Kategorien
(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Rechtswidrige Verwaltungspraxis des Sozialamtes Märkisch-Oderland gegenüber Geflüchteten

Seit vie­len Monat­en ver­weigert das Sozialamt Märkisch-Oder­land zahlre­ichen Geflüchteten die ihnen geset­zlich zuste­hen­den Leis­tun­gen. Schriftliche Leis­tungs­beschei­de, gegen die sich die Betrof­fe­nen rechtlich wehren kön­nten, erteilt das Sozialamt seit langem über­haupt nicht mehr. In vie­len Fällen wur­den die Leis­tun­gen über Monate rechtswidrig auf ein Min­i­mum gekürzt und statt Bargeld nur noch Gutscheine aus­gegeben. Dies betraf auch Fam­i­lien mit kleinen Kindern.
Um die gerin­gen Leis­tun­gen über­haupt zu erhal­ten, müssen die Betrof­fe­nen jeden Monat­san­fang meist stun­den­lange Fahrten mit sämtlichen Fam­i­lien­ange­höri­gen aus den entle­ge­nen Unterkün­ften im Land­kreis zum Sozialamt Seelow bzw. Dieder­s­dorf auf sich nehmen und dafür erhe­bliche Fahrtkosten aufwen­den. An diesen Tagen ist den Geflüchteten fol­glich auch die Teil­nahme an Deutschkursen und anderen inte­gra­tiv­en Maß­nah­men nicht möglich. Die Sozialver­wal­tung beste­ht auf min­destens ein­mal monatlich­er Vor­sprache zur Scheck- oder Gutschein­aus­gabe, obwohl fast alle Betrof­fe­nen Kon­ten haben. Diese Prax­is ste­ht im Wider­spruch zu der der meis­ten Sozial­be­hör­den bun­desweit, die die deut­lich ver­wal­tungskostens­paren­deren Über­weisun­gen der Leis­tun­gen längst einge­führt haben.
Wegen rechtswidriger Leis­tungskürzun­gen kam es gegen das Sozialamt Märkisch-Oder­land zu mehreren Ver­fahren vor dem Sozial­gericht Frank­furt (Oder). Beschlüsse des Gerichts set­zte die Sozial­be­hörde Seelow mehrfach nur nach Andro­hung von Voll­streck­ungs­maß­nah­men um – ein für die an Recht und Gesetz gebun­dene Ver­wal­tung eben­falls uner­hörtes Vorge­hen. Das Sozialamt argu­men­tiert vor Gericht, schriftliche Beschei­de kön­nten „aus per­son­ellen und organ­isatorischen Grün­den nicht erge­hen“. Dabei wäre es ein Leicht­es, den Betrof­fe­nen men­schen­würdi­ge und rechtsstaatliche Ver­wal­tungsver­fahren zu gewährleis­ten und zugle­ich per­son­elle und finanzielle Ressourcen zu sparen. Nahezu alle anderen Land­kreise in Bran­den­burg agieren in dieser Weise, etwa durch Kon­tenüber­weisun­gen und elek­tro­n­is­che Gesund­heit­skarten. Das Sozialamt Märkisch-Oder­land schikaniert bewusst Geflüchtete und agiert völ­lig willkür­lich und ein­deutig rechtsstaatswidrig.
Gegen diese Prax­is des Sozialamtes wird am 3.,4. und 6. Juli 2017 jew­eils von 08:00 bis 15:00 Uhr vor dem Sozialamt Seelow in 15306 Vier­lin­den, OT Diedersdorf/ Wald­sied­lung protestiert. Auf den Aktion­sta­gen wer­den Mit­glieder des Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V. und Unter­stützerIn­nen den Geflüchteten eine Stimme geben. Die Betrof­fe­nen kön­nen ihre Sit­u­a­tion in Märkisch-Oder­land in einem Frage­bo­gen bew­erten, Anträge auf Kon­toüber­weisung aus­füllen und weit­ere Infor­ma­tio­nen über ihre Rechte gegenüber dem Lan­drat­samt erhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot