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Richterin: Vorwürfe gegen Polizei sind inzwischen als erwiesen anzusehen

Am 03.02. fand der nun schon 5. Prozeß­tag wegen der als Üble Nachrede angeklagten
Kri­tik an dem Ein­satz der Polizei in der Pots­damer Bre­itschei­d­straße 6 nach dem
Fußball­spiel SV Babels­berg 03 gegen Hertha BSC statt. 

Gle­ich zu Beginn der Ver­hand­lung teilte die Rich­terin Frau Lange mit, daß es das
Gericht inzwis­chen als erwiesen ansieht, daß die Polizei im Haus Möbel umgestoßen
und eine Musikan­lage zer­stört hat. Das Gericht gehe davon aus, daß der wüste Zustand
des Haus­es zumin­d­est teil­weise auch durch die Polizei verur­sacht wurde. Sie kündigte
an, keine weit­eren Beweis­mit­tel zu den Sachbeschädi­gun­gen der Polizei zuzulassen. 

Die Beweisauf­nahme wird nun auf die Behaup­tun­gen beschränken, Polizis­ten hät­ten Geld
und Getränke aus dem Haus entwen­det, ins Haus uriniert und die Festgenomme­nen als
Zeck­en und Schlam­p­en tituliert. 

Der Prozeß­tag ergab einige auf­schlußre­iche Neuigkeit­en. So räumte ein Polizeibeamter
ein, daß ihm gle­ich dreimal das Video des Polizeiein­satzes vorge­führt wurde. Gleich
nach dem Ein­satz und nach Beginn des Gerichtsver­fahrens (!) sei der Ein­satz mit dem
LESE-Hun­dertschafts­führer aus­gew­ertet und dabei das Video gezeigt wor­den. Bei der
staat­san­waltschaftlichen Vernehmung sei zunächst das Video gezeigt und im Anschluß
die Befra­gung durchge­führt worden. 

Auch dies­mal kon­nte sich kein weit­er­er Beamter erin­nern, daß im Haus Steinstapel
gefun­den wor­den waren. Dies hat­te eine Beamtin des Staatss­chutzkom­mis­sari­at an einem
der vorheri­gen Ver­hand­lungstage aber unter Eid behauptet. 

Auf­fal­l­end ist auch die neue Sprachregelung der Polizeizeu­gen. Während bislang
ständig vom beset­zten Haus in der Bre­itschei­d­straße gesprochen wurde, erwäh­n­ten alle
Polizis­ten jet­zt nur noch das alter­na­tive Wohn­pro­jekt in der Bre­itschei­d­straße 6. 

Am 10.02. geht es 9.30 Uhr im Pots­damer Amts­gericht mit weit­eren Polizeizeu­gen und
dem Video der Haus­be­wohner­In­nen weiter.

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