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Rechtsradikale wegen Misshandlung eines Schülers verurteilt

Cot­tbus (dpa, MOZ vom 15.02.05) Vier Monate nach der Mis­shand­lung eines 16 Jahre alten Schülers hat das Amts­gericht Cot­tbus zwei junge Män­ner aus der rechts­gerichteten Szene wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Die Kam­mer ver­hängte am Dien­stag gegen einen 22-Jähri­gen eine Frei­heitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Ein 20 Jahre alter Angeklagter sei nach Jugend­strafrecht ver­warnt wor­den, sagte Amts­gerichts­di­rek­tor Wolf­gang Rupieper. Er müsse zudem zwei Wochen in Jugen­dar­rest, 100 Sozial­stun­den bis Juni leis­ten und eine sta­tionäre Alko­ho­lentziehungs­ther­a­pie machen. Bei­de Angeklagten hat­ten die Vor­würfe bestritten. 

Das Amts­gericht verurteilte bere­its Anfang Jan­u­ar einen 19 Jahre alten Mit­täter zu dreiein­halb Jahren Haft. In dieses Straf­maß wur­den ein­schlägige Vorstrafen ein­be­zo­gen. Das Gericht befand die drei Män­ner für schuldig, im ver­gan­genen Okto­ber den Schüler am hel­l­licht­en Tage neben der Cot­tbuser Stadthalle geschla­gen und getreten zu haben. Eine Gruppe von zehn Schülern stand in der Nähe, ohne dem Opfer zu helfen. Der Vor­fall löste in den Schulen der Stadt leb­hafte Diskus­sio­nen über Zivil­courage aus.

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