rococó in der Nacht zum 15. Okto­ber 2005 auf der Auto­bah­n­rast­stätte Linu­mer Bruch gehal­ten. Dort wur­den, nach Angaben des Band­man­agers, zunächst zwei Musik­er von Recht­en angepö­belt und geschub­st. Die Mexikan­er flo­hen zu ihrem Bus. Die Recht­en fol­gten ihnen und war­fen mit Bierflaschen,
wodurch ein­er der Musik­er ver­let­zt wurde. Die Angreifer wur­den schließlich von den hinzuk­om­menden, ins­ge­samt 19 Band­mit­gliedern zurückge­drängt, wobei drei Rechte ver­let­zt wurden.

Der Man­ag­er rief die Polizei und teilte mit, der Tour­bus würde zur näch­sten Rast­stätte fahren, um weit­ere Auseinan­der­set­zun­gen zu ver­mei­den. Als die Polizei dort ein­traf, wurde den Musik­ern die Pässe abgenom­men. Der Bus­fahrer musste eine Dro­genkon­trolle über sich ergehen
lassen, während die Recht­en, die dem Bus in einem Fahrzeug gefol­gt waren, daneben Bier tranken. Auf der Polizei­wache habe ein Beamter dem Band­man­ag­er zufolge gesagt, dass die Recht­en auf eine Anzeige verzicht­en wür­den, und den Mexikan­ern nahe gelegt, dies eben­falls zu tun. In der
Polizeimel­dung wurde der Vor­fall als »Stre­it zwis­chen einer
aus­ländis­chen und ein­er deutschen Reiseg­ruppe« bew­ertet und »ein aus­län­der­feindlich­er Hin­ter­grund« ausgeschlossen.

Aufge­bracht informierte die Band die Medi­en. Anstatt den Beschw­er­den nachzuge­hen, nan­nte der Polizeipräsi­dent die Vor­würfe öffentlich eine »Unver­schämtheit« und stritt jedes Fehlver­hal­ten sein­er BeamtIn­nen pauschal ab. Erst als der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt der Polizeiführung wider­sprach, wurde der Fall ein zweites Mal untersucht.

Der Prozess find­et am 26. Juni sowie am 3. Juli 2007 statt, jew­eils um 9.00 Uhr im Saal 1 des Amts­gerichts Oranienburg.

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