Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat sich für eine
flächendeckende Videoüberwachung von Auto-Kennzeichen ausgesprochen. “Für
mich hat der Schutz der Bürger Vorrang vor dem Schutz der Datenschützer”,
sagte der Minister.
Die Technik sei effektiv und leistungsfähig. Unter welchen Voraussetzungen
die Polizei sie einsetzen werde, müsse jetzt auf Bundesebene diskutiert
werden. Unter den Polizeigewerkschaften des Landes sind solche Pläne
allerdings umstritten.
Schönbohm sagte, es dürfe nichts von vornherein ausgeschlossen werden. “Ich
bin mir sicher, dass eine gute Lösung gefunden wird. Schließlich geht es um
Verbrechensbekämpfung.” In mehreren Bundesländern wird derzeit der Einsatz
von Überwachungskameras für Autos getestet oder geprüft. Dabei werden die
Nummernschilder mit Daten in Fahndungscomputern der Polizei abgeglichen.
Der Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Frank Domanski, sagte: “Aus
unserer Sicht wäre das die beste Variante, es würde die Polizeiarbeit sehr
vereinfachen.” Derzeit suchten die Polizisten nach der Nadel im Heuhaufen,
mit dem neuen System könnten beispielsweise bandenmäßig organisierte
Autodiebe sehr viel leichter gefasst werden. Gerade in einem Flächen- und
Transitland wie Brandenburg um die Bundeshauptstadt Berlin als Brennpunkt
von Kriminalität wäre ein solches Überwachungssystem bedeutend.
Die Gewerkschaft der Polizei hat dagegen Bedenken. “Damit könnten
Bewegungsbilder von jedem Autofahrer geschaffen werden”, sagte der
Bezirksvorsitzende Andreas Schuster. “Das wäre ein deutlicher Schritt hin
zum gläsernen Bürger.” Aus polizeitaktischer Sicht wäre ein solches System
allerdings willkommen. Damit könnten schneller Täter gefasst werden. Die
Frage sei, wie hoch man den Datenschutz bewerte. “Wir würden die
Videoüberwachung nur unterstützen, wenn, wie bei der Telefonüberwachung,
ganz konkrete Bedingungen für Anwendung und Auswertung festgeschrieben
werden, damit Polizei und Justiz den Bürger nicht absolut überwachen
können.” Zudem dürfte die Technik nur bei schweren Straftaten genutzt
werden, etwa bei Geiselnahmen, nicht aber bei Autodiebstahl.