Schönbohm: Jugendschutzgesetz im Kampf gegen rechtsextremistische Musik bundesweit stärker nutzen
Brandenburgs führend bei Indizierung – Neue Erfolge des LKA
Innenminister Jörg Schönbohm fordert bundesweit verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen die Verbreitung rechtsextremistischer Musik. „Wir müssen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört auch die Indizierung von CDs mit rechtsextremistischer Musik nach dem Jugendschutzgesetz“, betonte Schönbohm heute in Potsdam. „Die rechtsextremistischen Rattenfänger setzen die Hassmusik gezielt ein, um Jugendliche dauerhaft für die rechtsextremistische Szene zu ködern. Mit Blick auf die Zukunft unserer Kinder müssen wir das widerliche Treiben der rechtsextremistischen Musikgruppen und ihrer Produzenten stoppen.“ Auf Initiati-ve Schönbohms soll eine verstärkte Indizierung rechtsextremistischer Medien auf der nächsten Innenministerkonferenz am 23. und 24. Juni in Stuttgart thematisiert werden.
Schönbohm wies darauf hin, dass Brandenburg im Kampf gegen die Verbreitung rechtsextremistischer und Gewalt verherrlichender Musik „mit Anstand führend in Deutschland ist“. Im vergangenen Jahr stellte das Landeskriminalamt (LKA) bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) 79 Indizierungsanträge für Medien mit rechtsextremistischem Inhalt; darunter waren 77 Musik-CDs. Lediglich in drei Fällen wurden die Anträge abgelehnt.
„Damit stammten zwei Drittel aller Indizierungsanträge für rechtsextremistische Medien in Deutschland aus Brandenburg. Auch diese Zahlen unterstreichen den hohen Einsatz unserer Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Rechtsextremismus“, unterstrich Schönbohm. Im laufenden Jahr wurden bereits wieder 25 Indizierungsanträge gestellt, davon 5 Ende Mai bzw. Anfang Juni.
Über 16 Anträge aus Brandenburg entschied die Prüfstelle in diesem Jahr bislang positiv, davon über vier erst kürzlich. Dabei handelt es sich um die Scheiben ‚Durch Ironie in die Knie’ der Gruppe ‚Arisches Blut’, ‚Bruderkrieg der Gruppe ‚Proissenheads’ und ‚Send them back’ der Gruppe ‚Force Fed Hate’. Sie wurden in den Teil A der Indexliste aufgenommen. Sie dürfen damit Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Auch das Anbieten dieser CDs in Ver-sandhandel, Kiosken und anderen Geschäften ist verboten.
Zudem wurde die CD ‚Helden fürs Vaterland’ von der Gruppe ‚Hassgesang’ im Teil B der Liste für jugendgefährdende Medien indiziert. Wer Tonträger aus dem Teil B Kindern und Jugendlichen zugänglich macht oder überlässt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Verboten ist nach den Bestimmungen auch das Herstellen, Beziehen, vorrätig Halten, Anbieten, Ankündigen, Einführen oder Ausführen dieser Titel.
Bei den fünf Musik-CDs, zu denen das LKA Ende Mai bzw. Anfang Juni Indizierungsanträge stellte, handelt es sich um die Scheiben ‚Alcoholocaust’ der Gruppe ‚Jew Slaughter’, ‚Pagan war machine’ der Gruppe ‚Grom’, ‚Rocking for the golden race’ von ‚Dirlewanger’ und ‚Antagonist’ der Gruppe ‚Division Germania’ sowie den Sampler ‚M.O.D.G.A.’.