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Rechtsextremistische Musik

Schön­bohm: Jugend­schutzge­setz im Kampf gegen recht­sex­trem­istis­che Musik bun­desweit stärk­er nutzen


Bran­den­burgs führend bei Indizierung – Neue Erfolge des LKA

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm fordert bun­desweit ver­stärk­te Anstren­gun­gen im Kampf gegen die Ver­bre­itung recht­sex­trem­istis­ch­er Musik. „Wir müssen bei der Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus alle zur Ver­fü­gung ste­hen­den Möglichkeit­en voll auss­chöpfen. Dazu gehört auch die Indizierung von CDs mit recht­sex­trem­istis­ch­er Musik nach dem Jugend­schutzge­setz“, betonte Schön­bohm heute in Pots­dam. „Die recht­sex­trem­istis­chen Rat­ten­fänger set­zen die Has­s­musik gezielt ein, um Jugendliche dauer­haft für die recht­sex­trem­istis­che Szene zu ködern. Mit Blick auf die Zukun­ft unser­er Kinder müssen wir das wider­liche Treiben der recht­sex­trem­istis­chen Musik­grup­pen und ihrer Pro­duzen­ten stop­pen.“ Auf Ini­tiati-ve Schön­bohms soll eine ver­stärk­te Indizierung recht­sex­trem­istis­ch­er Medi­en auf der näch­sten Innen­min­is­terkon­ferenz am 23. und 24. Juni in Stuttgart the­ma­tisiert werden.

Schön­bohm wies darauf hin, dass Bran­den­burg im Kampf gegen die Ver­bre­itung recht­sex­trem­istis­ch­er und Gewalt ver­her­rlichen­der Musik „mit Anstand führend in Deutsch­land ist“. Im ver­gan­genen Jahr stellte das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) bei der Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Medi­en (BPjM) 79 Indizierungsanträge für Medi­en mit recht­sex­trem­istis­chem Inhalt; darunter waren 77 Musik-CDs. Lediglich in drei Fällen wur­den die Anträge abgelehnt.

„Damit stammten zwei Drit­tel aller Indizierungsanträge für recht­sex­trem­istis­che Medi­en in Deutsch­land aus Bran­den­burg. Auch diese Zahlen unter­stre­ichen den hohen Ein­satz unser­er Sicher­heits­be­hör­den im Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus“, unter­strich Schön­bohm. Im laufend­en Jahr wur­den bere­its wieder 25 Indizierungsanträge gestellt, davon 5 Ende Mai bzw. Anfang Juni.

Über 16 Anträge aus Bran­den­burg entsch­ied die Prüf­stelle in diesem Jahr bis­lang pos­i­tiv, davon über vier erst kür­zlich. Dabei han­delt es sich um die Scheiben ‚Durch Ironie in die Knie’ der Gruppe ‚Arisches Blut’, ‚Brud­erkrieg der Gruppe ‚Prois­senheads’ und ‚Send them back’ der Gruppe ‚Force Fed Hate’. Sie wur­den in den Teil A der Indexliste aufgenom­men. Sie dür­fen damit Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht wer­den. Auch das Anbi­eten dieser CDs in Ver-sand­han­del, Kiosken und anderen Geschäften ist verboten.

Zudem wurde die CD ‚Helden fürs Vater­land’ von der Gruppe ‚Has­s­ge­sang’ im Teil B der Liste für jugendge­fährdende Medi­en indiziert. Wer Ton­träger aus dem Teil B Kindern und Jugendlichen zugänglich macht oder über­lässt, muss mit einem Strafver­fahren rech­nen. Ver­boten ist nach den Bes­tim­mungen auch das Her­stellen, Beziehen, vor­rätig Hal­ten, Anbi­eten, Ankündi­gen, Ein­führen oder Aus­führen dieser Titel.

Bei den fünf Musik-CDs, zu denen das LKA Ende Mai bzw. Anfang Juni Indizierungsanträge stellte, han­delt es sich um die Scheiben ‚Alco­holo­caust’ der Gruppe ‚Jew Slaugh­ter’, ‚Pagan war machine’ der Gruppe ‚Grom’, ‚Rock­ing for the gold­en race’ von ‚Dirlewanger’ und ‚Antag­o­nist’ der Gruppe ‚Divi­sion Ger­ma­nia’ sowie den Sam­pler ‚M.O.D.G.A.’.

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