26. Januar 2007 · Quelle: Junge Welt

Opfer von Neonazi freigesprochen

Wer sich wehrt, lebt verkehrt, jeden­falls wenn es nach den Pots­damer Ermit­tlungs­be­hör­den geht. Im Mai 2005 wur­den der Berlin­er Autor und Über­set­zer Den­nis Mil­hol­land und zwei sein­er Fre­unde in Pots­dam ange­grif­f­en. Mil­hol­land, obwohl krank und fast blind, set­zte sich zur Wehr und biß einem der Angreifer in den Fin­ger. Am Don­ner­stag stand er wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Amts­gericht Potsdam.

Die drei Berlin­er aßen auf dem Rück­weg von ein­er Kabarettver­anstal­tung in der Straßen­bahn einen Imbiß. »Die Knoblauch­fress­er fressen Türken­scheiße«, schallte es ihnen von Jugendlichen ent­ge­gen. Es fol­gten »Sieg-Heil«-Rufe und ras­sis­tis­che Beschimp­fun­gen: »Hey Nig­ger, ich ficke euch, bis Gehirn spritzt.« Ein­er der Jugendlichen, Oliv­er K., fol­gte den Berlin­ern in die S‑Bahn und begann, auf Mil­hol­land und einen Begleit­er einzuschla­gen. Mil­hol­land fiel zu Boden, rap­pelte sich wieder auf. Oliv­er K. drück­te seinen Dau­men auf Mil­hol­lands Kehlkopf und den Zeigefin­ger in seinen Mund. In Tode­sangst biß Mil­hol­land zu. Dann erk­lärte er dem Angreifer, daß er AIDS habe.

Was danach passierte, ist nicht untyp­isch: Oliv­er K. ran­nte zur Polizei und gab sich selb­st als Opfer aus.

Die Polizei schick­te den Schläger ins Kranken­haus. Mil­hol­land dage­gen mußte auf der Wache warten, obwohl er am Kopf ver­let­zt war: »Ich durfte vor mich hin­bluten«. Zwar wurde K. ver­gan­ge­nes Jahr zu 50 Tagessätzen verurteilt, das Ver­fahren gegen Mil­hol­land aber lief weit­er. Er habe, so die Staat­san­waltschaft, durch den Biß das Leben des Angreifers gefährdet. Beson­ders pikant an der Anklage: Mil­hol­land ist nicht nur schwul, AIDS-krank und behin­dert, son­dern auch noch jüdis­ch­er Abstam­mung – das »per­fek­te Naziopfer« also, das ver­fol­gt wird, weil es sich gewehrt hat.

Im Prozeß am gestri­gen Don­ner­stag ging dann alles schnell. Oliv­er K. kon­nte den ange­blichen Angriff auf ihn nicht konkret schildern und machte auf Rich­terin Heep keinen glaub­haften Ein­druck. Mil­hol­land wurde freige­sprochen. Selb­st wenn er bewußt zuge­bis­sen hätte, »wäre das gerecht­fer­tigt gewe­sen, weil es in Notwehr geschah«, so die Richterin.

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