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Antifaschismus

René D. zu sechs Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt

René D. kommt mit ein­er Bewährungsstrafe davon. Das Amts­gericht Rathenow
verurteilte den ein­schlägig vorbe­straften Neon­azi am 22. Dezem­ber 2009
wegen ver­suchter gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu sechs Monat­en Haft,
die für zwei Jahre auf Bewährung aus­ge­set­zt wurden.

Am 28. März dieses Jahres ver­anstal­tete die NPD einen Info­s­tand in
Prem­nitz. Gegen den NPD-Auftritt protestierte eine Gruppe Punks. Weil er
sich provoziert fühlte, ver­suchte René D. gezielt einen der
Protestieren­den anzu­greifen. Anwe­sende Polizis­ten kon­nten den Über­griff
ver­hin­dern.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tion

 

Der betrof­fene Punk war von René D. Zwill­ings­brud­er bere­its am 29.
August 2008 mit einem Kopf­s­toß ver­let­zt wor­den. Peer D. war für diesen
und andere Angriffe auf Linke in Prem­nitz nur zwei Tagen vor der Attacke
am 28. März zu viere­in­halb Jahren Gefäng­nis verurteilt worden.

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