POTSDAM. Die unparteiische Amtsführung gehört zu den Grundpflichten eine jeden Polizeibeamten. Das erklärte gestern das Innenministerium. Zuvor war bekannt geworden, dass ein LKA-Beamter disziplinarrechtlich überprüft wird, weil Kollegen ihn als Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches identifiziert hatten. Einem Beamten sei politische Betätigung außerhalb des Dienstes nicht verboten, teilte das Ministerium mit. Jedoch müsse er seine Treuepflicht zur Verfassung erfüllen, da er einen Eid geleistet habe. “Tritt ein Beamter offen für die Interessen einer rechtsextremen Partei ein, die zwar nicht verboten ist, aber vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wurde, dürfte dies eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht darstellen”, hieß es unter Bezug auf mögliche Sympathien von Beamten für die NPD. Eine Parteizugehörigkeit würde als Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Grundpflichten gewertet.
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