Potsdam — Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) lässt derzeit vom Justizministerium prüfen, ob islamistische „Hasspredigten” in Moscheen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Islamisten „verbal mobil machen gegen jüdische Mitbürger”, sagte Schönbohm gestern. Der Verfassungsschutz habe solche Predigten auch in Brandenburger Moscheen festgestellt und könne nicht untätig bleiben. Eine neu gebildete Arbeitsgruppe seines Ministeriums befasse sich ausschließlich mit diesem Phänomen.
Schönbohm betonte, dass islamistische Hassprediger ab 2005 ausgewiesen werden könnten. Das neue Zuwanderungsgesetz erlaube dies. Auch könnten Moscheen geschlossen werden, in denen Hass gepredigt werde. Dennoch sei die strafrechtliche Relevanz der Hasspredigten zu klären. Das Justizministerium hatte diese im Sommer zunächst verneint. Diese Haltung sei nicht hinnehmbar, sagte Schönbohm.
Laut Schönbohm gibt es in Brandenburg 20 bis 50, in Berlin dagegen 3400 Islamisten, die auch im Umland aktiv seien. Innen-Staatssekretär Eike Lancelle beklagte gestern Defizite der Medien bei der Auseinandersetzung mit dem Islamismus. Trotzdem bleibe die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine vorrangige Aufgabe, versicherte Schönbohm.