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Schönbohm: Folter bei Terrorgefahr vorstellbar

(Berlin­er Zeitung) BERLIN. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich in die
Diskus­sion um Fol­ter­dro­hun­gen für Schw­er­stver­brech­er eingeschal­tet. Wenn
durch Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse
man auch über Folter nach­denken, sagte Schön­bohm am Mon­tagabend in der
Phoenix-Sendung Unter den Lin­den. Ihm wider­sprach die Vor­sitzende des
Bun­destagsin­nenauss­chuss­es Cor­nelie Son­ntag-Wol­gast (SPD). Sie sagte,
inter­na­tion­al ver­briefte Men­schen­rechte müssten auch für Ter­ror­is­ten gelten. 

Zurück ins Mittelalter?

Polizeifolter-Debat­te: CDU bei Extrem­fällen für Gewalt / SPD dagegen

POTSDAM Am lieb­sten wäre es der Gew­erkschaft der Polizei, die ganze Debatte
über Folter­meth­o­d­en der Polizei würde sofort been­det. “Es gibt keine
Polizeifolter und es wird auch keine geben”, sagt der Bun­de­schef der
Gew­erkschaft, Kon­rad Freiberg. 

Doch dieser Wun­sch wird wohl nicht in Erfül­lung gehen — zumin­d­est vorerst.
Jet­zt wird auch in Bran­den­burg munter und äußerst kon­tro­vers disku­tiert, ob
die Polizei unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen Gewalt ausüben darf. 

Dass Strafrecht­sex­perten von einem “Damm­bruch” sprechen, falls das strikte
Folter­ver­bot in Deutsch­land kippt, küm­mert die bran­den­bur­gis­che CDU wenig.
Lan­deschef und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm kann sich unter bestimmten
Voraus­set­zun­gen Folter bei Ter­ror-Ver­dacht vorstellen. Wenn durch
Ter­ror­is­ten eine Gefahr für eine Vielzahl von Men­schen dro­he, müsse man auch
über Folter nach­denken, sagte er dem Fernsehsender “Phoenix”.

Vize-CDU-Lan­deschef Sven Petke fordert eine “härtere Gan­gart” der Polizei
bei Vernehmungen von Verdächti­gen. In Extrem­fällen gehöre dazu auch, “Gewalt
anzu­dro­hen und Schmerzen beizufü­gen”, sagte Petke der MAZ. Das habe nichts
mit Folter zu tun. “Der Schutz des Lebens von Men­schen muss im Vordergrund
ste­hen.” Nach den Worten von Petke sollte über eine Änderung von
Polizeige­set­zen und der Straf­prozes­sor­d­nung nachgedacht wer­den. Er wollte
auch eine entsprechende Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs nicht
ausschließen. 

Der Stre­it um das Folter­ver­bot war am Vorge­hen der Polizei von
Frankfurt/Main im Fall des ent­führten Bankierssohnes Jakob von Metzler
ent­bran­nt. Vize-Polize­ichef Wolf­gang Daschn­er hat­te erk­lärt, er habe dem
Verdächti­gen Gewalt ange­dro­ht, um den Aufen­thalt­sort des Jun­gen zu erfahren.
Er gab später zu, er wäre auch bere­it gewe­sen, Gewalt auszuüben,
beispiel­sweise durch Überdehnung des Handge­lenks. Ein Polizeiarzt hätte aber
den Folter­vor­gang überwacht, damit keine Ver­let­zun­gen entste­hen, gab er an. 

Die bran­den­bur­gis­che SPD ist über die Äußerun­gen des Koali­tion­spart­ners CDU
“entset­zt”, wie Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness gestern sagte. Die
Legal­isierung von Folter als Ver­hörmeth­ode wäre ein “Zivil­i­sa­tions­bruch”.
Mit der SPD werde es ein “Zurück ins Mit­te­lal­ter” nicht geben, betonte Ness.
Der innen­poli­tis­che Sprech­er der SPD, Wern­er-Sieg­wart Schip­pel, meinte, die
Aufwe­ichung des Folter­ver­bots sei ein “Tabubruch”. Polizis­ten hät­ten dann
einen “Freib­rief”, gegen Tatverdächtige mit Gewalt vorzugehen. 

Ness stellte klar, dass es eine Bun­desratsini­tia­tive, wie die CDU sie
erwägt, mit der SPD nicht geben werde. Er hielt der CDU vor, durch emotional
aufrührende Sit­u­a­tio­nen Grundw­erte des Rechtsstaats kaputt zu machen. 

