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Richstein will DNA-Test dem Fingerabdruck gleichstellen

Pots­dam (dpa/bb) — Der genetis­che Fin­ger­ab­druck von Straftätern sollte nach Ansicht der bran­den­bur­gis­chen Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) dem
nor­malen Fin­ger­ab­druck gle­ichgestellt wer­den. Die DNA-Erfas­sung wäre nach ein­er entsprechen­den Änderung der Bun­des­ge­set­zen bei bes­timmten Verdächti­gen durch Polizis­ten erken­nungs­di­en­stlich vorzunehmen, ohne dass ein Richter
hinzuge­zo­gen wer­den müsste, sagte die Min­is­terin am Dien­stag in Pots­dam vor Jour­nal­is­ten. Sie unter­stützte damit eine Forderung der CDU-Bun­destags­frak­tion nach Änderung der Strafprozessordnung. 

Auch der Kat­a­log der Straftat­en, bei denen DNA-Mate­r­i­al per Spe­ichel­probe ent­nom­men wer­den darf, müsse aus­geweit­et wer­den, forderte Rich­stein. So sollte dies kün­ftig etwa auch für ban­den- oder gewerb­smäßig agierende Täter
gel­ten. Ob das Land eine dahinge­hende Bun­desratsini­tia­tive von Bay­ern und Hes­sen unter­stütze, müsse das Kabi­nett entscheiden. 

Durch die Staat­san­waltschaften in Bran­den­burg wur­den vom Jahr 2000 an nach Rich­steins Angaben von ins­ge­samt 31 269 verurteil­ten Straftätern 30 638 geprüft. Dabei seien die genetis­chen Fin­ger­ab­drücke von 5904 Tätern und 1372
so genan­nte Spuren — etwa mit Sekreten ver­schmutzte Wäsche — in die DNA-Datei des Bun­deskrim­i­nalamtes aufgenom­men wor­den. Vorge­gan­gen wird nach vier Dringlichkeitsstufen, bei denen Sex­u­alde­lik­te, Gewaltver­brechen und
Brand­s­tiftung an erster Stelle stehen. 

Die DNA-Analyse sei eines der effek­tivsten Mit­tel zur
Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung — zum Schutz der Bürg­er vor Gewalt­tat­en und von Kindern vor Sex­u­al­straftätern, begrün­dete die Min­is­terin ihren Vorstoß. Die Gefahr eines Miss­brauchs dieses Instru­ments sei nach den jet­zt vor­liegen­den Erken­nt­nis­sen nicht sehr groß. Zudem werde nur ein Teil des Gen­ma­te­ri­als erfasst. Rückschlüsse auf das Erbgut oder auf Krankheit­en des Betroffenen
kön­nten nicht gezo­gen wer­den, ergänzte der Direk­tor des Lan­deskrim­i­nalamtes, Axel Lüdders. 

In Bran­den­burg gilt nach Angaben Rich­steins ab sofort die so genan­nte Frei­willigkeit­slö­sung. Danach kann der genetis­che Fin­ger­ab­druck eines Täters kün­ftig auch ohne richter­liche Entschei­dung aus­gew­ertet wer­den, wenn der
Betrof­fene seine Zus­tim­mung gibt. Rich­stein bedauerte, dass der genetis­che Fin­ger­ab­druck derzeit nur ent­nom­men wer­den darf, wenn bere­its eine schwere Straftat geschehen ist. “Diese Ein­schränkung ist zu restrik­tiv”, betonte
sie. Sie wolle mit der DNA-Analyse Täter erre­ichen, die zwar bis­lang noch keine schwere Straftat began­gen hät­ten, bei denen aber eine Krim­inel­lenkar­riere zu erwarten sei.

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