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Residenzpflicht gelockert, doch die Prozesse gehen weiter

Eisenhüttenstadt/Cottbus — Der Stapel Papiere sollte also das Willkom­mensgeschenk sein. Mag­da­line E. war ger­ade von der Erstauf­nahmestelle in Eisen­hüt­ten­stadt nach Forst gekom­men, als die Aus­län­der­be­hörde ihr eine Menge Schrift­stücke mit Belehrun­gen und Ver­boten in die Hand drück­te. Darunter eine Karte des Land­kreis­es Spree-Neiße, mit dem Hin­weis, dass sie dessen Gren­zen nicht über­schre­it­en dürfe. Ver­standen hat Mag­da­line das nicht.

Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kameruner­in im Dezem­ber 2008 zum ersten Mal Berlin erkun­den, doch die Polizei kon­trol­lierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wur­den nicht kon­trol­liert. Kein­er der Flüchtlinge hat­te eine Erlaub­nis, den Land­kreis ver­lassen zu dür­fen, beantragt. So kostete für die afrikanis­chen Flüchtlinge diese „Ord­nungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.

Im März 2009 – Magde­line war schwanger und wollte den Kinds­vater in Frank­furt am Main besuchen – ging sie zur Aus­län­der­be­hörde, um eine Ver­lassenser­laub­nis zu beantra­gen. Sie dachte, das wäre unprob­lema­tisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaub­nis min­destens eine Woche vor der Fahrt fra­gen müssen. Magde­line entschloss sich, die Fahrt mit ein­er Mit­fahrgele­gen­heit, die sie jet­zt und nicht in ein­er Woche hat­te, auch ohne „Urlaub­ss­chein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wur­den durch­sucht, Mag­da­line und ein afrikanis­ch­er Fre­und wur­den drei Stun­den auf der Polizei­wache fest­ge­hal­ten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staat­san­waltschaft wegen der Straftat des „wieder­holten Zuwider­han­delns gegen die Aufen­thalts­beschränkung“. Sie solle eine Geld­strafe in Höhe von 135,50 Euro zahlen. Zu schaf­fen war das nur mit ein­er Raten­zahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.

Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Mag­da­line wieder im Zug von Königs Wuster­hausen nach Forst. Noch vor der Land­kreis­gren­ze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffner­in. Mag­da­line will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wun­dert sich jedoch über die Preis­er­höhung. Ohne eine Antwort auf Magde­lines Frage zu geben, geht die Kon­trolleurin und ruft die Polizei. In Cot­tbus warten Polizis­ten schon auf dem Bahn­steig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen ein­fachen Kauf klären, doch dann, fast hät­ten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Auf­forderung, „Ihren Ausweis, bitte!” Es fol­gen Anzeigen wegen „Erschle­ichen von Leis­tun­gen“ und Ver­stoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.

Prozess im August 2010

Für den let­zten Ver­stoß hat die Staat­san­waltschaft Mag­da­line E. angeklagt. Am 20. August soll vor dem Amts­gericht Cot­tbus (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der Prozess stat­tfind­en. Das Ver­fahren wegen des „Erschle­ichens von Leis­tun­gen“ ist bere­its eingestellt. Zu ein­er Ein­stel­lung der Res­i­den­zpflicht-Sache hat sich das Gericht bish­er noch nicht durchgerun­gen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dür­fen Asyl­suchende durch ganz Bran­den­burg reisen, auch ohne „Urlaub­ss­chein“.

Land­kreis Spree-Neiße, Bran­den­burg
Quelle: Betrof­fene, RA Michael Junge

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