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Rechtsextreme dürfen keine Beamten sein

POTSDAM. Die unpartei­is­che Amts­führung gehört zu den Grundpflicht­en eine jeden Polizeibeamten. Das erk­lärte gestern das Innen­min­is­teri­um. Zuvor war bekan­nt gewor­den, dass ein LKA-Beamter diszi­pli­nar­rechtlich über­prüft wird, weil Kol­le­gen ihn als Teil­nehmer eines Neon­azi-Auf­marsches iden­ti­fiziert hat­ten. Einem Beamten sei poli­tis­che Betä­ti­gung außer­halb des Dien­stes nicht ver­boten, teilte das Min­is­teri­um mit. Jedoch müsse er seine Treuepflicht zur Ver­fas­sung erfüllen, da er einen Eid geleis­tet habe. “Tritt ein Beamter offen für die Inter­essen ein­er recht­sex­tremen Partei ein, die zwar nicht ver­boten ist, aber vom Ver­fas­sungss­chutz als ver­fas­sungs­feindlich eingestuft wurde, dürfte dies eine Ver­let­zung der Ver­fas­sungstreuepflicht darstellen”, hieß es unter Bezug auf mögliche Sym­pa­thien von Beamten für die NPD. Eine Parteizuge­hörigkeit würde als Ver­stoß gegen die beamten­rechtlichen Grundpflicht­en gewertet.

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