Eisenhüttenstadt/Cottbus — Der Stapel Papiere sollte also das Willkommensgeschenk sein. Magdaline E. war gerade von der Erstaufnahmestelle in Eisenhüttenstadt nach Forst gekommen, als die Ausländerbehörde ihr eine Menge Schriftstücke mit Belehrungen und Verboten in die Hand drückte. Darunter eine Karte des Landkreises Spree-Neiße, mit dem Hinweis, dass sie dessen Grenzen nicht überschreiten dürfe. Verstanden hat Magdaline das nicht.
Was damit gemeint war, musste sie wenig später erfahren. Mit neun anderen Afrikaner/innen wollte die Kamerunerin im Dezember 2008 zum ersten Mal Berlin erkunden, doch die Polizei kontrollierte schon im Zug: „Guten Tag, Ihren Ausweis bitte.“ Die deutschen Fahrgäste wurden nicht kontrolliert. Keiner der Flüchtlinge hatte eine Erlaubnis, den Landkreis verlassen zu dürfen, beantragt. So kostete für die afrikanischen Flüchtlinge diese „Ordnungswidrigkeit“ 48,50 Euro pro Kopf.
Im März 2009 – Magdeline war schwanger und wollte den Kindsvater in Frankfurt am Main besuchen – ging sie zur Ausländerbehörde, um eine Verlassenserlaubnis zu beantragen. Sie dachte, das wäre unproblematisch, aber dann hieß es, sie hätte um die Erlaubnis mindestens eine Woche vor der Fahrt fragen müssen. Magdeline entschloss sich, die Fahrt mit einer Mitfahrgelegenheit, die sie jetzt und nicht in einer Woche hatte, auch ohne „Urlaubsschein“ zu wagen. Bei Jena stoppte die Polizei den Wagen. Alle Insassen wurden durchsucht, Magdaline und ein afrikanischer Freund wurden drei Stunden auf der Polizeiwache festgehalten. Mehrere Monate später kam ein Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen der Straftat des „wiederholten Zuwiderhandelns gegen die Aufenthaltsbeschränkung“. Sie solle eine Geldstrafe in Höhe von 135,50 Euro zahlen. Zu schaffen war das nur mit einer Ratenzahlung, die länger als ein Jahr dauern würde.
Vier Monate später, Ende Juli 2009, sitzt Magdaline wieder im Zug von Königs Wusterhausen nach Forst. Noch vor der Landkreisgrenze zum Spree-Neiße-Kreis kommt die Schaffnerin. Magdaline will, wie sie es schon oft getan hat, im Zug bezahlen, wundert sich jedoch über die Preiserhöhung. Ohne eine Antwort auf Magdelines Frage zu geben, geht die Kontrolleurin und ruft die Polizei. In Cottbus warten Polizisten schon auf dem Bahnsteig. Die Sache mit der Fahrkarte lässt sich durch einen einfachen Kauf klären, doch dann, fast hätten es die Polizeibeamten vergessen, wieder die Aufforderung, „Ihren Ausweis, bitte!” Es folgen Anzeigen wegen „Erschleichen von Leistungen“ und Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung.
Prozess im August 2010
Für den letzten Verstoß hat die Staatsanwaltschaft Magdaline E. angeklagt. Am 20. August soll vor dem Amtsgericht Cottbus (10 Uhr, Vom-Stein-Str. 31, Saal 208/209) der Prozess stattfinden. Das Verfahren wegen des „Erschleichens von Leistungen“ ist bereits eingestellt. Zu einer Einstellung der Residenzpflicht-Sache hat sich das Gericht bisher noch nicht durchgerungen, obwohl das, was vor einem Jahr eine Straftat war, heute erlaubt ist. Seit dem 23. Juli 2010 dürfen Asylsuchende durch ganz Brandenburg reisen, auch ohne „Urlaubsschein“.
Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg
Quelle: Betroffene, RA Michael Junge