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Richterin Ahle: „Dann werden wir das nächste mal auch fertig“

Der Prozess um die Block­ade eines Urantrans­portes gegen eine Klet­ter­ak­tivistin vor dem Amts­gericht Pots­dam wird am am 16. Okto­ber um 12:30 Uhr in Saal 21 fort­ge­set­zt. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag gerech­net, sol­i­darische Unter­stützung ist Willkommen!
Der 3. Prozesstag lief am 26.9.  bis ca. 16 Uhr.  Es wur­den durch die Vertei­di­gung zahlre­iche Beweisanträge gestellt, die sowohl den Ablauf der Aktion als auch ihre Umstände und Hin­ter­gründe (Gefahren von Atom­trans­porten, Erkrankung von Arbeit­ern in der Anlage Nar­bonne Malvési, , etc.) betrafen.  Die Rich­terin ord­nete nach den ersten Anträ­gen das „Selb­stle­sev­er­fahren“ an. Die Begrün­dung der Anträge wurde nicht mehr ver­lesen. Damit die Ver­hand­lung schneller voran kommt. Sie verkün­dete eine Pause von 30 Minuten um… die über 70 Seit­en Anträge zu lesen und zu beschei­den. Über 2000 Worte pro Minute hätte sie lesen müssen. Nach ein­er Stunde verkün­dete sie dann einen Teil der Beschlüsse. Ein weit­er­er wird am 16. Okto­ber verkün­det. Der über­wiegende Teil der Beweisanträge wurde pauschal abgelehnt, als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforder­lich. Ob die Rich­terin die Anträge wirk­lich gele­sen hat, darf bezweifelt wer­den… sie hat ca. 15 Anträge inner­halb ein­er Stunde gele­sen (?) und beschieden.
Rich­terin Ahle war zu Beginn der Ver­hand­lung – für ihre Ver­hält­nisse –  einiger­maßen entspan­nt, aber gegen Ende nicht mehr. 
Sie wirk­te unkonzen­tri­ert und gen­ervt. Ins­beson­dere als sie merk­te, dass sie wegen diesem Prozess mal wieder erst spät Feier­abend machen kann, wenn alle Kol­le­gen längst fer­tig sind und die Putzkolonne anrückt. Sie ließ mal wieder ihre Frust auf die Betrof­fene ab. Obwohl aus­gerech­net die Betrof­fene den größeren Aufwand mit 4‑stündiger Anreise (und 4 ‑stündi­ger Abreise) nach Pots­dam hat – und es sich um ein Ord­nungswidrigkeitsver­fahren han­delt. Rich­terin Ahle darf und kann jed­erzeit ein­stellen (Oppor­tu­nität­sprinzip). Das will sie partout nicht machen, ihr Urteil ste­ht schon fest.
Mit Bemerkun­gen à la „Wer hat die Anträge gestellt?“ und „Dann wer­den wir das näch­ste mal auch fer­tig“ set­zte sie die Betrof­fene unter Druck.
Das Gericht muss der mit­tel­losen Betrof­fe­nen eine Fahrkarte zur Ver­fü­gung stellen. Die aus­gestellte Fahrkarte für die Rück­fahrt am Dien­stag war jedoch für eine Verbindung gültig, die eine Abfahrt vor 16 Uhr erforder­lich gemacht hätte. Darauf ange­sprochen, schob Rich­terin Ahle die „Schuld“ auf die Betrof­fene, die mit ihren Anträ­gen den Prozess in die Länge ziehen würde: „Wer hat die ganzen Anträge gestellt?“ sagte sie. Für Rich­terin Ahle sind Angeklagten oder Betrof­fe­nen, die zur Vertei­di­gung ihrer Recht­spo­si­tion die Mit­tel der Straf­prozes­sor­d­nung anwen­den, wie das Recht Beweisanträge zu stellen, lästig. Das ver­hin­dert ein schnelles aburteilen. Abhil­fe schaffte Rich­terin Ahle nicht, das sei nicht möglich, die Zahlstelle des Gericht­es habe schon zu. Sie forderte somit die Betrof­fene dazu auf, mit ein­er ungülti­gen Fahrkarte die Rück­reise anzutreten!
Als sie den Fort­set­zung­ster­min fes­tlegte, zeigte sie sich sehr gereizt und erk­lärte, beim näch­sten Ter­min fer­tig wer­den zu wollen. Worauf die Betrof­fene erk­lärte, das es möglicher­weise auch so sein werde, sie aber nicht auf ihre prozes­sualen Rechte verzicht­en werde, sie werde sich das Unter-druck-set­zen durch Rich­terin Ahle auch nicht gefall­en lassen.
Fort­set­zung am 16. Oktober!

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