CDU-Vize Petke wider­sprach. Er ver­wies auf den soge­nan­nten finalen
Ret­tungss­chuss, der auch in Bran­den­burg im Fall von Geisel­nah­men möglich
ist. “Warum darf die Polizei in solchen Extrem­fällen Straftäter erschießen,
aber in Ver­hören nicht Gewalt andro­hen?” fragt Petke. Schließlich gehe es
nicht um die Aufk­lärung eines Ladendieb­stahls, son­dern darum, Menschenleben
zu ret­ten. SPD-Innen­ex­perte Schip­pel: “Das ist nicht vergleichbar.” 

Petke wiederum ver­wies auf Extrem­si­t­u­a­tio­nen, die es in Bran­den­burg gegeben
habe, wie den Fall des Gast­wirtssohnes Matthias Hintze, der 1997 von zwei
Russen ent­führt und in einem Erd­loch qualvoll erstickt war. “Das zeigt, wie
schnell solche Sit­u­a­tio­nen ein­treten kön­nen”, sagte Petke. 

Juris­tisch ist es unstrit­tig, dass Folter ein­schränkungs­los ver­boten ist.
Darauf ver­wies gestern erneut Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg. Das
Ver­bot ste­ht nicht nur im Grundge­setz und in der Strafprozessordnung,
son­dern auch in der Europäis­chen Men­schen­rechtschar­ta von 1950 und der
All­ge­meinen Erk­lärung der Men­schen­rechte der Vere­in­ten Natio­nen von 1948.
Wer diesen Grund­satz mit Hil­fe ein­er Geset­zesän­derung angreife, “stellt die
Grund­lage unseres Staates in Frage”, sagte Rautenberg. 

CDU-Poli­tik­er für schär­feres Polizeigesetz

Folter-Debat­te in Bran­den­burg: Vizeparte­ichef Petke fordert eine “härtere
Gan­gart” bei Verhören

(Tagesspiegel) Pots­dam. In Bran­den­burgs großer Koali­tion ist ein Stre­it um eine weitere
Ver­schär­fung des Bran­den­burg­er Polizeirechts ent­bran­nt. Der
CDU-Innen­poli­tik­er und Vizeparte­ichef Sven Petke (CDU) forderte am Dienstag,
der Polizei in Aus­nah­me­fällen eine “härtere Gan­gart” bei Ver­hören zu
ges­tat­ten. “Wenn es wie bei Geisel­nah­men um die Ret­tung von Menschenleben
geht, muss die Andro­hung von kör­per­lich­er Gewalt möglich sein”, sagte Petke
vor dem Hin­ter­grund der bun­desweit­en Folter-Debat­te. “Mit Folter hat das,
auch was in Frankfurt(Main) geschehen ist, nichts zu tun.” SPD und PDS
wiesen den Vorstoß zurück. 

Petke wider­sprach Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg, der bei
Gewal­tan­dro­hun­gen in Polizeiver­hören — wie bei der Ent­führung des
Bankierssohns Jakob von Met­zler — die “Grund­lage unseres Staates in Frage
gestellt” sieht. “Das ist falsch ver­standen­er Lib­er­al­is­mus”, sagte Petke.
Der Innen­ex­perte ver­wies auf einen Wider­spruch: In Aus­nah­me­fällen wie
Geisel­nah­men lasse das Bran­den­burg­er Polizeige­setz bere­its den finalen
Ret­tungss­chuss zu, also sog­ar die Tötung des Täters. Ander­seits sei der
Polizei Gewal­tan­dro­hung ver­boten, um von Tatverdächti­gen den Aufenthaltsort
von Geiseln zu erfahren. “Es gibt Hand­lungs­be­darf.” Dem widersprach
SPD-Frak­tion­schef Gunter Fritsch: Für eine Änderung des Brandenburger
Polizeige­set­zes gebe es keinen Anlass. Das ist auch die strik­te Posi­tion der
Bran­den­burg­er Polizeigew­erkschaft GdP. Lan­deschef Andreas Schus­ter erinnerte
daran, dass Bran­den­burg schon jet­zt eines der schärf­sten Polizeigesetze
habe. Es sei typ­isch, dass Petke bei jedem öffentlichkeitswirk­samen Ereignis
eine Ver­schär­fung von Geset­zen fordere. 

Was den Frank­furter Fall ange­ht, dürfte sich Petkes Posi­tion kaum von der
von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm unter­schei­den. Dieser unter­stütze “voll und
ganz”, so Sprech­er Heiko Hom­burg, die Aus­sagen von Hes­sens Ministerpräsident
Roland Koch. Koch hat­te Ver­ständ­nis für den Frank­furter Einsatzleiter
bekun­det, der Gewal­tan­dro­hun­gen ange­ord­net hat­te, um den Ent­führer des
Bankierssohns Jacob von Met­zler zum Reden zu bringen.

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