Kategorien
(Anti-)Rassismus

Rechtsmissbräuche führten zur Ablehnung von William Ikor bei der Härtefallkommission

Heute (Fre­itag) reist William Ikor, der seit Jan­u­ar im Kirchenasyl in Rathenow lebte, nach Kamerun aus. „Frei­willig“ ist diese Reise jedoch nicht, es blieben ihm keine anderen Möglichkeit­en, nach­dem die Härte­fal­lkom­mis­sion das Ersuchen eines Bleiberechts für ihn ablehnte. Diese Entschei­dung ist sehr bit­ter.  Ein Men­sch, der elf Jahre in Bran­den­burg gelebt hat, der sich ehre­namtlich in Ini­tia­tiv­en für interkul­turelle Ver­ständi­gung und gegen Frem­den­feindlichkeit engagiert hat, der Aus­sicht auf einen Job hat­te, ein solch­er Men­sch soll kein Aufen­thalt­srecht erhalten.

Es ist sehr zu bedauern, dass sich die Härte­fal­lkom­mis­sion angesichts der derzeit­i­gen HFK- Verord­nung, die aus ein­er Auflis­tung von Auss­chlussgrün­den beste­ht, nicht in der Lage sah, diese beson­deren human­itären Gründe in den Vorder­grund zu stellen und angemessen zu würdigen.

Es ist bekan­nt, dass der Land­kreis Havel­land an der Schaf­fung eben dieser Auss­chlussgründe eifrig und wil­lentlich mitwirk­te. So hielt die Aus­län­der­be­hörde  it Rück­endeck­ung des Lan­drats Schröder gezielt an der Fah­n­dungsauschrei­bung für William Ikor fest, obwohl sie schon am ersten Tag des Kirchenasyls  über Iko­rs Aufen­thalt­sort informiert wurde. Die Auss­chrei­bung zur Fah­n­dung war von vorn­here­in nicht recht­mäßig. Spätestens als Anfang Feb­ru­ar in der  Presse über das Kirchenasyl berichtet wurde, hätte die Aus­län­der­be­hörde Rathenow die Fah­n­dung „unverzüglich“ aufheben lassen müssen – wenn in Rathenow ein Wille zur Ein­hal­tung von Rechtsvorschriften vorhan­den gewe­sen wäre.

Es ist schon bemerkenswert, dass in einem Land­kreis angesichts eines offe­nen Kirchenasyls rechtsmiss­bräuch­lich über Wochen an ein­er  Fah­n­dungsauss­chrei­bung fest­ge­hal­ten wer­den kann, ohne dass seit­ens des Innen­min­is­teri­ums als auf­sichts­führen­der Behörde dies unter­bun­den wird. Diese Dul­dung eines offe­nen Rechtsmiss­brauchs ist schw­er­lich mit der Auf­sicht­spflicht des Min­is­teri­ums in Ein­klang zu bringen.

Die Entschei­dung der Härte­fal­lkom­mis­sion zu William Ikor lässt sich heute nicht mehr rev­i­dieren. Im Blick auf zukün­ftige Fälle fordern wir jedoch eine  Über­ar­beitung der Verord­nung für die Härte­fal­lkom­mis­sion. Sie soll die Inte­gra­tionser­folge von Migrant/innen prüfen, doch in der derzeit­i­gen Ver­sion scheit­ern die Anträge oft schon an absur­den Auss­chlusskri­te­rien. Und generell fordern wir eine neue Bleiberecht­sregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt.

Wir möcht­en auf den Spende­naufruf der evan­ge­lis­chen Kirchenge­meinde Rathenow für die Flugkosten von William Ikor hin­weisen. Spenden bitte an:  Evan­ge­lis­ch­er Kirchenkreis Rathenow, Kto.-Nr. 3861008890, Mit­tel­bran­den­bur­gis­che Sparkasse, BLZ 1605 0000, Ver­wen­dungszweck: „für William“.
Für Rück­fra­gen ste­hen wir Ihnen gern unter Tel. 0170 – 965 90 42 (Kay Wen­del) zur
Ver­fü­gung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot