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Rechtlich fraglich

RATHENOW Nach der bere­its erfol­gten Ver­schär­fung des Bußgeld­kat­a­loges will die Stadt Rathenow jet­zt auch mit Videotech­nik gegen die Graf­fi­ti-Schmier­er vorge­hen. Wie Rathenows Press­esprech­er Jörg Ziete­mann bestätigte, erwäge die Stadtver­wal­tung aus­gewählte Objek­te per Video überwachen zu lassen. Bürg­er­meis­ter Ronald Seeger (CDU) habe bere­its eine Anfrage an das Bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um gerichtet, ob das Vorhaben von dort unter­stützt wer­den könnte. 

Aus­lös­er für Seegers Vorstoß waren die Schmier­ereien an der Laga-Müh­le. Unbekan­nte hat­ten dort vor weni­gen Wochen mehrere Quadrat­meter der frisch gere­inigten Fas­sade besprüht. Erwogen wird Ziete­mann zufolge die Videoüberwachung aber nicht nur für die Laga-Müh­le, son­dern auch für den Bis­mar­ck­turm auf dem Wein­berg und für das neue Sport­funk­tion­s­ge­bäude am Rathenow­er Schwe­den­damm. Während der finanzielle und logis­tis­che Aufwand beherrschbar sein dürfte, scheint allerd­ings fraglich, ob die Videoüberwachung über­haupt zuläs­sig ist. Ziete­mann räumte ein, dass es sich aus Daten­schutz­grün­den um ein “heik­les The­ma” han­dle. Im Kern gehe es um schützenswerte Inter­essen unbeteiligter Per­so­n­en und um das Recht am eige­nen Bild. Denn anders als bei Videoüberwachung in Waren­häusern oder Banken, würde bei ein­er Außenüberwachung der Müh­le öffentlich­er Raum überwacht. Rechtliche Grund­lage für eine Überwachung sei neben dem Bun­des­daten­schutzge­setz das Bran­den­bur­gis­che Daten­schutzge­setz. Vom Grund­satz her dürften laut Ziete­mann im Land Bran­den­burg “öffentliche Stellen mit optisch-elek­tro­n­is­chen Ein­rich­tun­gen öffentlich zugängliche Räume überwachen”. Ein entsprechen­des Pilot­pro­jekt läuft derzeit im Land Bran­den­burg, ist aber vom Land­tag auf fünf Jahre begren­zt wor­den. In dem Pro­jekt wer­den in Pots­dam, Bernau und Erkn­er öffentliche Plätze videoüberwacht. Auch Rathenow ist mit der Ende 2001 im Betrieb gegan­genen Videoüberwachung ein­er Großdis­co an der Berlin­er Straße an dem Pilot­pro­jekt beteiligt, das bis Ende 2006 läuft. Ziel ist es, durch den Ein­satz der Videoüberwachung Krim­i­nal­ität zurück­zu­drän­gen und schwere Straftat­en zu ver­hin­dern. Nach Ende des Pilot­pro­jek­tes wird die Videoüberwachung erneut den Land­tag beschäftigen. 

Ein Hin­weis darauf, dass möglicher­weise eine erweit­erte Videoüberwachung im öffentlichen Räu­men schwierig wird, ergibt sich aus Aus­sagen der früheren Polizeis­chutzbere­ich­slei­t­erin Silke Sielaff. Zur Hal­bzeit des Pilot­pro­jek­tes hat­te die Beamtin darauf hingewiesen, dass es sich bei den überwacht­en öffentlichen Räu­men um Bere­iche han­dle, in denen Straftat­en stattge­fun­den haben. Als Beispiele nan­nte sie Kör­per­ver­let­zun­gen, Dieb­stäh­le oder Dro­gen­de­lik­te. Wie Sielaff damals weit­er erläuterte, sei eine Häu­fung von Ord­nungswidrigkeit­en allein nicht aus­re­ichend für eine polizeiliche Videoüberwachung. 

Hil­fre­ich kön­nte allerd­ings für das Rathenow­er Vorhaben sein, dass ein Gesetz zur Graf­fi­ti-Bekämp­fung in der let­zten Woche den Bun­desrat passiert hat. Sprayer macht­en sich bis­lang nur straf­bar, wenn Gegen­stände durch das Sprayen beschädigt oder zer­stört wur­den. Da dies in aller Regel aber nicht der Fall ist, han­delte es sich auch bei den Schmier­ereien am Bis­mar­ck­turm und an der Laga-Müh­le nicht um eine Straftat, son­dern um eine Ord­nungswidrigkeit. Die Neuregelung geht jet­zt davon aus, dass schon das Auf­tra­gen der Farbe eine Sachbeschädi­gung darstellt. 

Sollte der Ein­satz von Videoüberwachung rechtlich zuläs­sig sein, werde die Stadtver­wal­tung dies aber nicht allein entschei­den. Die Stadtverord­neten wür­den in den Entschei­dung­sprozess mit einge­bun­den, ver­sicherte Ziete­mann abschließend.

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